25. Verhandlungstag (28.09.’16)

Der 25. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess verging, da der geladene Polizeibeamte sich krank gemeldet hatte und die Lebensgefährtin des Angeklagten Wagners von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, ohne Zeugenvernehmung und dauerte lediglich eine Stunde.

Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst eröffnete den Verhandlungstag mit dem Antrag, zwei in der Tatnacht entstandene Blitzer-Fotos durch ein anthropologisches Gutachten überprüfen zu lassen und damit zweifelsfrei feststellen zu können, dass auf den Fotos vier Angeklagte – Baudler als Fahrer des ersten Fahrzeugs, Nixdorf als sein Beifahrer, Fahrenbach als Fahrer des zweiten Wagens sowie Lückert als dessen Beifahrer – zu sehen sind.
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Prozessdokumentation 24. Verhandlungstag (06.09.’16)

Post vom Verfassungsschutz! Mit dieser Nachricht begann der 24. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess, der ausnahmsweise an einem Dienstag stattfand. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel berichtete davon, dass dem Gericht nun weniger geschwärzte Unterlagen vorlägen, er habe diese aber bisher nur überfliegen können.

RA Sven Adam kündigte für die Nebenklage eine Erklärung nach §257 StPO an und bezog sich noch einmal auf die Vernehmung des Sachverständigen in der letzten Woche, die er als Meilenstein im Prozess bezeichnete. Adam erklärte dies damit, dass mit dem Nachweis von DNA-Spuren der Angeklagten Wagner, Söllner, Rußwurm und Herrmann deren Verurteilung nun unumgänglich sei. Der Vorsitzende Richter pflichtete ihm bei, dass die Prozesssituation sich damit verändert habe und einige der Angeklagten ihre Verteidigungsstrategien vielleicht einmal überdenken sollten.

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Prozessdokumentation 23. Verhandlungstag (31.08.’16)

Der Verhandlungstag begann erneut mit einer Erklärung des Vorsitzenden Richters bezüglich der Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Pröbstel verkündete, er habe mit Roger Derichs, dem Vizepräsidenten der Behörde, telefoniert, und dieser habe ihm für kommenden Freitag ( den 02.09.2016) „weniger geschwärzte“ Unterlagen zugesagt. Das Gericht werde, so es die neuen Unterlagen zulassen, dann die formale Korrektheit der Überwachungsmaßnahmen, um die es in den Unterlagen in erster Linie geht, prüfen – obwohl es derzeit keinen Grund gebe, an deren Richtigkeit zu zweifeln. Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes müssen durch eine Kommission genehmigt werden, die aus Mitgliedern des Landtages besteht.

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