Nebenklage kritisiert Ermittlungsbeamte des LKA Thüringen

Nach zehn Verhandlungstagen in dem sogenannten Ballstädt-Verfahren sieht sich die Nebenklage veranlasst, auf ein desolates Aussageverhalten ausgerechnet der an den Ermittlungen beteiligten Beamten des LKA Thüringen hinzuweisen. Nahezu durchweg sind die Beamten der sogenannten BAO Zesar (Besondere Aufbau Organisation – Zentrale Ermittlungen- und Strukturaufklärungen – Rechts) auf die Vernehmung nicht vorbereitet und bekunden beachtliche, die Beweisaufnahme gefährdende Erinnerungslücken.
Am heutigen zehnten Verhandlungstag war es zum wiederholten Mal zu einer Aussage eines LKA-Beamten gekommen, die aufgrund mangelnder Vorbereitung und damit mangelnder Erinnerung zu so gut wie keinem Beweiswert geführt hat.

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Prozessdokumentation: 9. Verhandlungstag (09.03.2016)

Am neunten Verhandlungstag wurden insgesamt fünf ZeugInnen vernommen. Der Vorsitzende Richter bestätigte außerdem, dass Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst, der am vergangenen Verhandlungstag angeboten hatte, im Zusammenhang mit der Haftentlassung des Angeklagten Wagner selbst auszusagen, für den 27.04.2016 als Zeuge geladen ist.

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Prozessbeobachtung: 8. Verhandlungstag (02.03.2016)

Vorgesehen war für diesen Verhandlungstag die Vernehmung von sechs ZeugInnen. Nach vier Vernehmungen war der Tag jedoch bereits beendet, Grund dafür war heute die Bitte von RA Lindner, der erklärte sein Mandant Steffen Fahrenbach sei gesundheitlich angeschlagen. Die vernommenen ZeugInnen waren eine Nachbarin des gelben Hauses, zwei Gäste der Kirmesgesellschaft sowie der Ermittlungsrichter, der die Entlassung des Angeklagten Wagner aus der Untersuchungshaft anordnete. Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst stellte zum Ende des Tages die Möglichkeit einer eigenen Aussage in den Raum.

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Prozessbeobachtung: 6. Verhandlungstag

Für den sechsten Verhandlungstag waren sieben Zeugenvernehmungen angesetzt, nur drei davon konnten stattfinden. Die Vernehmungen der ersten drei Zeugen – alle geladene Gäste auf der Feier der Kirmesgesellschaft am Tatabend – zog sich vor allem auf Grund von mehr als 20 durch RA Klemke beantragten Gerichtsbeschlüssen erheblich in die Länge. Das frühe Ende des Verhandlungstages erfolgte dann auf Antrag von RA Nahrath, der mitteilte, es gehe seinem Mandanten gesundheitlich nicht gut – Russwurm war zwischenzeitlich auf dem Tisch eingeschlafen – und darum bat, keine weiteren Zeugen mehr zu vernehmen.DSCN5495 Pixel
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Prozessbeobachtung: 4. Verhandlungstag

Der vierte Prozesstag beschäftigte sich erneut mit der Vernehmung von LKA-Beamten, die an der Vernehmung der Beschuldigten sowie bei den Hausdurchsuchungen im Zuge der Ermittlungen beteiligt waren. Nach den vier Polizisten wurde zudem die Richterin angehört, die die Verbringung des Angeklagten Wagner in Untersuchungshaft angeordnet hatte. 
In der Verteidigung ließen sich die Rechtsanwälte Klemke und Nahrath vertreten. Beide waren für die Verteidigung Ralf Wohllebens im NSU-Prozess in München. Sie wurden vertreten durch Maik Bunzel und den Rechtsanwalt Gasparek. Bunzel geriet bundesweit in die Schlagzeilen, als der ehemalige Sänger der Band Hassgesang Bayern aus dem Justizdienst entlassen wurde – nachdem er dort offenbar ohne nähere Prüfung seiner Vergangenheit zum Richter ernannt werden konnte

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Prozessbeobachtung: 3. Verhandlungstag

Der dritte Verhandlungstag vor dem Erfurter Landgericht dauerte mehr als acht Stunden. Nach der Einlassung des Angeklagten Baudler wurden zwei Beamte des LKA vernommen, die an Vernehmungen der Angeklagten Pommer und Wagner beteiligt gewesen sind und zur Tatzeit der BAO ZESAR angehörten. 
Baudler, dessen Anwältin Dr. Ernst für den dritten Verhandlungstag seine Einlassung angekündigt hatte, saß vor Verhandlungsbeginn lange abseits und nicht auf der Anklagebank und sprach auch nicht mit den anderen Angeklagten, wirkte dafür aber gut gelaunt. Die Verhandlung wurde um 10:00 Uhr eröffnet, der Angeklagte Boitz hatte den eigentlichen Verhandlungsbeginn um 09:30 verpasst und entschuldigte sich, er habe ein altes Auto und es hätte damit Probleme gegeben.

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Was sind eigentlich… Befangenheitsanträge?

BIslang konnte man im Ballstädt-Verfahren beobachten, dass insbesondere ein Verteidiger das Recht Befangenheitsanträge zu stellen exzessiv nutzte. Neben der erheblichen zeitlichen Verzögerung, die diese Anträge nach sich ziehen, dienen sie auch in keinster Art und Weise einer konstruktiven Verhandlung. Neben dem berechtigten Interesse, einen vorurteilsbelasteten Richter abzulehnen, stellen sich die im Verfahren bislang gestellten Anträge jedoch allein als verfahrensverzögernd intendiert dar. 

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