Trotz einer weiteren Einlassung im Ballstädt-Verfahren gibt es keine neuen Erkenntnisse zum Tatverlauf.
Zu Beginn der Verhandlung verlas RA Waldschmidt die Einlassung seines Mandanten Christian Herrmann. Demnach sei Herrmann am Vorabend des Überfalls auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt mit Anderen auf einer Geburtstagsfeier in Suhl und habe dort mehr Bier und Schnaps getrunken als es sonst bei ihm üblich sei. Irgendwann sei auf der Feier Unruhe aufgekommen und er habe sich denjenigen angeschlossen, die nach Ballstädt zum „Gelben Haus“ gefahren seien. Mit wem und in welchem Auto er gefahren sei, wisse er wegen des Alkohols nicht mehr.