26. Verhandlungstag (26.10.’16)

Die für den 26. Verhandlungstag geplanten Zeugenvernehmungen mussten verschoben werden, da der Angeklagte Nixdorf sich – offenbar vor wenigen Tagen – einen Beinbruch zugezogen hat. Der Vorsitzende Richter erklärte einleitend, er habe den Prozesstag dennoch nicht absagen wollen, weil es einiges zum weiteren Verlauf des Verfahrens zu besprechen gäbe.

Der erste dieser Punkte war offenbar, dass die Strafkammer die kompletten TKÜ-Maßnahmen (Telekommunikationsüberwachung) aus der Tatnacht und den folgenden Tagen für im Gerichtsverfahren verwertbar hält. Hierfür wurden den Prozessbeteiligten einerseits die kurz nach der Tat ergangenen Antragsunterlagen zur TKÜ zur Verfügung gestellt,  andererseits Unterlagen aus 2013, die ebenfalls TKÜ-Maßnahmen gegen einige der Angeklagten betreffen, ihren Ursprung jedoch in einem anderen Ermittlungsverfahren haben.
Die drei RichterInnen und zwei SchöffInnen der Kammer hatten sich mit dieser Entscheidung lange Zeit etwas schwergetan, die nun erfolgte Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Verurteilung mehrerer Angeklagter.

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Verfahren wegen Körperverletzung gegen Stefan Fahrenbach vom Amtsgericht Suhl eingestellt

Am 19.09.2016 verhandelte das Amtsgericht Suhl in der Strafsache gegen Stefan Fahrenbach wegen Körperverletzung. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem sein Verteidiger stellvertretend für den nicht erschienenen Angeklagten eine Erklärung abgab.

Im November 2015 wurde eine Suhler Antifaschistin in der Nähe ihrer Wohnung von Stefan Fahrenbach zunächst ins Gesicht geschlagen und dann zu Boden gezogen. Daraufhin trat er mehrmals auf sie ein und bedrohte sowohl sie als auch ihre Familie mit dem Tode. Auch an den darauffolgenden Tagen begegnete sie dem Täter mehrfach in ihrem Alltag, was für sie die Bedrohung besonders belastend machte. Das Verfahren am Amtsgericht Suhl endete nach mehreren Terminverschiebungen mit einer Einstellung. Der Angeklagte Fahrenbach blieb mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Prozess fern und galt als unentschuldigt. Im Vorfeld legte er gegen den vom Gericht festgesetzten Strafbefehl Einspruch ein, deshalb kam es überhaupt zum Prozess. Der Verteidiger Alexander Held ließ im Gerichtssaal verlauten, dass der Einspruch zurückgenommen wird. Da der Strafbefehl einer anderen von Fahrenbach begangenen Straftat höher lag als der für die Körperverletzung festgesetzte Strafbefehl, wurde das Verfahren gemäß §154 StPO eingestellt.

Aus Sicht der Betroffenen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes mehr als enttäuschend. Zu Beginn stellte insbesondere der mehrmals verschobene Prozesstermin eine große Belastung dar. Durch die unzureichende gerichtliche Aufarbeitung wurde der Betroffenen die Möglichkeit genommen, öffentlich und in Anwesenheit des Täters über den Angriff zu sprechen und ihn erneut mit den Folgen, die er für sie hatte, zu konfrontieren. Fahrenbach ist derzeit einer der 15 Angeklagten im Ballstädtprozess, der seit Dezember 2015 am Landgericht Erfurt verhandelt wird und muss sich hier unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Auch im Hinblick auf die laufende gerichtliche Aufarbeitung dieses brutalen Angriffs ist es nicht verständlich, dass das Gericht hier einen Strafbefehl beschließt. Die Opferberatung ezra hat in den letzten Monaten in verschiedenen Fällen beobachtet, dass Verfahren mit einem Strafbefehl verkürzt werden. Diese werden zum Teil in einer Höhe festgelegt, die keinen Eintrag ins Bundeszentralregister der Täter_innen zur Folge hat. In möglichen folgenden Strafverfahren erhält das Gericht daher oftmals keine Kenntnis über solche Straftaten. Für die Betroffenen, die sich durch die Verhandlung eine Aufarbeitung der Tat wünschen, ist ein solches Vorgehen enttäuschend und gleicht oftmals einer Bagatellisierung des Angriffs.

Im Falle Fahrenbach am Amtsgericht Suhl hatte auch das unentschuldigte Fehlen des Angeklagten keinerlei Konsequenzen. Am Ende wurde lediglich dem Antrag stattgegeben, ihm die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen.