Prozessbeobachtung: 5. Verhandlungstag

Am 27.01.2015, dem fünften Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess, wurden drei Zeugen angehört. Alle drei waren in der Tatnacht Gäste auf der Feier der Kirmesgesellschaft und wurden von den Angreifern verletzt.

Der erste Zeuge gab an, den Tatabend zunächst bei einem Freund verbracht zu haben, bis er einen Anruf erhalten habe, ob er noch zur Feier der Kirmesgesellschaft kommen würde. Diese Feier sei eine Art Dankesfeier gewesen, die die Kirmesgesellschaft jedes Jahr für die Helfer der eigentlichen Kirmes im Herbst veranstalte. Er sei dann gegen 00:00 Uhr dort angekommen und habe von draußen gesehen, dass drinnen noch Licht gebrannt habe. Es sei eine schöne Feier gewesen. Gegen 02:00 habe eine vermummte Person den Raum betreten, die rufend gefragt habe wer „das mit der Scheibe“ gewesen wäre und dem Zeugen dann unmittelbar und heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Als er sich von dem Schlag etwas erholt habe und aufgestanden sei, wäre der Täter schon in Richtung Tür gelaufen. Er habe festgestellt, dass ihm aus einer Wunde im Gesicht Blut auf den Pullover und auf den Boden laufen würde. Er könne sich an die folgenden Szenen nicht erinnern – die Erinnerung setze wieder mit der der notdürftigen Versorgung der Wunden in einem Hinterzimmer ein. Er habe versucht die Blutung zu stillen und dort auf den Rettungswagen gewartet, dessen Sirene bald zu hören gewesen sei.

Der Vorsitzende Richter befragte den Zeugen zu den Örtlichkeiten rund um das Gemeindehaus, insbesondere nach dem Weg in den kleinen Saal, in dem die Feier stattgefunden habe. Den Schilderungen zufolge führt der Weg über einen Vorplatz in das Gebäude, dann eine Treppe hinauf und am sogenannten großen Saal vorbei zu einem Vorraum, von dort durch eine Tür in den kleinen Saal. Vom sogenannten Gelben Haus zum Gemeindehaus wären es etwa 100m, jedoch sei eine direkt Sicht nicht möglich. Die Straßenlaternen würden in Ballstädt wohl um 00:00 Uhr ausgeschaltet, bei größeren Veranstaltungen könne es aber Ausnahmen geben.

Den Täter habe er bei dessen Eintritt in den Saal sofort gesehen. Er habe mit der Frage nach der kaputten Scheibe jedoch nichts anfangen können, da er von keinen solchen Vorfallg gewusst habe. Der Angriff selbst sei sehr schnell gegangen und er habe nicht mitbekommen, was währenddessen im noch Raum passierte; der Angreifer sei schätzungsweise mindestens 1,90m groß gewesen, eher schlank und sportlich und habe eine dunkle Hose getragen. Er erinnere sich an den heftigen Schlag in sein Gesicht, ob darauf weitere Schläge gefolgt seien wisse er nicht. Seinen Erinnerungen nach seien einige Gäste der Feier dem Angreifer zur Tür gefolgt, hätten darüber hinaus jedoch nichts unternommen. Er selbst sei, wie beschrieben, ins Hinterzimmer gelaufen und habe deshalb nichts weiter aus dem Saal mitbekommen; später sei er dann von dort aus durch den Saal zum Rettungswagen gegangen.

Zum Zeitpunkt des Überfalls seien noch etwa 10 bis 15 Gäste im Saal gewesen. Danach habe man sich zwar über den Hintergrund des Angriffs Gedanken gemacht, aber keine konkrete Erklärung finden können. Lediglich einige aus Dorfgesprächen resultierende Annahmen über die Bewohner des sogenannten Gelben Hauses hätten angesichts der Frage nach dem kaputten Fenster dazu geführt, eine bestimmte Personengruppe einzugrenzen. Der Grund für den Angriff sei dennoch unklar geblieben. Es habe im Dorf Gespräche gegeben, welchen Hintergrund die neuen Bewohner des alten Bäckereigebäudes hätten, er habe aber weder an einer Demonstration gegen diese teilgenommen noch sei er Teil des sogenannten „Bürgerbündnis gegen Rechts“ in Ballstädt.

Nach den konkreten Verletzungen gefragt schilderte der Zeuge, er habe eine Gehirnerschütterung beziehungsweise ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und zwei Schnittwunden, davon eine mit arterieller Blutung. Letztere sei schlecht verheilt und er sei bis Ende März 2014 krank geschrieben gewesen, habe bis heute noch gelegentlich Probleme mit den Narben. Er würde die Wunden ob der Schlagwirkung eher als Platzwunden beschreiben, könne aber nicht aufklären, warum im Attest von Schnittwunden die Rede sei. Ob bei dem Schlag ein Hilfsmittel oder eine Verstärkung genutzt worden sei und die Schnitte deshalb entstanden sein könnten wisse er nicht, es sei aber ein sehr harter Schlag gewesen und er könne sich nicht vorstellen, dass die entstandenen Wunden mit bloßer Hand hätten zugefügt werden können.
Er habe vorher, bei seinem Freund, und während der Feier Bier getrunken und sei „mehr als angeheitert“ gewesen, nicht aber so betrunken, dass es bei der Behandlung oder im Krankenhaus Probleme deshalb gegeben habe. Von den genauen Verletzungen der anderen Gäste habe er erst später erfahren. Auch davon, dass es mehrere Angreifer gegeben habe. Von wem genau er das erfahren habe, erinnere er aber nicht mehr. Die Verteidigung hält ihm vor, er hätte die Maske nun als schwarz-weiß bezeichnet, in der polizeilichen Vernehmung kurz nach dem Überfall jedoch als schwarz-rot – daran erinnere er sich nicht mehr. Die ebenfalls von der Verteidigung, in diesem Fall von Rechtsanwalt Giehler, gestellte Frage, welche Erinnerungslücken der Zeuge genau habe, wird von der Nebenklage als „logisch nicht möglich“ beanstandet und von Giehler umformuliert als Frage danach, von wann bis wann die Lücken sich erstrecken würden – was der Zeuge jedoch ebenfalls nicht beantworten konnte.

Er habe den Vorfall in der Folge eher verdrängt, wenn er jetzt also etwas nicht mehr wisse und das in der polizeilichen Vernehmung besser gewusst habe, liege das auch daran. Er gehe jetzt nicht unbedingt ängstlich durch Ballstädt, habe sich seit dem Überfall aber angewöhnt, öffentliche Veranstaltungen immer spätestens gegen 02:00 Uhr zu verlasssen.

Vernehmung des zweiten Zeugen

Der zweite Zeuge war am Tatabend ebenfalls Gast bei der Feier der Kirmesgesellschaft. Dort seien es zunächst etwa 50-60 Gäste gewesen, zum Tatzeitpunkt seiner Einschätzung nach noch 15-20.
Er habe den ersten Angreifer erst mitbekommen, als dieser bereits bei zwei Gästen – darunter der erste Zeuge – angekommen sei und diese geschlagen habe, sodass sie direkt zu Boden gegangen seien. Genau genommen sei es der Lärm des von Barhocker fallenden ersten Opfers gewesen, das ihn auf die Tat aufmerksam machte. Die Person – sie sei kräftig und etwa zwei Meter groß gewesen – habe dann ihn, der zur Hilfe eilte, zu Boden geschlagen. Der Schlag habe ihn am Jochbein getroffen und er habe kurz das Bewusstsein verloren. Dann sei er nach hinten, also in das Hinterzimmer, gelaufen und habe einen Notruf abgesetzt, hätte aber erfahren dass die Polizei bereits benachrichtigt worden sei. Die Tür, die vom Hinterzimmer in das Erdgeschoß führte, sei von einem der Gäste kurz zuvor aufgetreten worden; man habe ihm gesagt das sei geschehen, um einen Fluchtweg zu öffnen und weil sich vor dem Saal weitere Angreifer aufgehalten hätten. Er selbst habe, als er wieder bei Bewusstsein und auf dem Weg beziehungsweise im Hinterzimmer war, noch Lärm – „Gerumpel“ – aus dem Saal mitbekommen. Von den Verletzungen anderer Gäste und davon, dass das „Gerumpel“ daher rührte, dass vor dem Eingang zum Saal weitere Angreifer gewartet hätten, die die zur Tür laufenden Gäste als „Empfangskommando“ dort erwartet und sofort attackiert hätten, habe er erst später erfahren. Auch habe er gehört dass draußen auch eine Frau gewartet haben solle, von der andere Gäste den Eindruck gehabt hätten, dass sie während des Angriffs die Zeit gestoppt habe.

Seiner Erinnerung nach habe der Täter einen dunklen Pullover mit Kaputze getragen, letztere über den Kopf gezogen. Das Gesicht sei – bis auf die Augen – durch eine Skelett-Maske verdeckt gewesen, zudem habe der Täter Handschuhe getragen. Auf einem Foto könne er die Maske jetzt nach zwei Jahren jedoch nicht identifizieren. Die Art der Handschuhe wäre für ihn nicht erkennbar, der Faushieb ins Gesicht sei aber sehr schmerzhaft gewesen. Er habe eine Gehirnerschütterung, Schwellungen und Hämatome am Auge davongetragen und sei eine Woche arbeitsunfähig gewesen. Es sei ihm in den darauffolgenden Tagen schlecht gegangen, teils wegen der Schmerzen, aber auch der Schock über das Geschehene habe ihn beschäftigt. Von der vom Täter angeführten zerstörten Scheibe habe er erst später erfahren, man habe vermutet der Angriff könnte mit dem Gelben Haus zusammenhängen, teils aber auch weil man keine anderen Erklärungen habe finden können. Außerdem habe er am Tatabend bereits vor 00:00 Uhr erfahren, dass sich Tony Steinau, den er kenne, bei Gästen der Feier erkundigt habe, was das für eine Veranstaltung sei.

Er selbst wisse durch Medienberichte und die Demonstration, die im Ort stattgefunden habe, dass das Gelbe Haus von Neonazis gekauft worden sei. Er habe zudem bei einem Konzert geholfen, dass in Ballstädt veranstaltet wurde und dessen Erlös Opfern von rechter Gewalt zugute kommen sollte, sei aber an anderen Protesten nicht beteiligt gewesen. Reaktionen auf dieses Konzert seien ihm soweit nicht bekannt. Die neuen Bewohner des Gelben Hauses seien ihm nicht aufgefallen, auch dass die Fassade einmal mit Farbe beschmiert wurde, habe er nicht in Ordnung gefunden.

Auf die Frage hin, ob einer der Angeklagten, etwa Thomas Wagner, ihm von der Statur her bekannt vorkommen würde, bestätigt der Zeuge, dass dieser durchaus als Täter in Frage komme. Er kenne jedoch nur die Namen der Angeklagten und könne deren Gesichter im Gerichtssaal nicht zuordnen, weil er sie nicht kenne. Die Lichtverhältnisse im Saal beschreibt der Zeuge auf Nachfrage als eher dunkel, mit bunter Partybeleuchtung. Diese sei – auf weitere Nachfrage – vornehmlich rot gewesen.
Eine mögliche Erklärung dafür, dass etwa der erste Zeuge die Maske zunächst als schwarz-rot, später jedoch als schwarz-weiß wahrgenommen hat.

Der Zeuge beschrieb auf weitere Fragen der Verteidigung hin, wann und wie der Kontakt zu ezra zustande kam und was in diesem Kontakt thematisiert wurde. Möglicherweise vermutete die Verteidigung eine Beinflussung, der Zeuge machte jedoch klar, dass er und weitere Zeugen bereits vorher durch die Polizei vernommen worden waren und ohnehin gewusst hätten, dass sie miteinander nicht über ihre Wahrnehmung des Vorfalls sprechen dürften. Der Vorsitzende Richter bestätigt ebenfalls, dass er bereits häufig in Verhandlungen mit Opferberatungen zu tun gehabt habe, deren Arbeit für wichtig halte und dass diese wüssten, dass sie mit ihren Mandanten nicht inhaltlich über deren Aussagen sprechen dürften. Sie seien für psychosoziale Beratung zuständig und dieses sei, wie beispielsweise auch in Fällen sexueller Gewalt, wichtig.

Der dritte Zeuge erkennt die Skelettmaske wieder

Auf Grund eines Termines des Vorsitzenden Richters wurde am fünften Verhandlungstag nur noch ein weiterer Zeuge vernommen. Dieser war ebenfalls Gast bei der Feier der Kirmesgesellschaft und beschrieb deren Ablauf wie folgt: um 20:00 Uhr habe die Bürgermeisterin von Ballstädt eine Dankesrede gehalten, er selbst habe dann bis etwa 23:00 an der Bar gearbeitet, gegen 01:00 seien die meisten Gäste gegangen. Er selbst habe zwar Alkohol konsumiert, habe sich aber durchgehend noch klar gefühlt. Von ursprünglich 40-50 Personen wären noch etwa 15-20 geblieben. Da es sich um eine Dankesfeier für Helfer gehandelt habe, seien alle Gäste schriftlich eingeladen und ihm auch bekannt gewesen. Darüber hinaus sei die Feier im Ort bekannt, da sie jedes Jahr stattfinde und Kirmes und Kirmesgesellschaft ein Teil der Dorfgemeinschaft in dem kleinen Ort wären.

Gegen 02:00 Uhr habe dann eine große, kräftige und mit einer Skelettmaske vermummte Person den Raum betreten, sei auf ihn und den ersten Zeugen zugegangen und gefragt „wer von euch Arschlöchern war das mit der Scheibe?!“. Der erste Schlag habe den ersten Zeugen des Tages getroffen, dessen Brille dadurch durch den Raum geflogen sei. Er selbst habe helfen wollen die Brille zu suchen und deshalb die folgenden Szenen nicht mitbekommen. Als er sich umdrehte, seien zwischen fünf und acht weitere Personen im Raum gewesen, eine davon dicht bei ihm, und er habe einen Faustschlag bekommen, sei zu Boden gegangen und dort von demselben Täter mehrfach getreten worden. Die Tritte hätten ihn in der Bauchgegend getroffen, er habe mit den Armen versucht seinen Kopf zu schützen. Er habe versucht den Angreifer abzuwehren indem er rief „wir waren das mit der scheiß Scheibe nicht“. Der Angreifer sei aber ein anderer gewesen als derjenige, der zuerst den Saal betreten habe. Nach dessen Ablassen sei er Richtung Hinterzimmer gerannt; ein nach ihm geworfener Stuhl habe ihn dabei verfehlt. Er habe durch seine Flucht nicht mitbekommen, wie sich die anderen Eindringlinge im Saal verhalten hätten, im Hinterzimmer kamen ihm aber mindestens fünf verletzte Kirmesgäste entgegen.

Bereits als die Frage nach der Scheibe gestellt wurde – das „Arschlöcher“ sei in den Raum gestellt oder an ihn und seinen Sitznachbarn adressiert, aber nicht an eine Einzelperson gerichtet gewesen – habe er assoziativ die Täter mit dem Gelben Haus verbunden. Vorher dachte er jedoch, die maskierte erste Person könnte sein Cousin sein – er habe sich einfach nicht vorstellen können, wer sonst um diese Uhrzeit bei der Feier auftauchen sollte. Die am Folgetag im Radio gehörte Darstellung, es habe sich um eine Schlägerei mit dem Wirt des Lokals gehandelt, sei ihm unbegreiflich. Es habe ja nicht einmal einen Wirt gegeben, bis zum Eindringen der Angreifer seien keine ihm unbekannte Personen anwesend gewesen. Er habe sich in der Folge gefragt, ob man in Ballstädt noch sicher leben könne.

Durch den Schlag und die Tritte habe er Abschürfungen und Prellungen in der Nierengegend davongetragen, zudem sei ein Zahn gesplittert. Dieser sei remodelliert worden, müsse aber nach Aussage des Zahnarztes immer wieder erneuert werden.

Nach dem zeitlichen Ablauf gefragt erinnert sich der Zeuge, dass wohl Gäste infolge des ersten Angriffs aus dem Saal liefen, draußen erwartet und zurückgedrängt wurden und die Angreifer dann auch im Saal noch Gäste attackierten. Dort seien Stühle und Tische umgeworfen worden, ein großer Spiegel sei zerstört – er habe gehört jemand sei dort hineingeworfen worden – und auf dem Boden seien Blutflecken gewesen. Er habe ebenfalls gehört, dass eine weitere, schlafende Person angegriffen worden sei. Er könnte allerdings Gehörtes gut von seiner eigenen Wahrnehmung trennen, da seine Erinnerungen an die Tatnacht noch gut seien und sie auch früh erfahren hätten, dass sie untereinander nicht über ihre Aussagen sprechen dürften.

Die Skelettmaske erkannte der Zeuge auf einem Beispielfoto, dass der Richter ihm vorlegte, wieder. Es handelt sich bei dem vorgelegten Foto wohl um eine ähnliche Maske wie jene, bei einer früheren Durchsuchung in der Wohnung Thomas Wagners in Crawinkel gefunden wurde (siehe Protokoll 3.+ 4. Prozesstag).

Die Verteidigung befragt auch diesen Zeugen nach den Sichtverhältnissen draußen, vor dem Gebäude, und im Saal selbst. Der Zeuge gibt an drinnen sei es eher dunkel gewesen, eben mit bunten Lichtern und lauter Musik; den Hauseingang habe er von seinem Platz aus nicht durch das Fenster sehen können. Von anderen Plätzen im Raum wäre dies aber möglich. Der Zugang zum Gemeinschaftshaus würde über einen etwa 10x12m großen Vorplatz erfolgen, der in der Regel belechtet sei. Er habe nicht wahrgenommen, dass sich Unbekannte nähern würden und sei also durch den Angriff überrascht worden.