38. Verhandlungstag (15.03.’17)

Der heutige Verhandlungstag begann mit der gewohnten Verspätung von 15 Minuten wegen zu spät erscheinender Angeklagter und mit der Vernehmung des Vaters des Angeklagten Keller. Herr Keller machte wie zu erwarten von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

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36. Verhandlungstag (22.02.’17)

Der 36. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess begann mit einer Stunde Verzögerung. Der Angeklagte Blasche hatte offenbar Schwierigkeiten mit seiner Anreise und handelte sich angesichts dieser wiederholten Verspätung die Drohung des Vorsitzenden Richters ein, ihn notfalls in Ordnungshaft zu nehmen und vorführen zu lassen, wenn er in Zukunft nicht selbstständig pünktlich erscheine.

Nachdem ein erwarteter Zeuge gar nicht erschien, wurden gestern erneut lediglich Beweisanträge gestellt sowie durch den Vorsitzenden Richter die Entscheidungen zu vergangenen Anträgen verkündet.
Die größte Überraschung war hierbei, dass die Kammer die Aufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) doch nicht, wie angekündigt, vorführte und darüber hinaus erklärte, auch die Inhalte der TKÜ – mehrere Gespräche zwischen Angeklagten aus der Tatnacht – seien für die Beweisaufnahme verzichtbar. Sie würden nur belegen, was mittlerweile bereits bekannt sei. Überraschend vor allem angesichts der monatelangen Diskussion um diese Unterlagen, wegen derer die Nebenklage im August 2016 sogar vor dem Verwaltungsgericht in Weimar geklagt hatte.

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35. Verhandlungstag (08.02.’17)

Der 35. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess fand nicht nur unter veränderten äußeren Bedingungen statt, auch inhaltlich überraschten mehrere Verfahrensbeteiligte – darunter ein Angeklagter sowie die Nebenklage – mit Neuigkeiten. Zwei Polizeibeamte berichteten von den Vernehmungen der Angeklagten Boitz und Keller, was ersterer zum Anlass nahm, recht aufgeregt eine eigene Darstellung dieser Vernehmung zu präsentieren. Es folgte eine Einlassung des Angeklagten Fahrenbach, der den Tatabend ohne Details und vor allem ohne jeglichen Mehrwert für den Prozess beschrieb. Die Nebenklage warf ihm folgerichtig vor, eher eine Verdeckungs- als Aufklärungsabsicht zu verfolgen.

Der Vorsitzende Richter verkündete außerdem, endlich vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz die Audiodateien erhalten zu haben, die in der Tatnacht und den folgenden Tagen von Gesprächen unter den Angeklagten angefertigt worden waren, und die Nebenklage machte in einer Erklärung und mehreren Anträgen den politischen Gehalt des Verfahrens deutlich, indem sie die Verbindungen der Angeklagten über Thüringen hinaus, ihre Vernetzung untereinander und damit ihre zentrale Rolle in der lokalen rechtsextremen Szene verdeutlichte.

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34. Verhandlungstag (01.02.2017)

Am heutigen Verhandlungstag wurde durch Rechtsanwalt Nahrath die Aussage des Angeklagten Rußwurm verlesen. Des Weiteren wurden drei weitere Zeugen gehört: Zwei Polizeibeamte, sowie der Vater des angeklagten Söllner waren geladen.
Begonnen wurde mit einigen Minuten Verspätung aufgrund von zu spät erschienenen Angeklagten, die letzten Rügen wegen Zuspätkommens zeigen offenbar keine Wirkung.

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33. Verhandlungstag (30.01.’17)

Trotz einer weiteren Einlassung im Ballstädt-Verfahren gibt es keine neuen Erkenntnisse zum Tatverlauf.

Zu Beginn der Verhandlung verlas RA Waldschmidt die Einlassung seines Mandanten Christian Herrmann. Demnach sei Herrmann am Vorabend des Überfalls auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt mit Anderen auf einer Geburtstagsfeier in Suhl und habe dort mehr Bier und Schnaps getrunken als es sonst bei ihm üblich sei. Irgendwann sei auf der Feier Unruhe aufgekommen und er habe sich denjenigen angeschlossen, die nach Ballstädt zum „Gelben Haus“ gefahren seien. Mit wem und in welchem Auto er gefahren sei, wisse er wegen des Alkohols nicht mehr.

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30. Verhandlungstag (14.12.’16)

Mehrere Angeklagte im Ballstädt-Prozess sind offenbar in einer „Neonazi-Bruderschaft“ organisiert. Dies geht aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine kleine Anfrage hervor.
Im Prozess selbst konnten heute nach mehreren gescheiterten Anläufen der Polizeibeamte S. sowie dessen Kollegin K. vernommen werden. S. hatte im Februar 2014 die beiden Vernehmungen des Angeklagten Heerlein geleitet, K. diese zeitweise begleitet.

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26. Verhandlungstag (26.10.’16)

Die für den 26. Verhandlungstag geplanten Zeugenvernehmungen mussten verschoben werden, da der Angeklagte Nixdorf sich – offenbar vor wenigen Tagen – einen Beinbruch zugezogen hat. Der Vorsitzende Richter erklärte einleitend, er habe den Prozesstag dennoch nicht absagen wollen, weil es einiges zum weiteren Verlauf des Verfahrens zu besprechen gäbe.

Der erste dieser Punkte war offenbar, dass die Strafkammer die kompletten TKÜ-Maßnahmen (Telekommunikationsüberwachung) aus der Tatnacht und den folgenden Tagen für im Gerichtsverfahren verwertbar hält. Hierfür wurden den Prozessbeteiligten einerseits die kurz nach der Tat ergangenen Antragsunterlagen zur TKÜ zur Verfügung gestellt,  andererseits Unterlagen aus 2013, die ebenfalls TKÜ-Maßnahmen gegen einige der Angeklagten betreffen, ihren Ursprung jedoch in einem anderen Ermittlungsverfahren haben.
Die drei RichterInnen und zwei SchöffInnen der Kammer hatten sich mit dieser Entscheidung lange Zeit etwas schwergetan, die nun erfolgte Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Verurteilung mehrerer Angeklagter.

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Prozessdokumentation 24. Verhandlungstag (06.09.’16)

Post vom Verfassungsschutz! Mit dieser Nachricht begann der 24. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess, der ausnahmsweise an einem Dienstag stattfand. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel berichtete davon, dass dem Gericht nun weniger geschwärzte Unterlagen vorlägen, er habe diese aber bisher nur überfliegen können.

RA Sven Adam kündigte für die Nebenklage eine Erklärung nach §257 StPO an und bezog sich noch einmal auf die Vernehmung des Sachverständigen in der letzten Woche, die er als Meilenstein im Prozess bezeichnete. Adam erklärte dies damit, dass mit dem Nachweis von DNA-Spuren der Angeklagten Wagner, Söllner, Rußwurm und Herrmann deren Verurteilung nun unumgänglich sei. Der Vorsitzende Richter pflichtete ihm bei, dass die Prozesssituation sich damit verändert habe und einige der Angeklagten ihre Verteidigungsstrategien vielleicht einmal überdenken sollten.

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Prozessdokumentation 23. Verhandlungstag (31.08.’16)

Der Verhandlungstag begann erneut mit einer Erklärung des Vorsitzenden Richters bezüglich der Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Pröbstel verkündete, er habe mit Roger Derichs, dem Vizepräsidenten der Behörde, telefoniert, und dieser habe ihm für kommenden Freitag ( den 02.09.2016) „weniger geschwärzte“ Unterlagen zugesagt. Das Gericht werde, so es die neuen Unterlagen zulassen, dann die formale Korrektheit der Überwachungsmaßnahmen, um die es in den Unterlagen in erster Linie geht, prüfen – obwohl es derzeit keinen Grund gebe, an deren Richtigkeit zu zweifeln. Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes müssen durch eine Kommission genehmigt werden, die aus Mitgliedern des Landtages besteht.

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Prozessdokumentation 22. Verhandlungstag (17.08.’16)

In dieser Woche waren zur Abwechslung überhaupt keine Zeugen geladen. Während des etwa einstündigen Verhandlungstermins machten einige Angeklagte Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen, außerdem wurden erneut die geschwärzten Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) – siehe auch die Pressemitteilung der Nebenklage, die auf diesem Blog dokumentiert ist – diskutiert.

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