Nachtrag zum Verhandlungstermin am 18.05.2016

Wie den Pressemeldungen zu entnehmen war, wurden am 18.05. die zum Teil erheblichen Vorstrafenregister der Angeklagten verlesen. Darüber hinaus berichtete ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe von seinem Gespräch mit dem Angeklagten Baudler, welcher zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war. Aus diesem Grund empfahl er die Anwendung des Jugendstrafrechts, sollte es zu einer Verurteilung gegen den heute 21-Jährigen kommen.

Über die Vorstrafen einiger Angeklagter wurde ebenfalls bereits in einem ausführlichen Artikel in der TLZ berichtet, der auch das fröhliche Auftreten vieler Angeklagter im Gerichtsaal sowie deren Affinität zu Kleidung aus der Neonazi-Szene und mit gewaltverherrlichenden Motiven thematisierte.
Lediglich die Darstellung, alle 15 Angeklagten wäre bisher nur zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden, ist nicht korrekt. So verbrachte nicht nur der Hauptangeklagte bereits eine beachtliche Zeit hinter Gittern, auch mindestens drei seiner Mitangeklagten verbüßten bereits Haftstrafen.

Abschließend empfahl Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst den VerteidigerInnen in einer Erklärung, ihren MandantInnen gegenüber doch noch einmal die Veröffentlichung von deren persönlichen Verhältnissen anzusprechen. Sollten die Angeklagten sich auch in diesem Punkt weiterhin wenig auskunftsfreudig zeigen, werde das Gericht gegebenenfalls Familienangehörige oder Arbeitskollegen als Zeugen laden und hierzu befragen.
Der Vorsitzende Richter bestätigte auf ungläubige Zwischenrufe, auch in anderen Fällen habe die Kammer bereits Verwandte oder Vorgesetzte von Beschuldigten vorgeladen und zu deren persönlichen Verhältnissen befragt.

Am kommenden Mittwoch, den 01.06.2016 wird der Prozess wie gewohnt um 09:30 mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

 

Prozessdokumentation 14. Verhandlungstag (27.04.2016)

Zu Beginn des Verhandlungstages verlas RA Lindner, Rechtsbeistand des Angeklagten Fahrenbach, einen Widerspruch zu dem am Ende des letzten Verhandlungstages von Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst bekannt gegebenen Aktenvermerk:

Fahrenbach habe erst seit Verhandlungsbeginn zugenommen und und habe daher zum Tatzeitpunkt nicht den Bauchumfang gehabt, der in der Szene vor dem Gerichtssaal zwischen Wagner und Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst diskutiert wurde. Darüber hinaus habe es sich bei Wagners Aussage, es sei doch „schon lange klar“ dass es sich bei der Person, die beim Angriff auf die Kirmesgesellschaft vor dem Gebäude wartete, aber erkennbar zur Gruppe der Angreifer gehörte, um Fahrenbach handele, um eine scherzhafte Anmerkung gehandelt. Dies sei daraus ersichtlich, dass Wagner gesagt habe, er könne es im Gerichtssaal wegen der schlechten Akustik nicht wiederholen.

Wagner habe den Oberstaatsanwalt „auf die Schippe nehmen“ wollen, zudem sei ihm in dieser Situation vor dem Gerichtsgebäude sein Schweigerecht nicht präsent gewesen.

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Prozessdokumentation 13. Verhandlungstag (20.04.2016)

Am 13. Verhandlungstag wurden drei ZeugInnen gehört, die als Gäste bei der Feier der Kirmesgesellschaft waren und bei dem Angriff teils schwer verletzt wurden. Zum Abschluss des Tages überraschte Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst noch mit dem Verweis auf eine unachtsame Bemerkung des Angeklagten Wagner, die auch für die Befragung des Oberstaatsanwaltes am kommenden Mittwoch interessant sein könnte.

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Verband der Beratungsstellen kritisiert Zurschaustellung von neonazistischen Symbolen im Ballstädt-Prozess

VBRG kritisiert offene Zurschaustellung von einschlägig neonazistischen Symbolen und Kleidungsmarken im sogenannten Ballstädt-Prozess am Landgericht Erfurt

Im sogenannten Ballstädt-Verfahren tragen die Angeklagten immer wieder ihre Gesinnung durch rechte, teilweise gewaltverherrlichende Bekleidung offen zur Schau. Dazu gehören u.a. Kleidungsstücke der Marken „Thor Steinar“, „Ansgar Aryan“ sowie Schriftzüge wie „Volksgemeinschaft“ und „Rock against Communism“ (RAC). Einer der Angeklagten hatte am zehnten Verhandlungstag ein Maschinengewehr auf seinem T-Shirt. Bereits in einer der vorangegangen Termine prangte eine ausgestreckte Faust mit der Aufforderung „Support your local Hooligan Mob“ vom Pullover eines Angeklagten.

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Prozessdokumentation 10. Verhandlungstag (16.03.2016)

Eröffnung des 10. Prozesstages nach 15 minütiger Verspätung um 9:46 Uhr aufgrund der zu späten Erscheinung des angeklagten Herrn Blasche.

Eingangs wurde mitgeteilt, dass die geladenen Zeuginnen Frau C. Hartmann und Frau J. Illhardt nicht erscheinen werden. Frau Hartmann war aufgrund einer Entzündung der Augen nicht fähig im Zeugenstand zu erscheinen und Frau Illhardt konnte die Ladung aufgrund einer gewechselten Wohnanschrift nicht zugestellt werden. Frau Illhardt wird erneut kontaktiert werden.

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Nebenklage kritisiert Ermittlungsbeamte des LKA Thüringen

Nach zehn Verhandlungstagen in dem sogenannten Ballstädt-Verfahren sieht sich die Nebenklage veranlasst, auf ein desolates Aussageverhalten ausgerechnet der an den Ermittlungen beteiligten Beamten des LKA Thüringen hinzuweisen. Nahezu durchweg sind die Beamten der sogenannten BAO Zesar (Besondere Aufbau Organisation – Zentrale Ermittlungen- und Strukturaufklärungen – Rechts) auf die Vernehmung nicht vorbereitet und bekunden beachtliche, die Beweisaufnahme gefährdende Erinnerungslücken.
Am heutigen zehnten Verhandlungstag war es zum wiederholten Mal zu einer Aussage eines LKA-Beamten gekommen, die aufgrund mangelnder Vorbereitung und damit mangelnder Erinnerung zu so gut wie keinem Beweiswert geführt hat.

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