34. Verhandlungstag (01.02.2017)

Am heutigen Verhandlungstag wurde durch Rechtsanwalt Nahrath die Aussage des Angeklagten Rußwurm verlesen. Des Weiteren wurden drei weitere Zeugen gehört: Zwei Polizeibeamte, sowie der Vater des angeklagten Söllner waren geladen.
Begonnen wurde mit einigen Minuten Verspätung aufgrund von zu spät erschienenen Angeklagten, die letzten Rügen wegen Zuspätkommens zeigen offenbar keine Wirkung.

Als erster Zeuge des Tages wurde ein Polizeibeamter in den Zeugenstand gerufen, der bei der Vernehmung des Angeklagten Boitz anwesend war und den Vernehmungsbeamten unterstützte.
Der Beamte gab jedoch an, keine konkreten Aussagen treffen zu können, da das Geschehen schon sehr lange in der Vergangenheit liegt. Des Weiteren führte der Zeuge an, nicht aktiv, sondern lediglich beobachtend in dem Verhör involviert gewesen war.
Auf Nachfragen des Richters erläuterte der Polizeibeamte, dass er Boitz persönlich die Vorladung zum Verhör zugestellt hatte, auf diese schriftliche Ladung reagierte der Angeklagte Boitz allerdings nicht. Ein Termin zur Vernehmung konnte erst telefonisch, von der Polizei initiiert, vereinbart werden.

Der Polizeibeamte gab daraufhin an, was der Angeklagte Boitz damals im Verhör angab.
Boitz hatte ab 19 Uhr der Tatnacht an einem PC im gelben Haus begonnen PC-Spiele zu Spielen. Nach etwa eineinhalb Stunden vernahm er ein lautes Geschrei aus einem unteren Raum. Darauf eilte er, um die Ursache des Geschreis zu ergründen, in eben diesen Raum. In dem Raum seien bereits die Angeklagten Hartmann und Steinau gewesen – die Ursache des Geschreis. Außerdem habe er einen Stein in einer roten Serviette vorgefunden, der durch das Fenster geschmissen worden sei. Ein Geräusch, wie der Stein durch das Fenster geworfen wurde, habe er jedoch nicht gehört. Wie seine DNA an den Stein gekommen sei, könne sich Boitz nicht erklären, er gab an eventuell einmal gegen eben diesen Stein uriniert zu haben als dieser noch draußen lag.
Ebenso fragwürdig wie Boitz‘ DNA am Stein ist die Erklärung, er habe am Stein eine rote Serviette zu sehen. Diese Serviette, aus der die Verteidigung eine Verbindung zwischen Kirmesfeier und Steinwurf zu konstruieren versuchte, war erstens nur ein kleiner Fetzen einer solchen und lag zweitens nach Aussage eines Polizeibeamten unter dem Stein und sei nur sichtbar gewesen, wenn der Stein angehoben wurde. Den eigenen Aussagen zufolge hatte das aber keiner der Angeklagten getan.
Auf Nachfragen von RA Waldschmidt, weshalb sich der Polizeibeamte so gut an das Verhör erinnern könne, entgegnete dieser, er habe am Morgen noch den Bericht gelesen. Daraufhin unterstellte RA Waldschmidt dem Beamten, er habe nicht aus dem Gedächtnis seine Erinnerungen kundgetan, sondern nur das Angelesene wiedergegeben. Daher sei seine Aussage mit Vorsicht zu betrachten, da es sich möglicherweise um falsche Erinnerungen handelt.

Als zweiter Zeuge trat der Vater des Angeklagten Söllner in den Zeugenstand, welcher nach einer Rechtsbelehrung des Richters von seinem Aussageverweigerungsrecht, welches ihm als direktem Angehörigen eines Angeklagten zusteht, Gebrauch machte. Darauf wurde er wieder aus dem Zeugenstand entlassen.

Nach einer zwanzigminütigen Unterbrechung, wurde der Prozess mit der Aussage des Angeklagten Rußwurm, welche durch seinen Rechtsanwalt Narath verlesen wurde, fortgesetzt.
Eingangs wurde verlesen, dass sich der Angeklagte Rußwurm sich nicht mehr an viele Ereignisse der Tatnacht erinnern kann. Er sei auf einer Geburtstagsfeier eines Freundes gewesen, als er von einem anderen Freund auf der Feier von dem soeben geschehenen Angriff aus das gelbe Haus in Ballstädt unterrichtet wurde.
Daraufhin sei er mit diesem Freund in ein Auto gestiegen und hatte sich mit seinem Freund und dem Fahrer auf den Weg nach Ballstädt gemacht. Als sie nach einer kurzen Pause – maximal 10 Minuten bei McDonalds in Gotha – in Ballstädt ankamen, standen dort bereits einige Personen vor dem gelben Haus. Unter diesen Personen waren die Angeklagten Söllner und Herrmann sowie 2-3 andere. Es wurde hektisch diskutiert. Rußwurm habe sich erkundigt, wo sein Kumpel, der Angeklagte Wagner, sei. Es wurde ihm mitgeteilt, das Wagner zusammen mit dem Angeklagten Heerlein bereits wütend zum Gemeindehaus gegangen sei.

Es sei spekuliert worden, dass der Steinwurf auf das gelbe Haus von der dort stattfindenden Feier ausgegangen war. Dabei hatte man ihm erzählt, der Angeklagte Heerlein habe etwas in der Hand gehalten, als er sich auf den Weg machte.
Am Gemeindehaus angekommen waren bereits einige andere dort. Er konnte den Angeklagten Fahrenbach erkennen, welcher sich am Anfang des Geländes aufhielt. Rußwurm habe, dort angekommen, durch das Fenster in das Gemeindehaus gesehen. Dort habe er gerade noch sehen können, wie der Angeklagte Wagner von mehreren Personen aus dem Raum geprügelt worden sei. Rußwurm habe darauf schnell zur Hilfe eilen wollen, doch als er den ersten Raum betrat, habe er einen Gegenstand an den Kopf bekommen, er vermute, möglicherweise einen Stuhl. Daraufhin sei er stark benommen gewesen und habe eine kleine Platzwunde an der Stirn gehabt. Von einer Frau gestützt sei er und zum gelben Haus zurückgebracht worden.
Wer die Frau gewesen sei, wisse Rußwurm allerdings nicht mehr. Er gibt an, dass der Angeklagte Hermann sowie die meisten anderen stark alkoholisiert gewesen seien. Hermann habe gar Schwierigkeiten gehabt, sich auf den Beinen zu halten. Rußwurm gab abschließend an, weder jemanden geschlagen, getreten zu haben oder sonst wie eine Straftat begangen zu haben.

Darauf gab sein Anwalt Narath an, dass Herr Rußwurm nun Fragen beantworten werde, nur eben nicht von der Nebenklage. Der Richter fragte darauf ob Rußwurm auch stark alkoholisiert gewesen sei. Rußwurm verneinte, er habe an dem Abend überhaupt nichts getrunken. Autos von seinen „Kameraden“ habe er am sogenannten gelben Haus nicht gesehen, er könne aber nicht ausschließen, dass einige seiner „Kameraden“ mit dem Auto direkt zum Gemeindehaus gefahren wären.
Ob der Angeklagte Wagner eine Maske getragen habe als er „aus dem Raum geprügelt“ worden sei, konnte Rußwurm ebenfalls nicht sicher beantworten, er glaube aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Nach den Personen auf der Geburtstagsfeier befragt, antwortete Rußwurm, sie seien alle „granaten-voll“ gewesen. Die meisten hätten Schwierigkeiten gehabt, zu laufen- Alle seine „Kameraden“, auch jene, die mit zum gelben Haus kamen seien „absolut dicht“ gewesen.

Auf die Frage warum sie überhaupt zum gelben Haus gefahren waren, entgegnete Rußwurm, dass „ja jeder weiß wie gefährlich die linke Szene“ sei und auf die Polizei würden er und seine Kameraden sich nicht mehr verlassen, denn die handele erst, wenn es schon zu spät sei.
Er führte aus, dass bei einem Steinwurf durch die Scheibe jemand hätte sterben können „das ist Fakt“ so Rußwurm. Außerdem hätte es, vermutete er, eventuell noch Folgeangriffe geben können, „wohlmöglich mit Molotowcocktails“. Seine Verletzung sei eine kleine Platzwunde an der Stirn gewesen, allerdings gab Rußwurm (hier mit Foto) an, deshalb „kurz vor dem Knock-Out“ gewesen zu sein. Auf Nachfrage, welche Frau ihm danach geholfen habe, gab Rußwurm erneut an, dass er sich auf Grund seiner derzeitigen Situation nicht mehr erinnern könne.

Auf Nachfragen des Statsanwaltes, wer das Auto, mit dem er nach Ballstädt gekommen sei, fuhr, gab Rußwurm an, dass er das nicht mehr wisse. Die Person sei auf jeden Fall männlich. Nach Nachfrage, ob es einer der Angeklagten wäre, gab Rußwurm an, dass die Person, die das Auto steuerte, nicht auf der Anklagebank zu finden sei. Der Angeklagte Boitz sei jedoch ebenfalls im Auto gewesen.

Daraufhin wurde ein Polizeibeamter in den Zeugenstand geholt, der die Blitzerfotos aus der Tatnacht auswertete. Dieser Beamte bekam den Auftrag, alle Blitzerfotos aus den um Ballstädt platzierten Blitzern auszulesen und weiterzugeben. Dabei sollte er vorab auf einen möglichen Tatzusammenhang mit den Vorfällen der Tatnacht achten.
Der Beamte gab an, für die Tatnacht alle zwischen 0:00 und 04:00 Uhr aufgenommenen Fotos ausgelesen zu haben. Dabei sei ihm das von Fahrenbach gesteuerte Auto aufgefallen, als er die Fahrzeughalter überprüfen lies. Da Fahrenbach sei bereits u.a. wegen des Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt wurde schloss der Beamte, dass es sich dabei um mögliche Tatbeteiligte handeln könne. Weiterhin nahm er an, dass ein zweites Blitzerfoto mit dem zuerst fotografierten Auto zusammenhänge, da dieses Auto nur zwei Sekunden nach Fahrenbach geblitzt wurde.
Darauf wurden die beiden Fotos im Prozess gezeigt. Nach genauer Begutachtung und der Anfrage der Nebenklage, ob die Fotos kenntlicher gemacht werden können, um auch die Personen auf der Rückbank zu erkennen, wurde der Verhandlungstag beendet.

Die nächsten Verhandlungstage finden am 08.02. und 22.02.2017, statt, jeweils mittwochs um 09:30 Uhr.