Vorgesehen war für diesen Verhandlungstag die Vernehmung von sechs ZeugInnen. Nach vier Vernehmungen war der Tag jedoch bereits beendet, Grund dafür war heute die Bitte von RA Lindner, der erklärte sein Mandant Steffen Fahrenbach sei gesundheitlich angeschlagen. Die vernommenen ZeugInnen waren eine Nachbarin des gelben Hauses, zwei Gäste der Kirmesgesellschaft sowie der Ermittlungsrichter, der die Entlassung des Angeklagten Wagner aus der Untersuchungshaft anordnete. Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst stellte zum Ende des Tages die Möglichkeit einer eigenen Aussage in den Raum.
8. Prozesstag entfällt
Der 8. Verhandlungstag, der auf den 24.02.2016 terminiert war, entfällt auf Grund einer Krankmeldung auf Seiten der Angeklagten.
Der Prozess wird damit voraussichtlich am Mittwoch, den 02.03.2016, fortgesetzt.
Prozessbeobachtung: 7. Verhandlungstag
Für den siebten Verhandlungstag waren drei ZeugInnen geladen, jedoch endete die Verhandlung heute bereits nach einer Stunde. RA Klemke wurde erneut durch Maik Bunzel vertreten, auch RA Nahrath ließ sich vertreten.
Prozessbeobachtung: 6. Verhandlungstag
Für den sechsten Verhandlungstag waren sieben Zeugenvernehmungen angesetzt, nur drei davon konnten stattfinden. Die Vernehmungen der ersten drei Zeugen – alle geladene Gäste auf der Feier der Kirmesgesellschaft am Tatabend – zog sich vor allem auf Grund von mehr als 20 durch RA Klemke beantragten Gerichtsbeschlüssen erheblich in die Länge. Das frühe Ende des Verhandlungstages erfolgte dann auf Antrag von RA Nahrath, der mitteilte, es gehe seinem Mandanten gesundheitlich nicht gut – Russwurm war zwischenzeitlich auf dem Tisch eingeschlafen – und darum bat, keine weiteren Zeugen mehr zu vernehmen.![]()
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Prozessbeobachtung: 5. Verhandlungstag
Am 27.01.2015, dem fünften Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess, wurden drei Zeugen angehört. Alle drei waren in der Tatnacht Gäste auf der Feier der Kirmesgesellschaft und wurden von den Angreifern verletzt.
Prozessbeobachtung: 4. Verhandlungstag
Prozessbeobachtung: 3. Verhandlungstag
Was sind eigentlich… Befangenheitsanträge?
Wolfram Nahrath ebenfalls Verteidiger im Prozess um Konzentrationslager-Tattoo
Vor einigen Wochen machte, erst in den sozialen Medien und wenig später auch in vielen Zeitungen und deren Online-Angeboten, ein Foto von einem Neonazi in einem Spaßbad in Brandenburg die Runde. Seinen Rücken zierte eine großflächige Tätowierung, die die Umrisse eines Konzentrationslagers sowie den Spruch „Jeden das seine“ darstellte, der auf dem Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald zu finden ist. Erst durch diese mediale Aufmerksamkeit wurde Strafanzeige erstattet, im Schwimmbad selbst schienen sich die wenigsten Gäste an dem Motiv zu stören.
Gestern wurde Marcel Zech wegen dieser Tätowierung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Verteidiger in diesem Verfahren: Wolfram Nahrath. Details zur Verhandlung gibt es bei Sören Kohlhuber:
Prozessbeobachtung: 2. Verhandlungstag
Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die 15 mutmaßlichen Nazi-Schläger von Ballstädt endete bereits nach einer guten halben Stunde. Fortgesetzt wird der Prozess am 06.01.2016.
Neben dem Vorsitzenden, Richter Pröbstel, gegen den am ersten Prozesstag mehrere Befangenheitsanträge gestellt wurden, saß heute der vorsitzende Richter jener Kammer, die in den vergangenen zwei Wochen über diese Anträge zu entscheiden hatte.