Prozessdokumentation: 17. Verhandlungstag (08.06.2016)

Am 17. Verhandlungstag wurden fünf Polizeibeamte vernommen. Vier von ihnen waren in der Nacht vom 08.02. auf den 09.02.2014 am Tatort, um dort Spuren zu sichern und Zeugen zu befragen.

Der einzige Beamte, der nicht vom Tatort selbst berichtete, war ein Kriminalhauptkommissar des LKA Thüringen. Er hatte die erste Befragung einer Nachbarin des sogenannten „Gelben Hauses“ durchgeführt, in deren Verlauf auch eine Liste mit Autokennzeichen aus der Tatnacht auftauchte. Die Zeugin hatte am achten Verhandlungstag bereits selbst erklärt, dass ihr Ehemann, ein pensionierter Mathematiker, diese und verschiedenste andere Listen als Hobby angefertigte.
Der Beamte erklärte, der Ehemann der Zeugin sei während der Befragung dazu gekommen und habe ein oder zwei Kennzeichen benannt und dann die komplette Liste ausgehändigt. Die Kennzeichen seien ihm, abgesehen von einem Polizeiwagen, nicht bekannt gewesen. Diese habe man der Ermittlungsakte beigefügt, er selbst habe jedoch mit diesem Fall nichts weiter zu tun gehabt.

Beide Beamten der Streife, die als zweite am Tatort war, sagen aus

Die folgenden beiden Beamten wurden zwar einzeln vernommen, waren jedoch in der Tatnacht gemeinsam als zweite Polizeistreife am Tatort, nachdem mehrere, ähnlich lautende Notrufe aus Ballstädt eingegangen seien. Vor Ort habe sich ein Bild der Verwüstung geboten. Zunächst habe man die Verletzten versorgt, bis diese mit Rettungswagen in das Krankenhaus gebracht wurden, und alle verfügbaren Streifen nach Ballstädt beordert.
Im Saal, in dem die Feier der Kirmesgesellschaft stattfand, und im Vorraum sei der Boden mit Scherben übersät und in beiden Räumen und auf der Treppe dazwischen auch Blut auf dem Boden gewesen. Der erste Beamte gab an, neun Verletzte gezählt zu haben. Diese seien offensichtlich schockiert und eher ruhig gewesen. Die unverletzten Zeugen hätten sich im Hintergrund aufgehalten, es habe keine Streitigkeiten oder sonstige Hinweise gegeben, dass etwas anderes vorgefallen sei als der geschilderte Ablauf, nach dem zunächst ein vermummter Unbekannter den Saal betreten und Gäste angegriffen habe und dann 10 bis 15 weitere Vermummte in den Saal gestürmt seien. Diese hätten dann vermutlich weiteren Gästen Verletzungen zugefügt. Einen anderen Tatablauf habe er ausgeschlossen. Ebenso halte er es für unwahrscheinlich, dass die Verletzungen alle durch einen einzelnen Angreifer erfolgten, wie es die Aussage des Angeklagten Wagner nahelegt. Der Beamte erklärte, bei den Geschädigten habe es sich um junge, gesunde, kräftige Männer gehandelt, die sicher früher eingeschritten wären, hätte es sich um einen einzelnen Angreifer gehandelt.

Der Beamte erklärte, es habe sich um einen außergewöhnlichen Sachverhalt gehandelt, man habe auch gleich zwei weitere Streifenwagen losgeschickt, um in Ballstädt selbst nach möglichen TäterInnen zu suchen. Diese Suche sei zunächst erfolglos geblieben.

Der zweite Beamte bestätigte diese Einschätzungen, auch sein Eindruck sei der eines Angriffs von außen gewesen. Wie lange dieser gedauert habe, danach habe man zunächst nicht gefragt, Priorität sei es gewesen die Verletzten zu versorgen.
RA Waldschmidt fragte den Beamten danach, ob die Schäden im Saal nicht auch durch aufspringende Gäste entstanden sein könnten. Dieser entgegnete jedoch, der Saal sei so zerstört gewesen, dass er dies für unwahrscheinlich halte.

4. Zeuge: Schichtleiter KDD in der Tatnacht

Der nächste Zeuge war als Schichtleiter beim Kriminaldauerdienst, also des Bereitschaftsdienstes der Kriminalpolizei, in der Tatnacht ebenfalls einer der ersten am Tatort. Er erklärte, in der Tatnacht eine 15 Stunden-Schicht absolviert zu haben, bis am Nachmittag des 09.02. die ersten Ermittlungen vor Ort abgeschlossen werden konnten.
Angekommen am Tatort habe er zunächst die Situation bewertet – eine fremde Person habe bei der Feier „Stunk gemacht“, dann seien weitere AngreiferInnen in den Saal gestürmt – und Beamte eingeteilt, um ZeugInnen zu vernehmen. Sein erster Eindruck sei gewesen, dass das Hauptgeschehen im Saal stattgefunden habe, auch wenn der Vorraum ebenso zerstört war. Er halte es für unvorstellbar, dass sämtliche Beschädigungen durch eine einzelne Person verursacht worden seien.
Die Geschädigten seien schockiert gewesen, ihre Verletzungen offensichtlich. Nach ersten Hinweisen habe es zwei oder drei Geschädigte gegeben, die durch den ersten Täter angegriffen wurden, dann seien 10 bis 15 weitere Personen hineingestürmt, darunter eine Frau. Der gesamte Überfall habe nur wenige Minuten gedauert. Die Spurenlage habe mit den Aussagen der Zeugen übereingestimmt, seine Einschätzung sei deshalb gewesen: Gemeinschaftlicher Überfall, mehrere gefährliche Körperverletzungen, Raub von mindestens einem Mobiltelefon.

Hinweise auf das „Gelbe Haus“ habe es im ersten Moment nicht gegeben, da sei allen Anwesenden zunächst die Versorgung der Verletzten wichtig gewesen, aber danach hätten mehrere Zeugen ausgesagt, dass die AngreiferInnen nach der Tat in Richtung dieses Objekts gelaufen seien. Deshalb habe man eine Begehung des alten Bäckereigebäudes, nun bekannt als „Gelbes Haus“, angeordnet. Der Hinweis, dass bei dem Angriff die dort eingeworfene Fensterscheibe angesprochen wurde, sei erst im späteren Verlauf der Befragungen gekommen.
Bei dem ersten Versuch einer Begehung (die im Gegensatz zu einer Durchsuchung mit Einwilligung der Bewohner erfolgt) sei dort jedoch niemand angetroffen worden. Wenig später sei dann der Angeklagte Steinau in Begleitung der Hausbewohnerin H. eingetroffen, H. habe der Polizei die Begehung der Räumlichkeiten ermöglicht.

Weitere Nachfragen der Verteidigung ergaben wenig Prozessrelevantes. Auf die erneute Frage von RA Waldschmidt, ob es denn nicht auch möglich sei, dass die Beschädigungen im Saal durch eine Person oder gar durch die Gäste der Kirmesfeier selbst – erneuter Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr – verursacht worden sein könnten, erklärte der Zeuge noch einmal, hierfür hätten weder die Ermittlungsergebnisse noch Zeugenaussagen Anlass gegeben. Waldschmidts Frage, ob er denn selbst schon einmal Zeuge einer Kirmesschlägerei (sic!) gewesen sei, beantwortete der Zeuge mit „zum Glück nicht“.

Letzter Zeuge: Bericht vom „Tatort ‚Gelbes Haus'“

Auch der letzte Zeuge des 17. Verhandlungstages war als Polizeibeamter am Tatort, er erreichte Ballstädt in der Tatnacht gegen 03:00 Uhr. Auch sein erster Eindruck wurde dominiert von den verletzten Partygästen; der Saal sei vollständig verwüstet gewesen, er erinnere sich an Scherben und Blutspritzer, Blutflecken, möglicherweise sogar Blutlachen auf dem Boden. Nach ersten Hinweisen sei die Kirmesfeier nachts von 10 bis 20 Unbekannten überfallen worden, man habe dies schnell eingegrenzt auf 10 bis 15 Personen mit Verbindung zum „Gelben Haus“. Diese Verbindung habe sich aus der Flucht der AngreiferInnen in Richtung des Objekts sowie die Frage des Angeklagten Steinau, was denn im Saal für eine Feier sei, ergeben.
Der Zeuge sagte aus, als einer von fünf Beamten an der Begehung des „Gelben Hauses“ beteiligt grwesen zu sein. Zunächst sei im Haus alles dunkel gewesen und niemand habe geöffnet, dann seien jedoch die Angeklagten Keller und Pommer mit dem Auto (laut eigener Aussage aus Langensalza) angekommen und hätten ihnen die Tür geöffnet. Die Durchsuchung habe etwa 30 Minuten gedauert und nichts auffälliges hinsichtlich der Tat ergeben. Lediglich die Räume der Bewohnerin H. seien verschlossen gewesen, diese sei jedoch kurze Zeit später in Begleitung des Angeklagten Steinau erschienen und habe ihre Wohnung für die Beamten geöffnet.

Auf Grund der Hinweise, dass beide sich vor dem Überfall nach der Feier erkundigt haben sollen, habe man Steinau und H. dann getrennt von einander befragt, wobei sie widersprüchliche Angaben gemacht hätten. Daraufhin habe man sie entsprechend belehrt und in der Folge als Beschuldigte vernommen.
Der Zeuge sagte zunächst aus, Pommer und Keller hätten die Beamten auf den Stein, mit dem die Scheibe eingeworfen worden sein sollte, hingewiesen. Er erwähnte ebenfalls die häufig thematisierte rote Serviette, in die der Stein eingewickelt gewesen sein soll. Der Vorsitzende Richter hielt dem Zeugen ein Foto vor und fragte ihn, ob der Stein so ausgesehen habe und damit größer sei als die Serviette, in die er eingewickelt gewesen sei sollte – was dieser bejahte – und ob die Serviette unter dem Stein gelegen habe. Der Zeuge erklärte, in der Tatnacht habe der Fokus der Ermittlungen nicht auf dem Steinwurf gelegen.
Die Frage, woher Keller und Steinau hätten wissen können, dass es bei der Feier der Kirmesgesellschaft rote Servietten gegeben habe, wenn beide doch gerade erst aus Bad Langensalza nach Ballstädt gekommen seien, konnte der Beamte nicht beantworten.

Darüber hinaus sei gegenüber des Objekts „Gelbes Haus“, etwa 10 bis 12 Meter entfernt, ein Baseballschläger gefunden und als Beweismittel gesichert worden. Dieser Baseballschläger stammt laut Aussage des Angeklagten Wagner aus dem „Gelben Haus“ und wurde in der Tatnacht vom Angeklagten Heeerlein mit zur Feier der Kirmesgesellschaft genommen, ob er dort als Tatwaffe eingesetzt wurde, ist unklar.
Diesmal nahm die Nebenklage die Frage, ob die Verletzungen und die Verwüstung im Saal durch einen einzelnen Täter oder durch Gäste, die vor dem Angriff flohen, hätten verursacht werden können, vorweg. Der Zeuge antwortete, dass ein Einzeltäter sehr lange und ungestört hätte handeln müssen, um jeden Geschädigten einzeln anzugreifen. Dies sei schwer vorstellbar. Gegen die Annahme, dass der verwüstete Saal durch die Gäste und nicht die Angreifer verursacht wurde, spreche, dass die Gäste nach hinten geflohen seien, die größte Zerstörung aber im vorderen Bereich des Saales, in der Nähe von Theke und Eingangstür, erkennbar war.

RA Waldschmidts Fragen, ob der „Tatort Gelbes Haus“, also der Raum mit der eingeworfenen Scheibe, durch die Polizei versiegelt wurde oder ob er theoretisch durch Dritte hätte betreten werden können, beantwortete der Beamte damit, das Haus sei nicht versiegelt worden. Dies dürfte auch im Interesse der dort wohnenden Angeklagten gewesen sein. Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst merkte zudem an, dass der Tatort bekanntlich nur durch das Haus selbst betreten werden könne, zu dem die Angeklagten doch selbst die Schlüssel hätten. Das Loch in der Scheibe, so Kästner-Hengst, sei laut Akte so klein, dass ein Mensch unmöglich dadurch ins Haus hätte gelangen können.

Der Verhandlungstag endete mit einer Erklärung von RA Junge, der Einspruch gegen die Verwendung der Aussage des Beamten einlegte. Dieser habe seinen Mandanten Keller laut eigener Aussage nicht ordnungsgemäß als Beschuldigten belehrt, RA Bunzel schloss sich dem für seinen Mandanten Pommer an.

Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch, den 15.06., um 09:30 mit der Vernehmung der vor zwei Wochen umgeladenen Zeugen fortgesetzt.