Der 36. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess begann mit einer Stunde Verzögerung. Der Angeklagte Blasche hatte offenbar Schwierigkeiten mit seiner Anreise und handelte sich angesichts dieser wiederholten Verspätung die Drohung des Vorsitzenden Richters ein, ihn notfalls in Ordnungshaft zu nehmen und vorführen zu lassen, wenn er in Zukunft nicht selbstständig pünktlich erscheine.
Nachdem ein erwarteter Zeuge gar nicht erschien, wurden gestern erneut lediglich Beweisanträge gestellt sowie durch den Vorsitzenden Richter die Entscheidungen zu vergangenen Anträgen verkündet.
Die größte Überraschung war hierbei, dass die Kammer die Aufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) doch nicht, wie angekündigt, vorführte und darüber hinaus erklärte, auch die Inhalte der TKÜ – mehrere Gespräche zwischen Angeklagten aus der Tatnacht – seien für die Beweisaufnahme verzichtbar. Sie würden nur belegen, was mittlerweile bereits bekannt sei. Überraschend vor allem angesichts der monatelangen Diskussion um diese Unterlagen, wegen derer die Nebenklage im August 2016 sogar vor dem Verwaltungsgericht in Weimar geklagt hatte.