Prozessbeobachtung: 8. Verhandlungstag (02.03.2016)

Vorgesehen war für diesen Verhandlungstag die Vernehmung von sechs ZeugInnen. Nach vier Vernehmungen war der Tag jedoch bereits beendet, Grund dafür war heute die Bitte von RA Lindner, der erklärte sein Mandant Steffen Fahrenbach sei gesundheitlich angeschlagen. Die vernommenen ZeugInnen waren eine Nachbarin des gelben Hauses, zwei Gäste der Kirmesgesellschaft sowie der Ermittlungsrichter, der die Entlassung des Angeklagten Wagner aus der Untersuchungshaft anordnete. Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst stellte zum Ende des Tages die Möglichkeit einer eigenen Aussage in den Raum.

Noch vor Beginn der ersten Zeugenvernehmung wies die Nebenklage darauf hin, dass der Angeklagte Söller ein T-Shirt mit der Aufschrift „Support your local Hooligans“ tragen würde. Der Vorsitzende Richter quittierte dies mit der Bemerkung, solche Motive seien wären des laufenden Verfahrens möglicherweise „nicht so schlau“ und bedankte sich für den Hinweis. Neben den wöchentlich getragenen Thor Steinar- und Ansgar Aryan-Kleidungsstücken waren auch andere Angeklagte in der Vergangenheit bereits mit gewaltaffinen Motiven aufgefallen, eine interessante Wahl in einer Gerichtsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die erste Zeugin war eine 64-jährige Lehrerin, die in Ballstädt in der unmittelbaren Nähe des gelben Hauses wohnt und zunächst davon berichtete, dass sie in der Tatnacht aufgewacht sei und vor ihrem Haus Gerede, Gelächter und das Zuschlagen mehrer Autotüren gehört habe. Das sei etwa gegen 01:30 Uhr gewesen, möglicherweise auch etwas später, sie habe nicht auf die Uhr gesehen. Sie habe zunächst gedacht, dass es Gäste der Kirmesgesellschaft gewesen sein könnten und diese wohl eine schöne Feier gehabt hätten. Erst als sie am nächsten Morgen von ihrem Ehemann hörte, dass er etwas früher in der Nacht einen lauten Knall gehört habe und die beiden dann von dem Überfall auf die Kirmesgesellschaft erfuhren, sei ihr der Gedanke gekommen, dass das Gelächter auch von den Angreifern gekommen sein könnte, als diese in ihre Autos stiegen und Ballstädt verließen. Wenige Minuten darauf habe sie zumindest die Sirenen der eintreffenden Polizei- und Rettungswagen wahrgenommen, erinnerte sie sich.

Als der Vorsitzende Richter aus ihrer ersten Aussage bei der Polizei zitierte, nach der sie in der Nacht noch fünf schwarz gekleidete Personen gesehen habe, die mit Taschenlampen vor dem gelben Haus offenbar etwas gesucht hätten, konnte sich die Zeugin daran nicht mehr erinnern. Das darüber hinaus jedoch gute Erinnerungsvermögen der Lehrerin ergänzte die Staatsanwaltschaft mit überraschenden Details: Einige Auto-Kennzeichen sowie die zugehörigen Modelle aus einer Liste, die der – im letzten Jahr verstorbene – Ehemann der Zeugin der Polizei übergeben habe. Zu dieser Liste erklärte die 64-Jährige, ihr Mann sei Mathematiker gewesen und habe in seiner Freizeit gelegentlich private statistische Erhebungen durchgeführt. Er habe beispielsweise bei Einführung des Euros Listen geführt, wie schnell die Münzen aus den jeweiligen Mitgliedsländern in Deutschland Verbreitung fänden.
Sie selbst habe dieses Hobby manchmal „genervt“; ihr Mann habe aber in der Zeit vor der Tatnacht nun zufällig häufig Autokennzeichen und die zugehörigen Modelle notiert, weil ihn deren statistische Verbreitung interessierte, und daher habe er der Polizei diese Liste aushändigen können. Diese umfasst ebenfalls die am 08. und 09.02.2014 um das gelbe Haus herum geparkten Fahrzeuge. Von ihrem Haus aus könne man drei Seiten des gelben Hauses sehen, ihr Mann habe daher von mehreren Fenstern aus einen guten Überblick über die Parksituation gehabt, und da die Gäste der Kirmesgesellschaft, die am Abend des 08.02. ihre Helfer zur Dankesfeier eingeladen hatte, vorwiegend aus Ballstädt gekommen wären, hätten sie die Autos der Neonazi-Immobilie zugeordnet. Die Fahrzeuge hätten häufig bis direkt vor ihrem Haus gestanden, weshalb sie in der Tatnacht die Geräusche deutlich gehört habe.

Sie habe am nächsten Tag von dem Überfall gehört, insbesondere dass es einige Verletzte und einen hohen Sachschaden gegeben habe und auch davon, dass eine junge Frau bei dem Angriff wohl „Schmiere gestanden“ habe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters hin ergänzte die Zeugin, sie habe keine Angst vor den Bewohnern des gelben Hauses, eine gute Nachbarschaft würde es allerdings auch nicht geben. Auf die spätere Frage von RA Lippold, ob es denn überhaupt Kontakt zu den Bewohnern des gelben Hauses gegeben habe, erklärte sie, nach deren Einzug einige Male gegrüßt zu haben. Da dies jedoch nie erwidert wurde, habe sie diesen Versuch eingestellt. Sie habe die Idee gehabt, man müsste auch diese neue Nachbarschaft pflegen, die neuen Bewohner hätten sich jedoch immer nur abgewandt und ihre Kapuzen hochgezogen. Sie habe darüber hinaus keine Beschwerden hinsichtlich des Neonazi-Wohnprojektes, es seien jedoch häufiger viele Autos und damit wohl Gäste dort gewesen.

Als RA Schwarz und später RA Waldschmidt das Anfertigen von Listen als Stasi-Methodik zu diffamieren versuchten, ohne das jedoch konkret zu benennen, stellte die 64-Jährige klar, sie würde dieses Hobby nicht gutheißen und erklärte lachend, sie und ihr Ehemann seien nicht bei der Stasi gewesen; der Neonaziszene seien sie allerdings auch nicht zugeneigt.

Nachdem die Zeugin den Saal verlassen hatte, kündigte RA Maik Bunzel an, Widerspruch gegen die Verwertung der Kennzeichen-Liste einzulegen. Eine Begründung würde er noch nachliefern, falls nötig.

Die zweite Zeugin war bereits im Saal, als RA Waldschmidt noch eine Erklärung ankündigte. Sie musste daraufhin den Saal wieder verlassen und der Verteidiger eröffnete: Einer solchen Liste mit Kennzeichen würde die Rechtsgrundlage fehlen, sollte die Polizei sie führen. Es habe einmal eine Zeit gegeben, in der man solche Listen geführt habe, diese sei zum Glück vorbei. Er selbst hätte bei der Verwertung solcher Listen im Verfahren Bauchschmerzen, diese Bauchschmerzen müsse er sich aber nicht machen sondern die Kammer. Diese nahm die Erklärung zur Kenntnis.

Die zweite Zeugin beschrieb zunächst, dass sie als Gast zur Feier der Kirmesgesellschaft eingeladen wurde und dort gegen 18:00 eingetroffen sei. Sie sei zwischendurch zu einer Geburtstagsfeier gegangen und gegen 01:00 Uhr wieder im Saal gewesen. Gegen 02:30 Uhr habe ein Unbekannter den Saal betreten und sei auf der linken Seite des Raumes Richtung Tresen gegangen. Sie habe zunächst gedacht, er würde die Gäste dort kennen, bis er den ersten Gast in den Schwitzkasten genommen und dann einen zweiten geschlagen habe.

Der Unbekannte sei recht groß gewesen, habe eine Skimaske mit Totenkopfmotiv und Kapuze getragen, sodass man nur die Augen gesehen habe. Diese seien recht hell gewesen, mit einem hellen Teint. Der beschriebene Schlag sei gegen den Kopf gezielt gewesen und der Geschädigte daraufhin vom Stuhl gefallen. Sie habe dann versucht ihren Freund zu wecken, der an einem Tisch geschlafen habe. Als das nicht gelang, sei sie in einen Hinterraum gelaufen und habe noch einen zerbrechenden Spiegel und weiteren Lärm von umfallenden Tischen und Stühlen gehört. Gesehen habe sie aber nur den ersten Täter und dieser habe den Raum bereits wieder verlassen, als sie Richtung Hinterzimmer gelaufen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei ihr Freund auch noch unverletzt gewesen, wenig später habe er Schnittwunden im Gesicht und weitere Verletzungen gehabt (siehe dessen eigene Aussage am 7. Prozesstag).

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters hin erklärte die Zeugin, sie wäre auf Hin- und Rückweg zu der genannten Geburtstagsfeier am gelben Haus vorbeigekommen, hätte dort aber weder Menschen noch eine zerstörte Fensterscheibe gesehen. Sie bestätigte zudem, dass bei der Feier die Tische mit roten Servietten eingedeckt gewesen seien. RA Lippold wollte zudem wissen, ob sie den Eindruck gehabt habe, der Angreifer sei aus dem Raum gedrängt oder möglicherweise geschubst worden. Letzteres könne sie nicht bestätigen, gab die Zeugin an, es habe aber einen Tumult gegeben.

Der dritte Zeuge erklärte, er habe am Tatabend mit einem weiteren Gast der Kirmesgesellschaft im Foyer des Gebäudes gestanden und geraucht, als ein schwarz gekleideter und maskierter Mann an ihnen vorbei gelaufen sei. Der Unbekannte habe eine Maske mit einen gebissähnlichen Motiv getragen und sei in Richtung des kleinen Saals gelaufen, in dem die Feier stattfand. Sie seien dem Unbekannten gefolgt, zunächst weil sie gedacht hätten, es könnte sich um eine Art Showeinlage handeln. So etwas würde es auf Veranstaltungen der Kirmesgesellschaft hin und wieder geben.

Der 29-Jährige beschrieb weiter, wie der Unbekannte zunächst einen Gast angesprochen und dann unvermittelt einen zweiten Gast geschlagen habe. Er habe nicht hören können, was gesprochen wurde oder ob der Gast überhaupt eine Antwort gab.
Der Angreifer habe sich dann bereitwillig Richtung Ausgang drängen lassen. Er habe wohl ohnehin gehen wollen. Die Gruppe sei an der Tür gewesen, als plötzlich etwa sieben weitere, schwarz gekleidete Unbekannte den Saal betraten. Der Zeuge sagte, er sei dann mit anderen Gästen zum Hinterraum gelaufen, habe auch versucht die weiblichen Gäste dort in Sicherheit zu bringen.

Dort habe er gefragt, ob jemand die Polizei rufen könne. Gefragt, weil der Empfang im Ort relativ schlecht wäre; es sei aber gelungen. Als von oben keine Geräusche mehr zu hören waren sei er wieder in den Saal gegangen; dort sei viel Blut auf dem Boden gewesen, der Saal verwüstet, auch mehrere Gäste hätten geblutet. In diesem Moment habe er sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, was passiert sei, sondern versucht den Verletzten zu helfen. Da die Kirmesgesellschaft seines Wissens nach keine Feinde habe, sei jedoch später die einzige Erklärung gewesen, dass die Angreifer mit dem gelben Haus in Verbindung stehen könnten. Er kenne das Haus vor allem aus den Medien, wisse aber von dem vorhergehenden Hausprojekt in Crawinkel, der Zugehörigkeit zur rechten Szene und auch von Hausdurchsuchungen in Crawinkel und im neuen Szene-Objekt in Ballstädt.

Es habe keine Verbindung zwischen gelbem Haus und Kirmesgesellschaft gegeben, er habe nur nicht gewusst, wer sonst so einen Angriff hätte begehen sollen. Der 29-Jährige erklärte, er habe zwar Alkohol getrunken und später seien 1,2 Promille festgestellt worden, im Moment des Angriffes habe er sich jedoch glasklar gefühlt.

RA Lippold zeigt erneut großes Interesse an den Umständen, unter denen der erste Angreifer aus dem Saal gedrängt wurde. Der Zeuge wiederholte jedoch, dass er den Eindruck gehabt habe, dieser wäre freiwillig gegangen oder hätte ohnehin die Absicht gehabt, zu gehen. Fünf bis sechs Gäste seien ihm gefolgt, hätten ihn aber nicht geschlagen, maximal geschubst. Der Zeuge stellte gegenüber RA Waldschmidt, der sich zuvor nach den Farbschmierereien am gelben Haus erkundigt hatte, ausdrücklich klar, er habe nicht von einem Konflikt zwischen Kirmesgesellschaft und gelbem Haus gesprochen.

Nachdem der Zeuge der Staatsanwaltschaft noch erklärte, dass es sich bei einer der Akte beigefügten Skizze der Totenkopfmaske, die bei der Tat getragen wurde, um eine von ihm angefertigte Zeichnung handele, wurde er unvereidigt entlassen.

Nach der Mittagspause bat RA Lindner, der bereits am Morgen mitgeteilt hatte, dass es seinem Mandanten gesundheitlich nicht gut gehe, darum, den Verhandlungstag nach dem nächsten Zeugen zu beenden. Die Krankheitswelle unter den Angeklagten, wegen der Bereits der letzte Verhandlungstag ausfiel und die beiden davor vorzeitig beendet werden mussten, hält damit offenbar an. Letzter Zeuge des Tages war ein Ermittlungsrichter, der zur Haftentlassung des Angeklagten Wagner befragt wurde. Er erklärte zu Beginn, dass er im Jahr etwa 1500 Verfahren bearbeite und sich daher bei seiner Aussage in erster Linie auf die Akte beziehen werden, die er sich noch einmal angesehen habe.

Er erinnere sich, dass bei der Vernehmung Wagners ebenfalls Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst und Wagners Verteidiger Lippold anwesend waren. Er selbst habe Wagner dann das Protokoll der polizeilichen Vernehmung vorgelesen, welches dieser bestätigt habe, und dann Verständnisfragen und weitere Fragen, etwa zu anderen Tatbeteiligten, gestellt. Er könne darüber hinaus sagen, dass es sich bei dem angefertigten Protokoll nicht um ein Formular für eine Haftprüfung gehandelt habe. Vielmehr sei es anfangs um einen Aussagetermin gegangen, der vermutlich auf Anliegen Wagners einberaumt wurde. Da sich der Ermittlungsrichter nicht an Details erinnerte, hielt ihm RA Giehler einen Vermerk aus der Akte vor, nach dem Wagners Haftentlassung zu prüfen sei, sollte er in er richterlichen Vernehmung sein Geständnis wiederholen. Da dies der Fall war und die Haftentlassung dann, wie RA Windisch aus der Akte zitierte, durch die Staatsanwaltschaft beantragt wurde, erklärte der Zeuge, in diesem Fall habe er ohnehin kein Ermessen und müsse dem Antrag folgen.

Das Schlusswort des Tages blieb Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst vorbehalten. RA Lippold hatte zuvor versucht den Zeugen an Details aus der Vernehmung zu erinnern, etwa dass Lippold um eine Unterbrechung gebeten habe, um sich mit seinem Mandanten zu besprechen. Da sich der Richter aber nicht erinnerte, erklärte Kästner-Hengst, seine Erinnerungen an diesen Tag seien noch deutlich besser, und wenn Lippold traurig sei, dass etwas unklar geblieben wäre, könne er gerne im Verfahren aussagen. Sollte es dazu tatsächlich kommen, müsste der Oberstaatsanwalt zunächst von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.

Der nächste Verhandlungstag ist am nächsten Mittwoch, den 09.03.2016, wie gewohnt ab 09:30.