Prozessdokumentation 20. Verhandlungstag (20.07.’16)

Für den einzigen Verhandlungstag im Juli waren lediglich zwei ZeugInnen geladen. Zuerst sagte der 45-jährige M. aus, der derzeit in der JVA Goldlauter eine Haftstraße verbüßt und dort einen Brief erhielt, in dem der Ballstädt-Prozess erwähnt wurde. Die zweite Zeugin war die Absenderin eben dieses Briefes.

Vor Beginn der beiden Vernehmungen erklärte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zunächst, am Morgen einen Antwortbrief vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erhalten zu haben, der offenbar die angeforderten Unterlagen erhalte. Dass diese dem Gericht nach langer Wartezeit nun doch vorliegen, liegt möglicherweise auch daran, dass die AnwältInnen der Nebenklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar auf Herausgabe der Daten geklagt hatte. 

M., der aus der JVA Goldlauter in den Gerichtsaal gebracht wurde, sagte aus, der Ballstädt-Prozess sei ihm aus den Medien bekannt. Als der Vorsitzende Richter ihm die aus dem Brief zitierte Passage, es gebe im Ballstädt-Prozess „keine gravierenden Neuigkeiten […] sieht aus, als wenn du weiter deine Ruhe hast“* vorhielt, erklärte er, dies beziehe sich darauf, dass er in der Haftanstalt seine Ruhe haben wolle. Deshalb würde er es nicht gerne sehen, wenn einer der Angeklagten dort ebenfalls eine Haftstrafe absitzen müsse.

Er kenne den Angeklagten Wagner und sei 1998 bereits einmal gemeinsam mit ihm in Haft gewesen, sei aber selbst nie in Ballstädt oder Crawinkel gewesen. Etwa ab 2007 habe er wieder Kontakt zu ihm gehabt, „Gespräche“ mit ihm geführt. Die Band SKD (Sonderkommando Dirlewanger) sei ihm bekannt, er wisse aber nicht, ob Wagner Teil der Band sei.

Zum Tatzeitpunkt im Februar 2014 sei er ebenfalls, wie überhaupt das gesamte Jahr 2014, in der JVA inhaftiert gewesen.

Auf die Frage der Nebenklage, ob er sich selbst der rechten Szene zuordnen würde, antwortete der Zeuge, der „Fremddefinition nach ja“, seiner eigenen Definition – die er jedoch nicht erläuterte – zufolge allerdings nicht. Die Nebenklage fragte den Zeugen ebenfalls nach einem „Spiegel TV“-Beitrag und bat ihn, zu erklären, bei was er in diesem Beitrag zu sehen sei. Der 45-Jährige beschrieb, er würde dort verschiedene Waffen, etwa ein abgesägtes Gewehr und Granaten vorführen und erklären, diese seien „für den Kampf gegen Asylantenheime“.

Abschließend befragte die Nebenklage den Zeugen zu dem Grund, aus dem er zur ursprünglichen Ladung im Juni nicht vor Gericht erscheinen konnte. Damals hieß es nur knapp, M. sei am Tag vor der Vernehmung in der JVA an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen und befinde sich nun auf der Krankenstation, weshalb er nicht vor Gericht erscheinen könne. Er erklärte nun, dass an diesem Tag ein Fremder in seiner Zelle erschienen sei, den er dann gebeten habe zu gehen. Ob der Vorfall mit der Aussage im Prozess zusammenhängt, bleibt damit unklar.

Zweite Zeugin: Die Brieffreundin

Die zweite Zeugin, eine 34-Jährige Erfurterin, hatte M. in ihrem Brief in die JVA über den Verlauf des Ballstädt-Prozesses unterrichtet. Er habe ihr gegenüber geäußert, dass ihm die Angeklagten „zu stressig“ seien und er sie nicht in der JVA Goldlauter sehen wolle. Was sie „draußen“ machten, habe er gesagt, sei ihm ja egal, der Knast sei „sein Refugium“. Darüber hinaus erklärte die Zeugin, dass es nun wohl kein Geheimnis sei, dass M. schon einige Jahre in Haft verbracht habe, Wagner unter anderem von dort kenne, aber nun habe er mit „den Gothaern“ nichts mehr zu tun. Sie denke nicht, dass M. Angst vor den Angeklagten habe, schließlich kenne er einige von ihnen seit vielen Jahren und habe nie erwähnt, dass es zu einem Streit gekommen sei.

Sie selbst kenne zumindest die Angeklagten Scholl und Wagner, habe aber in letzter Zeit wenig Kontakt und letzteren im vergangenen Jahr etwa dreimal gesehen. Von dem Überfall auf die Kirmesgesellschaft wisse sie aus den sozialen Netzwerken, habe aber mit Wagner weder darüber noch über den Prozess gesprochen.

Der nächste Prozesstag ist Mittwoch, der 10.08.2016, Verhandlungsbeginn wie immer um 09:30 Uhr. Geladen ist der Polizeibeamte, der die Ermittlungen bezüglich der Sachbeschädigung am „Gelben Haus“ geleitet hatte.

*Die in diesem Bericht in Anführungszeichen stehenden Passagen sind nicht als wortwörtliche Zitate zu verstehen. Sie geben den Wortlaut der jeweiligen ZeugInnen möglichst genau wieder, eine exakte Wiedergabe ist jedoch bei schneller Wortfolge im Gerichtssaal nicht immer möglich.