Am 13. Verhandlungstag wurden drei ZeugInnen gehört, die als Gäste bei der Feier der Kirmesgesellschaft waren und bei dem Angriff teils schwer verletzt wurden. Zum Abschluss des Tages überraschte Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst noch mit dem Verweis auf eine unachtsame Bemerkung des Angeklagten Wagner, die auch für die Befragung des Oberstaatsanwaltes am kommenden Mittwoch interessant sein könnte.
Vernehmung eines Geschädigten: Schwere Kopfverletzung mit bleibenden Folgen und geraubtes iPhone
Als die Verhandlung mit 45 Minuten Verspätung begann, beschrieb als erster Zeuge der 29-jährige A., wie er den Angriff erlebte. Zunächst habe er bereits am frühen Abend beim Aufbau geholfen und es sei eine ruhige Feier unter Verwandten und Freunden gewesen, bei der zu späterer Stunde nur noch wenige Gäste anwesend waren.
Zwischen 02:00 und 02:30 Uhr habe er plötzlich wahrgenommen, wie eine große, dunkel gekleidete Person in der Mitte des Raumes gestanden habe. Er habe nicht mitbekommen, wie die Person den Raum betrat, sie habe aber eine auffällig bedruckte Maske getragen und sei größer als er, also mindestens 190cm, gewesen.
Diese Person habe sich dann zum Gehen gewendet, er selbst und wohl auch andere Gästen seien ihm – der Zeuge ging auf Grund von Statur und Auftreten von einem Mann aus – gefolgt und hätten ihn aus dem Raum gedrängt. Als er selbst den Vorraum betrat, seien etwa 10-15 ebenfalls dunkel gekleidete Personen in den Raum gestürmt. Alles sei so schnell passiert, dass er nicht habe sehen können was mit den Kirmesgästen, die vor ihm in den Vorraum liefen, passierte.
Eine vermummte Personen direkt vor ihm habe zum Schlag ausgeholt, in diesem Moment habe ihn jedoch schon ein Schlag von hinten getroffen. Er vermute, dass der Schlag mit einem Handschuh oder anderen Hilfsmittel ausgeführt wurde, weil sei sein Ohr dadurch „zu einem Drittel“ an- beziehungsweise abgerissen.
Er sei zu Boden gegangen und möglicherweise auch kurz bewusstlos gewesen, habe jedoch noch am Boden mehrere Tritte und Schläge abbekommen, die aus unterschiedlichen Richtungen kamen – und damit vermutlich von mehreren Personen ausgeführt wurden. Trotz schützend vor das Gesicht gehobener Arme habe er hierbei eine Verletzung an der Nase und eine Gehirnerschütterung erlitten, wegen letzterer sei er drei Tage stationär im Gothaer Krankenhaus behandelt worden. Weitere ein bis zwei Wochen sei er arbeitsunfähig gewesen. In dem durch das Krankenhaus ausgestellten Attest sei an Hand der Hämatome von etwa 15 erlittenen Schlägen [beziehungsweise Tritten] die Rede.
Er habe in einer recht großen Blutlache gelegen, die – Rückfrage des Vorsitzenden Richters – ausschließlich von der stark blutenden Wunde am Ohr herrührte. Obwohl im Vorraum noch mindestens zwei andere Gäste verletzt am Boden gelegen hätten, sei keine davon in seiner unmittelbaren Nähe gewesen. Der Angriff habe – Nachfrage der Staatsanwaltschaft – insgesamt etwa drei bis acht Minuten gedauert und die AngreiferInnen hätten, trotz der chaotischen Situation, koordiniert agiert.
In den Minuten des Angriffs habe er nicht über einen möglichen Hintergrund des Angriffs nachgedacht, kaum überhaupt die bedrohliche Situation realisiert, danach jedoch sei die Assoziation „Gelbes Haus“ nahe liegend gewesen. Er wisse, dass dort Personen aus dem rechten Spektrum wohnen würden und von dem vorherigen Projekt in Crawinkel. Außerdem könne er sich nicht vorstellen, dass jemand anderes aus dem Dorf die Feier überfallen haben könnte – so etwas habe es zuvor [bevor das alte Bäckerei-Gebäude in Ballstädt zum Neonazi-Hausprojekt wurde] im Ort nie gegeben. Von der kaputten Fensterscheibe in diesem Objekt habe er erst am nächsten Tag im Krankenhaus erfahren.
Der 29-Jährige erklärte, ihm sei darüber hinaus bei dem Angriff sein Handy, ein zu diesem Zeitpunkt wenige Wochen altes iPhone, entwendet worden. Dieses habe in seiner Hosentasche gesteckt, aus der es nicht herausfallen könne. Dazu sei seine Uhr zerstört worden. Das Armband habe er noch am Handgelenk gehabt, das zerstörte Uhrengehäuse sei später am Tatort gefunden worden.
Der Zeuge hatte bereits zuvor von bleibenden Beeinträchtigungen an seinem durch den Schlag zu einem Drittel eingerissenen Ohr berichtet, auf die Frage von RA Giehler hin erklärte er: Durch die Schwellung der Narbe habe er Schwierigkeiten, etwa eine Brille zu tragen. Dazu sei die Narbe auch insofern sensibel, als dass sie in Stresssituationen schmerze. Er bestätigte Giehler, dass diese Beschwerden als Nervenschädigung attestiert seien und nannte ihm den behandelnden Arzt in Gotha, der dies bei einer Nachkontrolle ein Jahr nach dem Angriff festgestellt habe. RA Adam, der den Zeugen begleitete, merkte an man werde zusätzlich einen Arztbericht anfertigen lassen und diesen zur Akte geben.
Außerdem werde man die Fotos von den Verletzungen zur Akte geben, die die Freundin des Zeugen im Krankenhaus von ihm gemacht habe. Auf einem Foto sei auch das am Tatabend getragene und daher blutgetränkte T-Shirt zu sehen. RA Giehler fragte, welche Kleidung der Zeuge am Tatabend getragen hatte, genauer nach der Farbe des Shirts und deutete an, dies sei schwierig zu erkennen. Giehler fragte außerdem, wer von dem Tisch, an dem der Zeuge zu Beginn des Angriffs saß, noch aufgestanden sei und ob er jemanden aufgefordert oder gesagt habe er gehe „jetzt los“. Der Zeuge verneinte das und gab an er müsste mutmaßen, wenn er jetzt angeben sollte, ob noch jemand aufstand.
Es habe nach dem Angriff ein Treffen mit ezra gegeben, bei dem die Geschädigten eine Beratung über mögliche Hilfsangebote erhielten. Hierbei sei ihnen auch geraten worden nicht über Details zu sprechen und in der Vernehmung nur eigene Erinnerungen wiederzugeben, um die Aussage nicht zu verfälschen.
RA Waldschmidt fragte noch, wie der Zeuge in der Blutlache gelegen habe. Dieser gab an, er wisse es nicht genau, möglicherweise mit dem Gesicht nach unten; woraufhin Waldschmidt anmerkte, die Person, die das iPhone geraubt habe, hätte ihn demnach zwangsläufig anfassen müssen. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft beanstandet, der Vorsitzende Richter merkte an der Zeuge habe bereits gesagt er wisse es nicht genau und die Nebenklage wies Waldschmidt darauf hin es sei nicht seine Aufgabe, zu mutmaßen.
Die letzte Frage an den Zeugen blieb RA Schwarz vorbehalten, der wissen wollte ob dieser extra für die Feier aus seinem damaligen Wohnort in Niedersachsen angereist sei. Der Zeuge bestätigte das und erklärte, er habe am Sonntag wieder zurückfahren wollen. Daraus wurde angesichts der stationären Aufnahme im Krankenhaus dann nichts.
Der zweite Zeuge wurde im Vorraum von zwei Angreifern über den Tresen geworfen
Als zweites sagte P. aus, 31-jähriger Mechatroniker und ebenfalls Gast bei der Feier der Kirmesgesellschaft. Er sei dort gegen 18:00 Uhr eingetroffen, habe noch beim Aufbau geholfen und es sei zunächst eine normale Feier mit Essen und Getränken gewesen. Gegen 00:00 Uhr seien die meisten Gäste gegangen, gegen 02:00 Uhr nur noch etwa 20 Personen im Saal gewesen.
Um etwa 02:30 habe dann ein recht großer, mit Totenkopfmaske vermummter Mann den Raum betreten, den er zunächst nicht gesehen habe, weil er mit dem Rücken zum Raum saß. Er sei erst auf ihn aufmerksam geworden, als dieser einen Gast zu Boden schlug. Er sei dem Angreifer mit einigen anderen Gästen durch die Tür in den Vorraum gefolgt, wo bereits etwa 10 bis 15 andere vermummte Männer – er habe keine Frau erkennen können – gewartet und die Gäste sofort attackiert hätten. Einer der Geschädigten sei bereits an der Tür sofort angegriffen worden. Der 31-Jährige bestätigte außerdem, gesehen zu haben dass der vorherige Zeuge, der sich zu diesem Zeitpunkt hinter ihm befunden habe, angegriffen wurde.
Er selbst habe sich gegen einen ersten Angreifer noch wehren können, dann sei er von zwei anderen gepackt und über den Tresen der Garderobe geworfen worden. Er habe Glück gehabt und sei nicht schwer verletzt worden, wollte wieder aufstehen, sei daran aber von einem anderen dort liegenden Gast daran gehindert worden. Der erste Angreifer im Vorraum habe auch verstärkte Handschuhe – ob mit Protektoren oder sogenannte Quarzsandhandschuhe, damit kenne er sich nicht aus – getragen.
Der gesamte Angriff habe schätzungsweise drei bis vier Minuten gedauert, dann habe er gehört wie eine männliche Stimme „alle raus“ gerufen und damit das Kommando zum Abzug der AngreiferInnen gegeben habe.
Der Vorsitzende Richter merkte an, dass der Zeuge im polizeilichen Verhör zwei andere Gäste als die ersten beiden Geschädigten benannt hatte, eine Abfolge die sich mit den Aussagen mehrerer anderer Zeugen deckt. Der Zeuge erklärte er erinnere sich deutlich, dass der von ihm soeben benannte Gast von der Seite kam, den Angreifer gefragt habe „was das soll“ und dann nach einem Schlag gegen den Kopf zu Boden ging. Ob dieser damit die erste oder dritte Person gewesen ist, die angegriffen wurde, daran könne er sich heute nicht mehr so genau erinnern.
Hier setzte später auch eine Nachfrage von RA Lippold zu eben diesem ersten Angreifer an, bei dem es sich der Anklageschrift zufolge um seinen Mandanten handelt. Lippold fragte, ob der Zeuge sicher sei, dass die Darstellung diesbezüglich auf seiner eigenen Erinnerung beruhe. Der Zeuge bestätigte dies und sagte, er habe bis zur Vernehmung durch die Polizei kaum über den Abend gesprochen, sodass er dort seine eigene Wahrnehmung beschreiben konnte. Seine Erinnerung sei nur heute, zwei Jahre später, viel schlechter als in der damaligen Befragung.
Die dritte Zeugin beschreibt eine am Angriff beteiligte Frau
Dritte und letzte Zeugin des Tages: W., 26 Jahre alt und ebenfalls Gast auf der Feier der Kirmesgesellschaft. Sie beschrieb, wie sie gegen 02:15 Uhr bereits die Veranstaltung verlassen hatte und mit ihrem Freund [siehe dessen Aussage am 12. Verhandlungstag] im Innenhof darauf wartete, abgeholt zu werden. Dort sei es dunkel gewesen, da die Straßenlaternen in Ballstädt um Mitternacht ausgingen.
W. erklärte, sie habe dann Schritte gehört aus Richtung Bushaltestelle beim „Gelben Haus“, kurz darauf sei eine Gruppe von 15 bis 20 Personen, darunter eine Frau (sie schließe aus, dass mehr als eine Frau dabei war) um die Ecke gekommen und habe direkt von ihr und ihrem Freund gestanden. Dieser habe sie gebeten, einen „Schritt zurück“ zu treten, um sie etwas in Sicherheit zu bringen.
Drei Personen konnte sie genauer beschreiben: Einen maskierten, 190cm großen Mann mit breiten Schultern, der sie angebrüllt habe wer „das mit dem Fenster“ gewesen sei. Diese Beschreibung deckt sich mit denen anderer ZeugInnen für die vielfach als „Anführer“ bezeichnete Person, der diese Frage auch oben im Saal gestellt und dann mehrere Gäste angegriffen haben soll.
Präziser als bisherige ZeugInnen konnte sie die einzige Frau beschreiben, die klein und zierlich gewesen sei, dunkle schulterlange Haare gehabt und eine türkise Fleecejacke getragen habe.
Die Gruppe habe sie danach nicht weiter beachtet, sondern alle gemeinsam hätten sich flüsternd vor der Eingangstür besprochen, dann nachgesehen ob im Treppenhaus jemand zu sehen wäre und dann seien die Unbekannten hintereinander in das Gebäude gelaufen. W. erklärte, lediglich ein etwa 185cm großer Mann in Bomberjacke und mit dunklen Haaren und Bart um den Mund herum sei als eine Art Aufpasser bei ihr und ihrem Freund geblieben.
Sie habe von oben splittern von Glas gehört, die Gruppe sei dann die Treppe herunter und wieder in den Innenhof gekommen, dabei habe sie bei einigen Springerstiefel erkennen können. Ihr Freund habe noch gefragt „was soll das“ und sei dafür angerempelt worden, nach der Anweisung „beeilt euch“ durch die Frau in der türkisen Fleecejacke seien dann aber alle zurück in Richtung Bushaltestelle gelaufen.
Die 26-Jährige sagte, sie sei dann noch einmal in den Saal gelaufen, habe dort A., den ersten Zeugen des Tages, schwer verletzt aufgefunden und daraufhin noch mindestens drei andere verletzte Gäste erkannt.
Die Zeugin benannte nur zögerlich den Verdacht, die AngreiferInnen könnten mit dem „Gelbes Haus“ in Verbindung stehen, sagte dann aber, dies sei ihr wegen der Richtung, aus der die Gruppe kam und der auffälligen Kleidung als wahrscheinlich erschienen.
Sie habe gehört dort würden Neonazis wohnen, meide den Ort deshalb und habe daher auch keinen Kontakt gehabt. Am nächsten Tag, als alle über die Frage nach der Scheibe gehört hatten, sei die einhellige Meinung jedoch gewesen dass die TäterInnen dann vermutlich im Umfeld dieses Objekts zu suchen seien. Der Nachricht, dass der Angeklagte Steinau sich vorher nach der Feier erkundigte, habe man vor dem Angriff keine große Bedeutung zugemessen.
Erklärung des Oberstaatsanwalts zu einer möglichen Tatbeteiligung Fahrenbachs
Nachdem die ZeugInnenbefragungen damit beendet waren, verlas der Vorsitzende Richter die Bestätigung des Beschlusses der letzten Woche: Der Antrag auf Einschränkung für die Prozessdokumentation sei korrekterweise zurückgewiesen worden, da Zuschauern in einem öffentlichen Verfahren handschriftliche Notizen gestattet seien, diese veröffentlicht werden dürften und es keine Hinweise darauf gebe, dass die Dokumentation auf diesem Blog bisherige ZeugInnen beeinflusst habe.
Nun verlas Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst noch einen Aktenvermerk über einen Vorfall, der nach dem Verhandlungsende am 13.04.2016 vor dem Landgericht stattgefunden habe. Die Angeklagten hätten dort über Zeugenaussagen gesprochen, über die Beschreibung der Person, die (siehe letzte Zeugin) vor dem Gebäude gewartet hatte und diese mit der Statur des Angeklagten Fahrenbach abgeglichen. Kästner-Hengst erklärte er habe daraufhin gefragt, ob es sich dabei um Fahrenbach gehandelt habe, und Thomas Wagner habe geantwortet das sei doch schon „lange klar“ und ob der Oberstaatsanwalt das „jetzt erst bemerke“.
Auf die Frage, ob Wagner das drinnen, also im Gerichtsaal, wiederholen würde, habe dieser geantwortet, drinnen sei ihm die Akustik zu schlecht. Kästner-Hengst stellte fest, dass die Unterhaltung teilweise in scherzhaftem Tonfall gewesen sei, er die inhaltliche Aussage, Fahrenbach als Beteiligten an dem Angriff zu identifizieren, jedoch nicht für einen Scherz halte.
Am 27.04.2016 wird der Oberstaatsanwalt ohnehin als Zeuge aussagen und sich dabei möglicherweise noch einmal auf diesen Sachverhalt beziehen. Die Verteidiger der Angeklagten Fahrenbach und Wagner widersprachen nach einer kurzen Unterbrechung der Verwertung des eben verlesenen Vermerks, nannten jedoch keine Begründung sondern kündigten an, diese nachzureichen.