Vor einigen Wochen machte, erst in den sozialen Medien und wenig später auch in vielen Zeitungen und deren Online-Angeboten, ein Foto von einem Neonazi in einem Spaßbad in Brandenburg die Runde. Seinen Rücken zierte eine großflächige Tätowierung, die die Umrisse eines Konzentrationslagers sowie den Spruch „Jeden das seine“ darstellte, der auf dem Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald zu finden ist. Erst durch diese mediale Aufmerksamkeit wurde Strafanzeige erstattet, im Schwimmbad selbst schienen sich die wenigsten Gäste an dem Motiv zu stören.
Gestern wurde Marcel Zech wegen dieser Tätowierung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Verteidiger in diesem Verfahren: Wolfram Nahrath. Details zur Verhandlung gibt es bei Sören Kohlhuber: