Wolfram Nahrath ebenfalls Verteidiger im Prozess um Konzentrationslager-Tattoo

Vor einigen Wochen machte, erst in den sozialen Medien und wenig später auch in vielen Zeitungen und deren Online-Angeboten, ein Foto von einem Neonazi in einem Spaßbad in Brandenburg die Runde. Seinen Rücken zierte eine großflächige Tätowierung, die die Umrisse eines Konzentrationslagers sowie den Spruch „Jeden das seine“ darstellte, der auf dem Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald zu finden ist. Erst durch diese mediale Aufmerksamkeit wurde Strafanzeige erstattet, im Schwimmbad selbst schienen sich die wenigsten Gäste an dem Motiv zu stören.

Gestern wurde Marcel Zech wegen dieser Tätowierung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Verteidiger in diesem Verfahren: Wolfram Nahrath. Details zur Verhandlung gibt es bei Sören Kohlhuber:

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Prozessbeobachtung: 2. Verhandlungstag

Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die 15 mutmaßlichen Nazi-Schläger von Ballstädt endete bereits nach einer guten halben Stunde. Fortgesetzt wird der Prozess am 06.01.2016.

Neben dem Vorsitzenden, Richter Pröbstel, gegen den am ersten Prozesstag mehrere Befangenheitsanträge gestellt wurden, saß heute der vorsitzende Richter jener Kammer, die in den vergangenen zwei Wochen über diese Anträge zu entscheiden hatte. 

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Hintergrund: Das „gelbe Haus“

Das sogenannte „gelbe Haus“, das alte Bäckereigebäude in der Hauptstraße in Ballstädt, steht im Zentrum der Berichterstattung über den Ballstädt-Prozess. Immerhin hatte einer der Täter direkt auf eine in dem Objekt beschädigte Fensterscheibe Bezug genommen, bevor er begann auf die Gäste der Kirmesgesellschaft einzuschlagen. Bereits vor dem Überfall war jedoch im Ort und darüber hinaus bekannt, welches Publikum das gelbe Haus nicht nur als Wohnraum, sondern auch als Szene-Location für Konzerte und andere Veranstaltungen nutzt. Weiterlesen

Pressemitteilung der Nebenklagevertretung zum ersten Prozesstag

Der erste Verhandlungstag ist soeben geendet. Im folgenden dokumentieren wir zunächst die Pressemitteilung der Nebenklagevertreter_Innen, ein Protokoll zum ersten Prozesstag folgt.

PRESSEMITTEILUNG

Prozessauftakt – Angeklagte provozieren mit Naziparolen

Erfurt, den 02.12.2015

In dem beim Landgericht Erfurt heute eröffneten Strafprozess wegen eines brutalen Angriffes auf eine Veranstaltung der Kirmesgesellschaft Ballstädt haben die fünfzehn Angeklagten zum Prozessaufakt durch eindeutige T-Shirts und offen getragene Tätowierungen keinen Hehl aus ihrer fortbestehenden Nazi-Ideologie gemacht. „Mit ihrem Auftreten durch eindeutige Kleidungsstücke sowie Tätowierungen stellten die Angeklagten ihre Ideologie erneut für alle sichtbar zur Schau. Die Angeklagten gehören zum harten Kern der Thüringer Neonazi-Szene.“ so der Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Maik Elster.

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Prozesseröffnung gegen die Neonazi-Schläger von Ballstädt

Heute beginnt am Landgericht Erfurt der Prozess gegen 14 Männer und eine Frau, denen vorgeworfen wird, im Februar 2014 in Ballstädt eine Kirmesgesellschaft  überfallen und zehn Menschen zum Teil schwer verletzt zu haben.
„Der anfangs noch von der Polizei als „Kirmesschlägerei“ abgetane Angriff war minutiös geplant und steht für die Militanz und Gewalttätigkeit der Thüringer Neonazi-Szene. Für die zahlreichen Betroffenen bietet der Prozess nun die Chance, dass die Täter und die Täterin für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden.“ Beschreibt Franz Zobel von in einer Pressemitteilung von ezra die Bedeutung der Verhandlung. Weiterlesen