Prozessdokumentation 21. Verhandlungstag (10.08.’16)

In den Unterlagen, die der Verfassungsschutz dem Gericht im Juli übermittelt hat, sind weite Teile der entscheidenden Passgen geschwärzt, wie der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zu Beginn der Sitzung feststellte. Dennoch sieht es nun aus, als müsste nicht wieder mehrere Monate auf die ungeschwärzten Dokumente gewartet werden – die Protokolle der Telefonüberwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die auch die Tatnacht betreffen, liegen offenbar in einem anderen Ermittlungsverfahren nahezu ungeschwärzt vor und können deshalb im Ballstädt-Prozess herbeigezogen werden

Einziger Zeuge war heute der Polizeioberkommissar, der die Spurensicherung im gelben Haus geleitet hatte. Vor Eröffnung der Verhandlung wurde der Angeklagte Rußwurm von Justizbeamten und Polizei aufgefordert, seinen Pullover, dessen Rücken eine große 18 ziert, auf links zu drehen.

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Prozessdokumentation 20. Verhandlungstag (20.07.’16)

Für den einzigen Verhandlungstag im Juli waren lediglich zwei ZeugInnen geladen. Zuerst sagte der 45-jährige M. aus, der derzeit in der JVA Goldlauter eine Haftstraße verbüßt und dort einen Brief erhielt, in dem der Ballstädt-Prozess erwähnt wurde. Die zweite Zeugin war die Absenderin eben dieses Briefes.

Vor Beginn der beiden Vernehmungen erklärte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zunächst, am Morgen einen Antwortbrief vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erhalten zu haben, der offenbar die angeforderten Unterlagen erhalte. Dass diese dem Gericht nach langer Wartezeit nun doch vorliegen, liegt möglicherweise auch daran, dass die AnwältInnen der Nebenklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar auf Herausgabe der Daten geklagt hatte. 

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Ortstermin Ballstädt (29.06.’16) und Pressemitteilung der Nebenklage

Statt eines Verhandlungstermins im Landgericht waren alle Prozessbeteiligten sowie einige ZuschauerInnen am 29.06.2016 in Ballstädt, um sich den Tatort und dessen Umgebung anzusehen.
RAin Kristin Pietrzyk und RA Sven Adam erklärten dort, dass sie im Namen ihrer MandantInnen, die bei dem Überfall verletzt wurden, Klage gegen das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erhoben haben. Die vollständige Pressemitteilung  kann hier nachgelesen werden.
Darüber hinaus hat das Gericht neue Verhandlungstermine bis zum 21.12.2016 festgesetzt.

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Prozessdokumentation: 19. Verhandlungstag (22.06.2016)

Am 19. Verhandlungstag waren fünf ZeugInnen geladen. Gegen zwei davon – Polizeibeamte, die den Angeklagten Boitz vernommen hatten – wurde von der Verteidigung ein Antrag gestellt, sodass sie zunächst nicht angehört werden konnten, und eine Zeugin verweigerte die Aussage weitgehend. Blieben die Aussagen von zwei Zeugen: Einem Beamter der LPI Gotha sowie einem Freund der Kirmesgesellschaft, der als Gast auf der Feier den Überfall miterlebt hatte.

Ein weiterer mögliche Zeuge, auf den die Behörden durch den an ihn adressierten Brief mit Bezug zum Prozess (siehe letzter Verhandlungstag) aufmerksam geworden waren, konnte, so der Vorsitzende Richter, für diesen Verhandlungstag nicht geladen werden. Er sei kurz zuvor in der JVA Goldlauter in eine Schlägerei verwickelt gewesen und liege nun auf der Krankenstation. Ein Umstand, der bei einigen Angeklagten, etwa Markus Blasche (heute in „Pro Violence„-Shirt), für Heiterkeit sorgte.

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Prozessdokumentation: 17. Verhandlungstag (08.06.2016)

Am 17. Verhandlungstag wurden fünf Polizeibeamte vernommen. Vier von ihnen waren in der Nacht vom 08.02. auf den 09.02.2014 am Tatort, um dort Spuren zu sichern und Zeugen zu befragen.

Der einzige Beamte, der nicht vom Tatort selbst berichtete, war ein Kriminalhauptkommissar des LKA Thüringen. Er hatte die erste Befragung einer Nachbarin des sogenannten „Gelben Hauses“ durchgeführt, in deren Verlauf auch eine Liste mit Autokennzeichen aus der Tatnacht auftauchte. Die Zeugin hatte am achten Verhandlungstag bereits selbst erklärt, dass ihr Ehemann, ein pensionierter Mathematiker, diese und verschiedenste andere Listen als Hobby angefertigte.
Der Beamte erklärte, der Ehemann der Zeugin sei während der Befragung dazu gekommen und habe ein oder zwei Kennzeichen benannt und dann die komplette Liste ausgehändigt. Die Kennzeichen seien ihm, abgesehen von einem Polizeiwagen, nicht bekannt gewesen. Diese habe man der Ermittlungsakte beigefügt, er selbst habe jedoch mit diesem Fall nichts weiter zu tun gehabt.

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Prozessdokumentation 14. Verhandlungstag (27.04.2016)

Zu Beginn des Verhandlungstages verlas RA Lindner, Rechtsbeistand des Angeklagten Fahrenbach, einen Widerspruch zu dem am Ende des letzten Verhandlungstages von Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst bekannt gegebenen Aktenvermerk:

Fahrenbach habe erst seit Verhandlungsbeginn zugenommen und und habe daher zum Tatzeitpunkt nicht den Bauchumfang gehabt, der in der Szene vor dem Gerichtssaal zwischen Wagner und Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst diskutiert wurde. Darüber hinaus habe es sich bei Wagners Aussage, es sei doch „schon lange klar“ dass es sich bei der Person, die beim Angriff auf die Kirmesgesellschaft vor dem Gebäude wartete, aber erkennbar zur Gruppe der Angreifer gehörte, um Fahrenbach handele, um eine scherzhafte Anmerkung gehandelt. Dies sei daraus ersichtlich, dass Wagner gesagt habe, er könne es im Gerichtssaal wegen der schlechten Akustik nicht wiederholen.

Wagner habe den Oberstaatsanwalt „auf die Schippe nehmen“ wollen, zudem sei ihm in dieser Situation vor dem Gerichtsgebäude sein Schweigerecht nicht präsent gewesen.

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Prozessdokumentation 13. Verhandlungstag (20.04.2016)

Am 13. Verhandlungstag wurden drei ZeugInnen gehört, die als Gäste bei der Feier der Kirmesgesellschaft waren und bei dem Angriff teils schwer verletzt wurden. Zum Abschluss des Tages überraschte Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst noch mit dem Verweis auf eine unachtsame Bemerkung des Angeklagten Wagner, die auch für die Befragung des Oberstaatsanwaltes am kommenden Mittwoch interessant sein könnte.

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Prozessdokumentation 10. Verhandlungstag (16.03.2016)

Eröffnung des 10. Prozesstages nach 15 minütiger Verspätung um 9:46 Uhr aufgrund der zu späten Erscheinung des angeklagten Herrn Blasche.

Eingangs wurde mitgeteilt, dass die geladenen Zeuginnen Frau C. Hartmann und Frau J. Illhardt nicht erscheinen werden. Frau Hartmann war aufgrund einer Entzündung der Augen nicht fähig im Zeugenstand zu erscheinen und Frau Illhardt konnte die Ladung aufgrund einer gewechselten Wohnanschrift nicht zugestellt werden. Frau Illhardt wird erneut kontaktiert werden.

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