Der heutige Verhandlungstag begann mit der gewohnten Verspätung von 15 Minuten wegen zu spät erscheinender Angeklagter und mit der Vernehmung des Vaters des Angeklagten Keller. Herr Keller machte wie zu erwarten von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
So wurde mit der Aufrufung einer Sachverständigen Ärztin in den Zeugenstand fortgefahren. Die Sachverständige war zum Zeitpunkt der Tat Fachärztin am Krankenhaus, welches eines der verletzten Opfer des Ballstädt-Überfalls behandelte. Sie sollte zu Ihrem Artest befragt werden, welches dem betroffenen Opfer ein Schädelhirntrauma bescheinigte. Sie gab an, dem Betroffenen neben einem Schädelhirntrauma zwei offene Wunden, sowie Schwellungen im Kopfbereich attestiert zu haben.
RA Waldschmidt störte sich daraufhin an der Diagnose des Schädelhirntraumas. Als Grundlage für diese Diagnose nahm die Ärztin eine Amnesie, welche das Opfer gehabt hatte. RA Waldschmidt erkundigte sich daraufhin, ob die Amnesie auch von überhöhtem Alkoholkonsum verursacht sein könnte. Dies schloss die Ärztin jedoch aus, da sie nicht den Eindruck hatte der Verletzte sei stark alkoholisiert gewesen. Auch Ihre Arzthelfer, welche die Erstaufnahme dokumentierten, hatten keinen entsprechenden Vermerk gemacht. Als Ursache für die Verletzungen des Betroffenen gab die Ärztin in ihrer Dokumentation „Schläge gegen den Kopf“ an. Auch gerade aufgrund dieser Diagnose liegt die Annahme nahe, die Amnesie ist von eben diesen Ausgelöst wurden und nicht von einer überhöhten Alkoholisierung.
Als nächstes wurde ein ortskundiger Kriminalhauptmeister des LKA als Zeuge aufgerufen, welcher bei einigen Durchsuchungen im Anschluss der Tatnacht anwesend war. Des Weiteren hatte der LKA-Beamte schon vorher mit einigen Angeklagten im Zuge polizeilicher Ermittlungen zu tun. Er wurde um eine Einschätzung der Beziehung der Angeklagten Scholl zu den anderen Angeklagten gebeten. Er gab daraufhin an Frau Scholl sei schon des öfter mit auf der Anklagebank anwesenden Personen in Erscheinung getreten. Sie wurde bei einigen Musikveranstaltungen gemeinsam mit weiteren Angeklagten polizeilich überprüft. Außerdem wurden bei Konzerten Gästelisten mit ihrem Namen und weiteren Namen von Angeklagten festgestellt.
Nach der Befragung des Kriminalhauptmeisters nahm sich der Richter den vor einigen Verhandlungstagen von der Nebenklage eingereichten Anträgen vor. Die von der Nebenklage eingereichten Anträge zielten auf die Einbringung der politischen Gesinnungen der Angeklagten in das Verfahren ab. Jedoch wurden alle Anträge der Nebenklage diesbezüglich vom Richter abgelehnt. Es handelte sich dabei unter anderem um ein Foto, welches bei Facebook gepostet wurde und unter anderem Angeklagte Wagner, Keller, Boitz und Steinau zeigte wie sie mit Paintballwaffen posieren. Kommentiert ist das Foto unter anderem mit „NSU Reloaded“ und „der neue NSU aus Thüringen xD“.
Für den Richter ist es jedoch nicht von Relevanz, die politische Überzeugung der Täter und Täterin im Zusammenhang der Tat zu ermitteln.
Fortgesetzt wird der Prozess am 22.03.2017. Diesmal ist Beginn bereits um 8:00 Uhr und es wird mit einer Einlassung des Angeklagten Heerlein gerechnet. Danach soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden, um in den nächsten Wochen die Plädoyers anzuhören. Mit einem Urteil ist Anfang Mai zu rechnen.