Nachtrag zum Verhandlungstermin am 18.05.2016

Wie den Pressemeldungen zu entnehmen war, wurden am 18.05. die zum Teil erheblichen Vorstrafenregister der Angeklagten verlesen. Darüber hinaus berichtete ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe von seinem Gespräch mit dem Angeklagten Baudler, welcher zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war. Aus diesem Grund empfahl er die Anwendung des Jugendstrafrechts, sollte es zu einer Verurteilung gegen den heute 21-Jährigen kommen.

Über die Vorstrafen einiger Angeklagter wurde ebenfalls bereits in einem ausführlichen Artikel in der TLZ berichtet, der auch das fröhliche Auftreten vieler Angeklagter im Gerichtsaal sowie deren Affinität zu Kleidung aus der Neonazi-Szene und mit gewaltverherrlichenden Motiven thematisierte.
Lediglich die Darstellung, alle 15 Angeklagten wäre bisher nur zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden, ist nicht korrekt. So verbrachte nicht nur der Hauptangeklagte bereits eine beachtliche Zeit hinter Gittern, auch mindestens drei seiner Mitangeklagten verbüßten bereits Haftstrafen.

Abschließend empfahl Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst den VerteidigerInnen in einer Erklärung, ihren MandantInnen gegenüber doch noch einmal die Veröffentlichung von deren persönlichen Verhältnissen anzusprechen. Sollten die Angeklagten sich auch in diesem Punkt weiterhin wenig auskunftsfreudig zeigen, werde das Gericht gegebenenfalls Familienangehörige oder Arbeitskollegen als Zeugen laden und hierzu befragen.
Der Vorsitzende Richter bestätigte auf ungläubige Zwischenrufe, auch in anderen Fällen habe die Kammer bereits Verwandte oder Vorgesetzte von Beschuldigten vorgeladen und zu deren persönlichen Verhältnissen befragt.

Am kommenden Mittwoch, den 01.06.2016 wird der Prozess wie gewohnt um 09:30 mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.