Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die 15 mutmaßlichen Nazi-Schläger von Ballstädt endete bereits nach einer guten halben Stunde. Fortgesetzt wird der Prozess am 06.01.2016.
Neben dem Vorsitzenden, Richter Pröbstel, gegen den am ersten Prozesstag mehrere Befangenheitsanträge gestellt wurden, saß heute der vorsitzende Richter jener Kammer, die in den vergangenen zwei Wochen über diese Anträge zu entscheiden hatte.
Die durch die Verteidigung gestellten Befangenheitsanträge wurden ausnahmslos zurückgewiesen, da keine Willkürentscheidung Pröbstels oder eine Voreingenommenheit hinsichtlich der Schuld der Angeklagten zu erkennen sei. Auch die gegen die gesamte, unter seinem Vorsitz stehende, Strafkammer gestellten Befangenheitsanträge wurden abgelehnt.
Mehrere der Anträge wurden durch Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt gestellt. Der Verteidiger des Angeklagten Herrmann argumentierte hierbei, die Verhandlungstermine wären nicht hinreichend mit ihm abgesprochen worden und er sei nun an einigen Tagen verhindert.Abgelehnt wurde dieser Antrag mit der Begründung, die Termine seien allen Prozessbeteiligten frühzeitig mitgeteilt worden und bei Verhinderung könne eine Vertretung grundsätzlich mit dem Gericht abgesprochen werden. Darüber hinaus bestehe offenbar zwischen Rechtsanwalt Waldschmidt und dem vorsitzenden Richter eine unterschiedliche Rechtsauffassung hinsichtlich der betreffenden Verfahrensregeln, die aber nicht als Befangenheit gelten könne.
Dies betreffe ebenfalls Rechtsanwalt Olaf Klemke, der die Verhandlungstermine früh genug erhalten habe und sein Mandat (für die Verteidigung des Angeklagten Pommer) niederlegen müsse, wenn er sie nicht wahrnehmen könne.
Weitere, ebenfalls von RA Waldschmidt gestellten Befangenheitsanträge betrafen die fehlende Rücksichtnahme hinsichtlich eines von Herrmann für 2016 gebuchten Urlaubs (siehe Prozesstag 1) sowie den Vorwurf, der Richter hätte ihn (Waldschmidt) des Lügens bezichtigt. Zu letzterem stellte die entscheidende Kammer fest, Pröbstel habe lediglich angemerkt, Waldschmidt hätte die Unwahrheit gesagt. Dies sei laut Aktenlage berechtigterweise geschehen.
Dass Pröbstel in einem Fall die Namen der Verteidiger, die sich einem Befangenheitsantrag angeschlossen hätten, verwechselt hatte sei darüber hinaus ein Flüchtigkeitsfehler, der bei der Vielzahl der am ersten Prozesstag gestellten Anträge passieren könne und nicht auf eine Voreingenommenheit schließen lasse.
Eine kurze Unterbrechung fand das Verlesen der Entscheidungen, als der vorsitzende Richter die Angeklagten befragte, ob sie nicht nur zum Tatgeschehen, sondern auch zu ihren persönlichen Verhältnissen keine Angaben machen würden. Dies wurde mit einer Ausnahme bestätigt. Rechtsanwältin Dr. Stefanie Ernst kündigte jedoch für ihren Mandanten Johannes Baudler eine Stellungnahme für den kommenden Verhandlungstag an.
Über einen weiteren, am 14.12.2015 eingegangenen, Befangenheitsantrag soll die zuständige Kammer noch vor Weihnachten entscheiden.
Sollte dieser Antrag, der in seiner Begründung den bisher gestellten sehr ähnlich ist, ebenfalls abgelehnt werden, beginnt der dritte Verhandlungstag am 06.01.2016 mit der Einlassung des Angeklagten Baudler. Danach soll mit der Vernehmung der am Tatort und im weiteren Verlauf der Ermittlungen eingesetzten Polizeibeamten begonnen werden.