Prozessdokumentation 21. Verhandlungstag (10.08.’16)

In den Unterlagen, die der Verfassungsschutz dem Gericht im Juli übermittelt hat, sind weite Teile der entscheidenden Passgen geschwärzt, wie der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zu Beginn der Sitzung feststellte. Dennoch sieht es nun aus, als müsste nicht wieder mehrere Monate auf die ungeschwärzten Dokumente gewartet werden – die Protokolle der Telefonüberwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die auch die Tatnacht betreffen, liegen offenbar in einem anderen Ermittlungsverfahren nahezu ungeschwärzt vor und können deshalb im Ballstädt-Prozess herbeigezogen werden

Einziger Zeuge war heute der Polizeioberkommissar, der die Spurensicherung im gelben Haus geleitet hatte. Vor Eröffnung der Verhandlung wurde der Angeklagte Rußwurm von Justizbeamten und Polizei aufgefordert, seinen Pullover, dessen Rücken eine große 18 ziert, auf links zu drehen.

Der Zeuge erklärte, er hätte sich am 09.02.2014 zunächst im Innenhof des Kulturzentrums aufgehalten und dort die Ermittlungen zum Überfall auf die Kirmesgesellschaft begleitet. Erst am Nachmittag sei er angewiesen worden, am sogenannten „Gelben Haus“ die Spurensicherung zu übernehmen. Der Raum mit der zerstörten Scheibe sei bis zu diesem Zeitpunkt nicht versiegelt gewesen, sodass jede_r, der oder die Zugang zum Haus gehabt habe, den Tatort hätte verändern können. Das Fenster selbst befinde sich etwas unter Straßenniveau, gehöre also zu einer Art Kellerraum, und sei von innen mit einer Sichtschutzfolie beklebt gewesen. Im Raum habe ein relativ großer Feldstein gelegen und dessen Größe, die Lage im Raum sowie die Spuren auf den Bodenfliesen hätte nahegelegt, dass damit das Fenster zerstört worden sein könnte. Außerdem sei unter dem Stein ein Stück Papier gefunden worden, dies sei jedoch erst erkennbar gewesen, nachdem man den Stein bewegt habe. Da man an einem Stein keine Fingerabdrücke nehmen könne, seien stattdessen DNA-Spuren gesichert worden.

Diese Spuren wurden zusammen mit dem Stein selbst und dem Papierfetzen der Kriminaltechnik übergeben, die im weiteren Verlauf zwei verschiedene DNA-Treffer am Stein und einen Treffer an der Serviette feststellen konnte. Lediglich eine der DNA-Spuren am Stein konnte zugeordnet werden – sie stimmt überein mit der des Angeklagten Rocco Boitz.

Für kommenden Mittwoch, den 17.08., sind bisher keine Zeugen geladen. Der Vorsitzende Richter regte an dass einige der Angeklagten diesen Termin nutzen könnten, um Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen zu machen.