VBRG kritisiert offene Zurschaustellung von einschlägig neonazistischen Symbolen und Kleidungsmarken im sogenannten Ballstädt-Prozess am Landgericht Erfurt
Im sogenannten Ballstädt-Verfahren tragen die Angeklagten immer wieder ihre Gesinnung durch rechte, teilweise gewaltverherrlichende Bekleidung offen zur Schau. Dazu gehören u.a. Kleidungsstücke der Marken „Thor Steinar“, „Ansgar Aryan“ sowie Schriftzüge wie „Volksgemeinschaft“ und „Rock against Communism“ (RAC). Einer der Angeklagten hatte am zehnten Verhandlungstag ein Maschinengewehr auf seinem T-Shirt. Bereits in einer der vorangegangen Termine prangte eine ausgestreckte Faust mit der Aufforderung „Support your local Hooligan Mob“ vom Pullover eines Angeklagten.