26. Verhandlungstag (26.10.’16)

Die für den 26. Verhandlungstag geplanten Zeugenvernehmungen mussten verschoben werden, da der Angeklagte Nixdorf sich – offenbar vor wenigen Tagen – einen Beinbruch zugezogen hat. Der Vorsitzende Richter erklärte einleitend, er habe den Prozesstag dennoch nicht absagen wollen, weil es einiges zum weiteren Verlauf des Verfahrens zu besprechen gäbe.

Der erste dieser Punkte war offenbar, dass die Strafkammer die kompletten TKÜ-Maßnahmen (Telekommunikationsüberwachung) aus der Tatnacht und den folgenden Tagen für im Gerichtsverfahren verwertbar hält. Hierfür wurden den Prozessbeteiligten einerseits die kurz nach der Tat ergangenen Antragsunterlagen zur TKÜ zur Verfügung gestellt,  andererseits Unterlagen aus 2013, die ebenfalls TKÜ-Maßnahmen gegen einige der Angeklagten betreffen, ihren Ursprung jedoch in einem anderen Ermittlungsverfahren haben.
Die drei RichterInnen und zwei SchöffInnen der Kammer hatten sich mit dieser Entscheidung lange Zeit etwas schwergetan, die nun erfolgte Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Verurteilung mehrerer Angeklagter.

Diesbezüglich wiederholte der Vorsitzende Richter kurz vor Ende des Verhandlungstages auch noch einmal seinen Appell an die Angeklagten, ihr Schweigen zu überdenken. Gerade für diejenigen, deren DNA-Spuren man am Tatort gefunden habe, sehe es schlecht aus und das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung beginne bei sechs Monaten Freiheitsstrafe. RA Hoffmann ergänzte, seiner Erfahrung als Strafverteidiger zufolge müssten einige der Angeklagten bei einer Verurteilung mit dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe rechnen, wenn sie dem Gericht nicht langsam ein Angebot in Form einer Aussage machen würden.
Diese Mahnungen legen die Einschätzung nahe, dass das Verfahren sich dem Ende nähert. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel stellte zudem fest, die Kammer sehe nicht mehr viel, was für eine Verurteilung noch festzustellen sei, legte sich jedoch nicht fest, wie viele Verhandlungstage noch benötigt würden.

Die Verteidigung reagierte auf diese Aussicht mit vagen Zusagen, der Angeklagte Söllner etwa wolle „eventuell schon“ aussagen, Rußwurm zumindest „heute nicht“, einzig Thomas Wagner, der bereits ein Teilgeständnis abgeliefert hatte um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, ließ durch seinen Verteidiger ankündigen, er wolle sich am nächsten Termin erneut äußern.

Zwischendurch musste der Angeklagte Rußwurm zur Inaugenscheinnahme vor dem Vorsitzenden Richter antreten. Die Nebenklage hatte zuvor beantragt, eine Fotodokumentation seines Hinterkopfes anzufertigen, da auf diesem der Schriftzug „Combat 18“ tätowiert ist. Seinem Verteidiger gelang es, die Fotos abzuwenden, indem er seinem Mandanten zumutete, den Hinterkopf von allen interessierten Verfahrensbeteiligten betrachten zu lassen.
Die Tätowierung symbolisiert das Logo einer Organisation mit britischen Ursprung, deren Name sich als Kampfgruppe 18 (= AH, Adolf Hitler) übersetzen lässt. Combat 18 ist der  bewaffnete Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks Blood & Honour, die Tätowierung stelle demnach die Bereitschaft des Angeklagten zur Schau, politische Gegner, Migranten oder Homosexuelle mit Waffengewalt zu bekämpfen, und sei daher für eine Strafzumessung, bei der immer auch das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sei, relevant.
Möglicherweise könnte hier ebenfalls interessant sein, dass der Angeklagte Blasche im Gerichtssaal zum wiederholten Mal ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nationalist Fight Club“ trug.

Die Verhandlung wird am 16.11.2016 um 09:30 Uhr fortgesetzt.