Der Verhandlungstag begann erneut mit einer Erklärung des Vorsitzenden Richters bezüglich der Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Pröbstel verkündete, er habe mit Roger Derichs, dem Vizepräsidenten der Behörde, telefoniert, und dieser habe ihm für kommenden Freitag ( den 02.09.2016) „weniger geschwärzte“ Unterlagen zugesagt. Das Gericht werde, so es die neuen Unterlagen zulassen, dann die formale Korrektheit der Überwachungsmaßnahmen, um die es in den Unterlagen in erster Linie geht, prüfen – obwohl es derzeit keinen Grund gebe, an deren Richtigkeit zu zweifeln. Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes müssen durch eine Kommission genehmigt werden, die aus Mitgliedern des Landtages besteht.
Angehört wurde in dieser Woche ein Sachverständiger, der für die Biologie-Abteilung des LKA Thüringen die Spuren vom Tatort auswertete. Er zitierte ausführlich aus den Akten, um die teils ungewöhnlich detaillierten Nachfragen der Verteidigung zum technischen Verfahren des DNA-Abgleichs zu beantworten.
Außerdem wurden von der Verteidigung mehrere Möglichkeiten abgefragt, wie die Proben hätten verunreinigt werden können, etwa durch Schimmelbildung bei in Plastiktüten verpackten Beweismitteln, oder ob es statistische Zufallstreffer gegeben haben könne. Beides schloss der Sachverständige aus: Bei ersterem seien die Spuren unverwertbar, was eine falsche Zuordnung verhindere; und Zufallstreffer beim DNA-Abgleich habe es früher gelegentlich gegeben, bei dem aktuell verwendeten Verfahren, mit deutlich mehr Abgleichswerten als früher, sei dies nahezu unmöglich – die Fehlerwahrscheinlichkeit liege bei eins zu einer Billion.
Der Sachverständige benannte mehrere Kleidungsstücke, an denen Spuren eindeutig zugeordnet worden seien, darunter eine Strickjacke und eine Sporthose. Man habe durch Klebebandproben an der Innenseite der Kleidungsstücke Haare und andere Spuren festgestellt und diese damit dem Angeklagten Söllner zuordnen können. Außerdem habe man an dieser Strickjacke das Blut von zwei Geschädigten und an der Jogginghose das Blut eines weiteren Gastes der Kirmesgesellschaft identifiziert.
Weitere DNA-Spuren von Angeklagten seien auch an Gläsern und Stühlen im Kulturzentrum festgestellt worden, darunter wieder Söllner sowie Thomas Wagner. Durch einen späteren Mundhöhlenabrieb bei Marcus Russwurm seien ihm ebenfalls noch Treffer an einem Stuhl im Saal und einem T-Shirt zugeordnet worden.
Darüber hinaus seien dem Angeklagten Herrmann eine Jeanshose, an der sich Blutspuren eines vierten Geschädigten befanden, sowie ein Paar Quarzlederhandschuhe zugeordnet worden, letztere mit Blutanhaftungen, deren Herkunft unklar ist. Der Sachverständige zitierte, es habe weitere Treffer an Quarzlederhandschuhen gegeben, von denen je ein Paar die DNA der Angeklagten Steinau und Fahrenbach aufgewiesen habe.
Eine weitere DNA-Spur wurde der Lebensgefährtin Steinaus, Christina H., zugeordnet, die in diesem Verfahren jedoch nicht angeklagt, sondern lediglich als Zeugin vernommen wurde.
An dem Baseballschläger, der am Feuerwehrteich, nur wenige Meter vom „Gelben Haus“ entfernt, gefunden wurden, seien DNA-Spuren eindeutig den Angeklagten Heerlein und Wagner zugeordnet worden. Dies deckt sich mit der Aussage Thomas Wagners, der bei seiner Haftprüfung angegeben hatte, der Baseballschläger gehöre ihm, in der Tatnacht habe ihn aber Heerlein getragen.
Die Verhandlung wird ausnahmsweise am Dienstag, den 06.09.2016, um 13:00 Uhr fortgesetzt.