Prozessbeobachtung: 6. Verhandlungstag

Für den sechsten Verhandlungstag waren sieben Zeugenvernehmungen angesetzt, nur drei davon konnten stattfinden. Die Vernehmungen der ersten drei Zeugen – alle geladene Gäste auf der Feier der Kirmesgesellschaft am Tatabend – zog sich vor allem auf Grund von mehr als 20 durch RA Klemke beantragten Gerichtsbeschlüssen erheblich in die Länge. Das frühe Ende des Verhandlungstages erfolgte dann auf Antrag von RA Nahrath, der mitteilte, es gehe seinem Mandanten gesundheitlich nicht gut – Russwurm war zwischenzeitlich auf dem Tisch eingeschlafen – und darum bat, keine weiteren Zeugen mehr zu vernehmen.DSCN5495 Pixel

Der Verhandlungstag begann mit einer Frage Klemkes, der sich erneut nach dem Status von RA Hoffmann, Vertreter der Nebenklage, erkundigte. Der Vorsitzende Richter erklärte, die Beiordnung Hoffmanns, der nicht von Beginn an auf der Nebenklage-Bank am Prozess teilgenommen hatte, sei beantragt. RA Lippold, Verteidiger des Angeklagten Wagner, der seine Beteiligung an der Tat bereits gestanden hat, ließ sich durch Anett Döbert, mit der er gemeinsam eine Kanzlei in Weißenfels betreibt, vertreten.

Die Vernehmung des ersten Zeugen S. begann, nach der Belehrung durch den Vorsitzenden Richter Holger Pröbstel, wie immer mit einer kurzen, freien Beschreibung des Abends und Tathergangs durch den Zeugen und daran anschließende Fragen Pröbstels, der als Vorsitzender Richter das Erstfragerecht innehat. Der Zeuge erläuterte, er sei gegen 20:00 zur Feier gefahren und habe zu späterer Stunde im Innenhof gestanden, als ein anderer Gast ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass vor dem Gemeindehaus Personen „herumliefen“ und wohl „sich etwas zusammenbrauen“ würde. Er selbst habe so etwas nicht mitbekommen, sei allerdings auch alkoholisiert gewesen. Ein Alkoholtest, den die Polizeibeamten später gemacht hätten, habe 0,8 Promille ergeben.

Die beiden seien dann in den Vorraum zum sogenannten kleinen Saal, in dem die Feier stattgefunden hat, gegangen. Von dort aus habe er gesehen, wie eine vermummte Person an ihnen vorbei in den Saal gestürmt sei, dort auf der Tanzfläche Personen vielleicht geschubst, in jedem Fall aber angegangen habe – genau habe er das nicht sehen können – und diese vermummte Person dann von einigen Gästen aus dem Saal gedrängt wurde. Er selbst habe noch am Eingang gestanden. In diesen Moment hätten etwa vier bis fünf Personen den Saal betreten und eine davon, ebenfalls vermummt, ihn aus dem Saal gezogen. Er habe versucht sich zu wehren, was aber nicht gelungen sei, und die Person, die ihn währenddessen auch festgehalten habe, hätte ihm  mit der Faust auf die Schläfe geschlagen. Er sei dadurch getaumelt, habe sich dann aber gefangen und sei durch den Vorraum, an weiteren bis zu zehn Personen vorbei, die Treppe hinunter und zu den Toiletten, wo er sich eingeschlossen habe. Er habe von dort gehört, wie eine weibliche Stimme „alle raus“ gerufen habe. Als er die Toiletten dann verlassen habe seien die AngreiferInnen verschwunden gewesen, der Saal zerstört und wenig später Rettungswagen und Polizei eingetroffen. Auch der Vorraum sei zerstört und dort ebenfalls Blut auf dem Boden gewesen. Er selbst habe einige Tage Schmerzen im Unterkiefer gehabt, sei aber in der Folge nicht krankgeschrieben worden. Die Polizei habe nach etwa zwei Wochen seine Hose sichergestellt, an der sich Blutspuren befunden hätten. Der Zeuge beschrieb die vermummte Person, die zuerst den Saal betrat, als etwa 1,90m groß und stämmig. Er habe nicht gewusst was passiere bis diese Person die ersten Gäste angriff, und auch unmittelbar im Anschluss keine Erklärung für den Überfall finden können. Er selbst sei nicht aus Ballstädt und kenne das sogenannte gelbe Haus nicht, man habe später die AngreiferInnen der rechten Szene zugeordnet, weil der erste Täter von sich aus das gelbe Haus erwähnt habe.

Auf die Frage von RA Nahrath, ob er wisse, wer in Ballstädt „aktiv gegen rechts“ sei, antwortete der Zeuge, dass er das nicht wisse. Er habe lediglich gehört, dass es ein Bürgerbündnis gegen Rechts gebe und möglicherweise auch Mitglieder der Kirmesgesellschaft dort aktiv seien, wisse aber nichts Genaueres. RA Waldschmidt fragte, ob die Personen, die den ersten Angreifer aus dem Saal drängten, irgendwie erkennbar gewesen seien – was der Zeuge verneint. RA Waldschmidt interessierte ebenfalls, warum der Zeuge Schmerzen im Unterkiefer gehabt habe, wenn er doch an der Schläfe getroffen worden sei. Er verfüge nicht über medizinisches Fachwissen, aber seiner Ansicht nach würden Schläfe und Unterkiefer weit auseinander liegen. Der Vorsitzende Richter belehrte ihn darüber, dass Unterkiefer und Schläfe nicht nur nicht weit auseinander lägen, sondern in der Tat ineinander übergingen, und beendete damit Waldschmidts Versuch, den Zeugen zu diskreditieren. Nun begann RA Klemke seine Fragen nach dem Bürgerbündnis gegen Rechts. Die Frage, wer ihm erzählt habe, dass Mitglieder der Kirmesgesellschaft auch im Bündnis aktiv seien, konnte der Zeuge noch beantworten. Es sei eine Frau gewesen, das Gespräch habe nach dem Überfall im Gothaer Krankenhaus stattgefunden. Weitere Fragen, wie das Gespräch darauf gekommen sei, wer sonst beteiligt war und noch einmal, wer diese Frau gewesen sei, beanstandete die Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter gab der Beanstandung jeweils statt, Klemke forderte einen Gerichtsbeschluss, der jedoch Pröbstels Entscheidung immer bestätigte.

Als Klemke nach einer zehnminütigen Unterbrechung erneut nach Gesprächen über Farbschmierereien am Gelben Haus fragte und der Zeuge antwortete er erinnere sich nicht, er protokolliere solche Gespräche schließlich nicht, wurde RA Klemke laut und musste sich vom Vorsitzenden Richter zurechtweisen lassen. Er bewege sich mit seinen Fragen auf dünnem Eis und es sei nicht seine Aufgabe, den Zeugen zu maßregeln. Klemke hatte dem Gericht bereits vorgeworfen, Alibi-Beratungen zu führen und seine Anträge auf Gerichtsbeschluss nicht ernst zu nehmen. Er befragte den Zeugen trotz dieses Wortgefechtes weiter, nun nach der eingeworfenen Fensterscheibe im gelben Haus, der Zeuge antwortet jedoch er erinnere sich nicht mehr, wann, wo oder von wem er davon gehört habe. Rechtsanwältin Döbert befragte den Zeugen S. zu der Situation, in der der erste Angreifer den Saal betrat. Bei diesem Angreifer handelte es sich dessen Geständnis zufolge um ihren Mandanten, Thomas Wagner.

Döbert fragte, wo der Zeuge gewesen sei, als der Angreifer aus dem Saal gedrängt wurde und ob er gesehen habe, ob sich dieser gewehrt hätte und wie viel Zeit vergangen zwischen dem Herausdrängen des ersten Angreifers und dem Auftreten der weiteren vier bis fünf Personen im Saal vergangen seien. S. erklärte, dazwischen seien etwa zwei bis drei Minuten vergangen und der Angreifer hätte sich, soweit er sich erinnere, schon gewehrt. Er selbst habe den Saal betreten, als der Angreifer bereits bei den ersten beiden Geschädigten angekommen war und sei kurz darauf aus dem Saal gezerrt worden. Ob die Tische im Saal, wie Döbler fragte, mit roten Servietten dekoriert gewesen wären, erinnere er sich nicht mehr. RA Kalauch fragte nach den Schmerzen in Kiefer und Schläfe, die vom Arzt nicht in dem der Akte beiliegenden Attest vermerkt wurden – S. erklärte, er habe mit dem Arzt über den Schlag und die Schmerzen gesprochen, habe das Krankenhaus aber möglichst schnell verlassen wollen. Die Verteidiger Schwarz und Klemke fragen noch einmal nach den Toiletten, in denen sich der Zeuge nach dem Angriff auf ihn versteckte. Er erklärt, man müsse vom Saal aus eine Treppe nach unten gehen und die Toiletten seien dann direkt im Treppenhaus.

Er sei hineingelaufen, habe die Tür zum Flur offen stehen lassen und sich in einer der Kabinen, die sich ganz am Ende des Raumes befänden, eingeschlossen. Auf Grund der offenen Tür habe er die Stimme hören können, die im Vorraum zum Saal „alle raus“ gerufen habe. Welche Maßeinheit das Alkoholtest-Gerät, mit dem sein Atemalkohol von der Polizei gemessen wurde, gehabt habe, könne er RA Klemke nicht beantworten. Das habe ihm niemand gesagt. RA Schwarz hält dem Zeugen vor, er habe der Polizei gegenüber von „mindestens zehn Personen“ im Saal gesprochen, nun aber nur von etwa vier bis fünf AngreiferInnen. Wenn er das kurz nach der Tatnacht bei der Polizei ausgesagt habe, sei das vermutlich korrekt, so S. Die letzte Frage stellt RA Hoffmann von der Nebenklage danach, ob der Zeuge den Beginn der Auseinandersetzung zwischen dem ersten Angreifer und den beiden ersten Geschädigten (siehe 5. Verhandlungstag) gesehen habe. Der Zeuge verneinte dies. Als er den Saal betreten habe, sei die Situation schon ein „Herumschubse“ gewesen.

 Vernehmung des zweiten Zeugen

Der zweite Zeuge, B., berichtete, bereits ab 19:00 bei der Dankesfeier der Kirmesgesellschaft gewesen zu sein. Er habe zwar Alkohol getrunken, sei aber zum Zeitpunkt der Tat eher müde als betrunken gewesen, ein Atemalkoholtest der Polizei habe ca. 0,5 Promille ergeben. Er berichtet zunächst, wie er im Vorraum gestanden habe und eine Person mit Totenkopfmaske den Raum betreten habe. Diese habe sich kurz umgeschaut, sei dann aber sofort weiter in Richtung Saal gegangen. Diese Person beschrieb B. als ca. 1,90m groß, muskulös und dunkel gekleidet. Er habe zuerst an einen Scherz geglaubt, dies habe sich geändert, als er und ein weiterer Gast dem Unbekannten aus dem Vorraum in den Saal folgten und er gesehen habe, wie der Vermummte bereits am Tresen am anderen Ende des Raumes war und dort ein Gast am Boden lag. Als der Unbekannte den Saal nun wieder verließ, sei er ihm gefolgt und habe dann einen Schlag auf die Schläfe bekommen.

An den Moment vor dem Schlag, also beispielsweise auch das mögliche Aussehen des Täters, erinnere er sich gar nicht. Er sei jedoch zu Boden gegangen, erinnere sich dass er auf und zwischen Scherben gelegen habe und habe dann, weil jemand weiterhin auf ihn einschlug, einen Arm zum Schutz über sein Gesicht gehalten habe. Der Angreifer habe mehrfach auf diesen Arm, den er vor seinen Kopf gehalten habe, eingeschlagen. Er habe sich bewusstlos gestellt, um sich vor weiteren Angriffen zu schützen, sei möglicherweise auch kurz bewusstlos gewesen, das könne er im Nachhinein schlecht einschätzen. Im Krankenhaus sei ein durch den ersten Schlag entstandener Cut an der Schläfe genäht worden und er sei, auch auf Grund der Hämatome am Arm, drei bis vier Tage krankgeschrieben gewesen. Außerdem sei bei dem Angriff ein Zahn gesplittert und sein Hemd und die Hose zerstört worden. Fotos von den Hämatomen habe die Polizei nicht gemacht, er selbst aber schon und könne sie – danach fragte RA Hoffmann – dem Gericht zur Verfügung stellen.

Über den Vorfall habe man danach kaum gesprochen, ihm sei bei Facebook jedoch eine Seite geschickt worden, auf der über die eingeworfene Scheibe am gelben Haus berichtet wurde. Das Haus selbst kenne er aus den Medien und wisse, dass die dortigen Bewohner teils vorher in Crawinkel ansässig gewesen wären. Auch über die Verbindungen zum Objekt 21 in Österreich und Waffenfunde wisse er aus den Medien. In Ballstädt selbst seien  ihm die Bewohner aber nicht weiter aufgefallen. Der Zeuge betonte, das Bürgerbündnis habe den Steinwurf gegen das gelbe Haus verurteilt und es sei Konsens in der Gruppe, jegliche Form des Extremismus abzulehnen. Die vom Oberstaatsanwalt gestellte Frage, ob B. den Angreifer unter den Angeklagten möglicherweise erkennen könne, wird von RA Klemke beanstandet. Das Gericht lässt sie zu, der Zeuge konnte aber, auch weil die Täter vermummt waren, niemanden wiedererkennen. RAin Takens fragte, ob die Scherben, in denen der Zeuge lag, vom großen Spiegel im Vorraum stammten und falls ja, wann dieser zu Bruch gegangen sei. Der Zeuge sagte, er erinnere sich nur, wie er Richtung Vorraum gegangen sei und dann in den Scherben lag.

 

Ob der erste Angreifer im Saal den ersten Geschädigten geschubst oder geschlagen hätte, habe er nicht genau sehen können, sagte der Zeuge. Genauso erinnere er sich nicht mehr, wie genau er zu der Beschreibung gekommen sei, der Angreifer habe kurze, blonde Haare oder eine Glatze gehabt, obwohl dieser doch Kapuze und Maske getragen habe. Er habe zwischen Überfall und polizeilicher Vernehmung mit niemandem darüber gesprochen, also wäre dies wohl seine Wahrnehmung gewesen. Die Verteidigung interessierte sich besonders für die Mitglieder des Bürgerbündnis gegen Rechts Ballstädt. Der Zeuge gab an, eine Facebook-Seite für das Bündnis zu betreuen; eine WhatsApp-Gruppe, nach der RAin Döbert fragte, existiere aber nicht.

Weitere Fragen von RA Klemke danach, ob er als Betreuer einer solchen Gruppe nicht mehr über die Demonstrationen wissen müsste, wurden als nicht sachbezogen beanstandet und zurückgewiesen. Konkretere Fragen erlaubt das Gericht jedoch, was Klemke dazu veranlasst dem Zeugen der Reihe nach zwölf Namen zu nennen und jeweils zu fragen, ob der Zeuge die Personen kenne und wisse, ob sie Mitglieder des Bürgerbündnis wären. Als der Zeuge entweder verneinte, diese zu kennen oder angab, nicht zu wissen ob sie mit dem Bündnis zu tun hätten, rief Klemke „gibt es in diesem Bündnis überhaupt Mitglieder“ und es entspannte sich erneut ein Wortgefecht zwischen ihm und dem Vorsitzenden Richter. Auch die Frage, wo genau die genannte Demonstration stattgefunden habe, wurde beanstandet und abgewiesen. Klemke verlas später, als der Zeuge den Saal bereits verlassen hatte, eine Erklärung, in der er unter anderem auf eine Medienkampagne gegen die Bewohner des sogenannten gelben Hauses sprach und dem Zeugen vorwarf, in bestimmten Punkten „nicht bemüht“ gewesen zu sein, auszusagen. Diese Punkte betrafen jedoch vor allem Themen, zu denen die meisten Fragen RA Klemkes von Nebenklage und Staatsanwaltschaft erfolgreich beanstandet und damit ohnehin nicht zugelassen wurden. Diese Erklärung Klemkes wiederum wurde von der Nebenklage beanstandet, da sie ein vorweggenommenes Plädoyer sei und nicht direkt mit der Vernehmung des Zeuge zu tun habe.

Dritter Zeuge

Der dritte Zeuge des Tages, K., berichtete wie gewohnt zunächst in freier Rede vom Tatabend. Die Dankesfeier für die Helfer der Kirmes sei ein lustiger Abend gewesen, er habe auch Alkohol getrunken (späterer Messwert etwa 0,8 Promille) und es seien zur Höchstzeit etwa 50 Gäste dort gewesen. Zwischenzeitlich habe es kurz Unruhe gegeben, als ein Gast davon berichtete, dass der Angeklagte Tony Steinau ihn soeben vor dem Gebäude danach gefragt habe, was drinnen für eine Veranstaltung sei. Dass Steinau im gelben Haus wohne sei allgemein bekannt gewesen, ebenso, welche Personen das Haus gekauft hätten und dort wohnen würden. Deshalb die kurze Aufregung, dies habe sich jedoch schnell gelegt.

Zwischen 02:00 Uhr und 02:30 Uhr sei er im hinteren Teil des Raumes gewesen, etwa 10 bis 15 Meter vom Tresen entfernt, und habe gehört, wie jemand laut etwas mit einer „Scheibe“ gefragt habe. Er habe dann gesehen, wie eine mit einer Totenkopfmaske vermummte Person – das habe er im ersten Moment für einen schlechten Scherz gehalten – zwei Gäste geschlagen habe. Der Täter sei groß und dunkel gekleidet gewesen. Er sei dann in einer Art Affekthandlung auf den Täter zugegangen um ihn zur Rede zu stellen, andere ebenso, ohne im Nachhinein sagen zu können, was genau er zum Täter habe  sagen wollen. K. berichtete, er sei dann mit einigen anderen Gästen dem Täter durch die Tür gefolgt und habe gesehen, dass sich der Vorraum plötzlich mit unbekannten Personen gefüllt habe. Noch auf der Treppe in den Vorraum habe ihn jemand gepackt, zur Seite gedrängt und dann dreimal in das Gesicht geschlagen. Die Schläge wären wohl mit der Faust ausgeführt worden, wobei sich – auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft – die Hand ungewöhnlich rau angefühlt habe. Er sei zu Boden gegangen und habe gesehen, wie ein weiterer Gast von zwei AngreiferInnen über den Tresen geworfen wurde und neben ihm zu Boden fiel.

Die Person, die ihn attackierte, sei etwa genauso groß gewesen wie er selbst und habe ihm ziemlich genau auf die Nase geschlagen. Er habe ihm zugerufen, dass er aufhören solle, der Täter habe darauf jedoch nicht reagiert. Die Nase sei zwar nicht gebrochen gewesen, er habe jedoch zwei Wochen lang Schmerzen gehabt, wenn er sie berührte und sei deshalb und wegen der Hämatome am Oberschenkel drei Tage krankgeschrieben gewesen. Zudem habe er beim Schlag ins Gesicht seine Brille verloren und diese nicht wiederfinden können.

Während des Überfalls selbst habe er überhaupt nicht daran denken können, was gerade passiere, später jedoch gedacht, dass es sich bei den AngreiferInnen um die Bewohner des gelben Hauses handeln könnte.

K. sagte aus, das Bürgerbündnis ebenfalls vor allem aus den Medien zu kennen, da er selbst nicht aus Ballstädt komme. Er habe allerdings an einer Demonstration und einen Konzert gegen Rechts in Ballstädt teilgenommen, die Kirmesgesellschaft als solche sei an diesen Veranstaltungen jedoch nicht beteiligt gewesen. Den Ruf „alle raus“ habe er vernommen, er sei etwa aus der Mitte des Vorraums gekommen. Die Stimme habe er als männliche wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft hielt dem Zeugen seine Aussage bei der Polizei vor, nach der der erste Angreifer, nachdem er die ersten beiden Gäste niedergeschlagen habe, die anderen heran gewunken habe. Sie sollten auf ihn wohl zukommen. dann sei er jedoch plötzlich Richtung Tür gelaufen. Der Zeuge erinnerte sich nun wieder an diese Szene und bestätigte dies. Auf eine weitere Frage der Nebenklage hin beschrieb K., dass der Spiegel im Vorraum möglicherweise zerstört wurde, weil eine/r der AngreiferInnen im Hinausgehen etwas hineingeworfen habe. Der gesamte Überfall habe etwa zwei Minuten gedauert.

Als RA Klemke noch einmal nach der Demonstration, an der der Zeuge teilgenommen habe, fragte, entspannte sich wieder eine Diskussion. Der Zeuge erklärt, er habe von der Versammlung gehört und einfach teilgenommen. Dies reichte Klemke nicht, er fragte nach dem genauen Motto der Demonstration, was beanstandet und zurückgewiesen wurde. Daraufhin erklärte RA Nahrath, das Gericht messe mit zweierlei Maß und weise Fragen zurück, die der Vorsitzende Richter selbst in ähnlicher Weise gestellt habe. Dieser erklärte, dass er Klemke damit etwas entgegen gekommen sei. RA Hoffmann wies darüber hinaus darauf hin, dass die Erstbefragung des Vorsitzenden Richters anders zu bewerten sei als die Folgebefragungen der anderen Parteien.

Auch RA Waldschmidt versuchte die Argumentation der Verteidigung zu stützen, wurde aber vom Vorsitzenden Richter zurückgewiesen, er könne gerne Anträge gegen das Gericht formulieren, dürfe dem Gericht nicht Formulierungen in den Mund legen, die es so nicht getätigt habe. Eine weitere Frage Klemkes, warum konkret der Zeuge zu der Demonstration gegangen sei, wurde erneut zurückgewiesen. Die Zahl der beantragten Gerichtsbeschlüsse lag nun bereits bei über 20, die Entscheidungen bestätigten allerdings ausnahmslos die Entscheidungen des Vorsitzenden Richters Pröbstel.

Die Staatsanwaltschaft wies an dieser Stelle darauf hin, dass es bei Missbrauch des Fragerechts theoretisch möglich sei, einzelnen Akteuren das Fragerecht partiell zu entziehen oder vom Gericht festgelegt werden könne, zu welchen Fragekomplexen überhaupt Nachfragen erlaubt seien. Der Vorsitzende Richter beschränkte sich jedoch – nach der nächsten beanstandeten Frage von RA Klemke, die sofort folgte – auf den Hinweis, dass er jede weitere beanstandete Frage als einen beginnenden Missbrauch des Fragerechts ansehen und daraus gegebenenfalls Konsequenzen ziehen würde. Klemke fragte danach, ob der Zeuge bei der Demonstration Symbole der sogenannten Antifaschistischen Aktion gesehen habe.

Zur Erinnerung: Der Grund der Zurückweisung war in der Regel, dass die Fragen zu weit vom zu ermittelnden Tatbestand – schwere Körperverletzung und Landfriedensbruch beim Überfall auf die Kirmesgesellschaft – entfernt sei. RA Waldschmidt fragte noch einmal nach Tony Steinau und danach, ob dieser in Ballstädt gewalttätig aufgefallen sei. Als der Zeuge dies verneinte, fragte Waldschmidt, ob jener denn mit Steinau ein Bier trinken gehen würde, wenn dieser ihn danach fragte. Der Zeuge entgegnete, dass er das nicht tun würde, da er schließlich nicht mit jemandem Bier trinken wolle, den er überhaupt nicht kenne. Der Rechtsanwalt kommentierte dies – unter Gelächter von der Zuschauertribüne – damit, dass der Zeuge offenbar Fremdem gegenüber voreingenommen sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits während der Vernehmung des dritten Zeugen darauf aufmerksam gemacht, dass der Angeklagte Russwurm auf dem Tisch eingeschlafen sei, woraufhin dessen Verteidiger Nahrath sich kurz mit seinem Mandanten besprechen und dem Gericht dann mitteilten musste, dass dieser gesundheitlich angeschlagen sei und er es dem Gericht danken würde, wenn keine weiteren Zeugen mehr vernommen würde. Nach erneuter Rücksprache mit Nahrath kündigte der Vorsitzende Richter nun an, keine weiteren Zeugen mehr aufzurufen und den Prozesstag zu beenden.

Zum Abschluss setzte RA Klemke jedoch noch einmal zu einer Erklärung an, in der er darauf hinwies, dass hier das Fragerecht der Verteidigung beschnitten worden sei, und dass sich darüber hinaus zivilgesellschaftliche Kräfte offenbar herausnehmen würden die im Grundgesetz garantierten Rechte anderer auf Versammlungsfreiheit und ähnliches zu beschneiden. Der Vorsitzende Richter entgegnete ihm, dass das Grundgesetz eben für jeden Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit garantiere und dass man beispielsweise vergangenes Wochenende im Weimar gesehen habe, dass es Demonstrationen und Gegendemonstrationen ohne persönliches Kennverhältnis geben könne. Diese Anmerkung bezieht sich offenbar auf die vielen Fragen der Verteidigung dahingehend, dass die Zeugen doch die Bewohner des gelben Hauses offenbar gar nicht kennen würden und trotzdem annähmen, diese seien dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen. In einer letzten Erklärung entzieht der Vorsitzende Richter RA Klemke das Wort, da dieser in seiner Erklärung erneut allgemeine politische Erklärungen abgegeben habe statt sich wie angekündigt zur Zeugenvernehmung zu äußern. Man führe hier, das wiederholte der Vorsitzende Richter erneut, kein politisches Verfahren.

Der nächste Verhandlungstag ist bereits am kommenden Mittwoch, den 17.02.2016.