Prozessdokumentation 22. Verhandlungstag (17.08.’16)

In dieser Woche waren zur Abwechslung überhaupt keine Zeugen geladen. Während des etwa einstündigen Verhandlungstermins machten einige Angeklagte Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen, außerdem wurden erneut die geschwärzten Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) – siehe auch die Pressemitteilung der Nebenklage, die auf diesem Blog dokumentiert ist – diskutiert.

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Zur Dokumentation: Pressemitteilung der Nebenklage vom 18.08.2016

Thüringer Verfassungsschutz behindert weiterhin Aufklärung im Ballstädt-Verfahren
Nebenklage rekonstruiert geschwärzte Dokumente des Verfassungsschutzes

Göttingen/Jena, den 18.08.2016

Im sog. Ballstädt-Verfahren enthält der Thüringer Verfassungsschutz (VS) auch weiterhin dem Landgericht Erfurt wichtige Unterlagen vor. Zwar übermittelte der VS in Reaktion auf eine verwaltungsgerichtliche Klage der Nebenkläger vor dem Verwaltungsgericht Weimar vom 28.06.2016 nun an das Landgericht Erfurt am 18.07.2016 einige Dokumente.
Diese Dokumente sind aber an entscheidenden Stellen geschwärzt, so dass der Vorsitzende Richter am Landgericht Pröbstel bereits den Nutzen der Dokumente für das Strafverfahren anzweifelte und den Verfassungsschutz hierfür in der gestrigen Verhandlung öffentlich kritisierte.

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Prozessdokumentation 21. Verhandlungstag (10.08.’16)

In den Unterlagen, die der Verfassungsschutz dem Gericht im Juli übermittelt hat, sind weite Teile der entscheidenden Passgen geschwärzt, wie der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zu Beginn der Sitzung feststellte. Dennoch sieht es nun aus, als müsste nicht wieder mehrere Monate auf die ungeschwärzten Dokumente gewartet werden – die Protokolle der Telefonüberwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die auch die Tatnacht betreffen, liegen offenbar in einem anderen Ermittlungsverfahren nahezu ungeschwärzt vor und können deshalb im Ballstädt-Prozess herbeigezogen werden

Einziger Zeuge war heute der Polizeioberkommissar, der die Spurensicherung im gelben Haus geleitet hatte. Vor Eröffnung der Verhandlung wurde der Angeklagte Rußwurm von Justizbeamten und Polizei aufgefordert, seinen Pullover, dessen Rücken eine große 18 ziert, auf links zu drehen.

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Prozessdokumentation 20. Verhandlungstag (20.07.’16)

Für den einzigen Verhandlungstag im Juli waren lediglich zwei ZeugInnen geladen. Zuerst sagte der 45-jährige M. aus, der derzeit in der JVA Goldlauter eine Haftstraße verbüßt und dort einen Brief erhielt, in dem der Ballstädt-Prozess erwähnt wurde. Die zweite Zeugin war die Absenderin eben dieses Briefes.

Vor Beginn der beiden Vernehmungen erklärte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel zunächst, am Morgen einen Antwortbrief vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erhalten zu haben, der offenbar die angeforderten Unterlagen erhalte. Dass diese dem Gericht nach langer Wartezeit nun doch vorliegen, liegt möglicherweise auch daran, dass die AnwältInnen der Nebenklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar auf Herausgabe der Daten geklagt hatte. 

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Ortstermin Ballstädt (29.06.’16) und Pressemitteilung der Nebenklage

Statt eines Verhandlungstermins im Landgericht waren alle Prozessbeteiligten sowie einige ZuschauerInnen am 29.06.2016 in Ballstädt, um sich den Tatort und dessen Umgebung anzusehen.
RAin Kristin Pietrzyk und RA Sven Adam erklärten dort, dass sie im Namen ihrer MandantInnen, die bei dem Überfall verletzt wurden, Klage gegen das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erhoben haben. Die vollständige Pressemitteilung  kann hier nachgelesen werden.
Darüber hinaus hat das Gericht neue Verhandlungstermine bis zum 21.12.2016 festgesetzt.

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Prozessdokumentation: 19. Verhandlungstag (22.06.2016)

Am 19. Verhandlungstag waren fünf ZeugInnen geladen. Gegen zwei davon – Polizeibeamte, die den Angeklagten Boitz vernommen hatten – wurde von der Verteidigung ein Antrag gestellt, sodass sie zunächst nicht angehört werden konnten, und eine Zeugin verweigerte die Aussage weitgehend. Blieben die Aussagen von zwei Zeugen: Einem Beamter der LPI Gotha sowie einem Freund der Kirmesgesellschaft, der als Gast auf der Feier den Überfall miterlebt hatte.

Ein weiterer mögliche Zeuge, auf den die Behörden durch den an ihn adressierten Brief mit Bezug zum Prozess (siehe letzter Verhandlungstag) aufmerksam geworden waren, konnte, so der Vorsitzende Richter, für diesen Verhandlungstag nicht geladen werden. Er sei kurz zuvor in der JVA Goldlauter in eine Schlägerei verwickelt gewesen und liege nun auf der Krankenstation. Ein Umstand, der bei einigen Angeklagten, etwa Markus Blasche (heute in „Pro Violence„-Shirt), für Heiterkeit sorgte.

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Prozessdokumentation: 18. Verhandlungstag (15.06.2016)

Geladen waren acht ZeugInnen, sieben davon Gäste der Feier oder Angehörige von Geschädigten.
Die Ausnahme: Christina H., die sich am Tatabend gemeinsam mit dem Angeklagten Steinau nach der Feier der Kirmesgesellschaft erkundigt hatte und gegen die deshalb zunächst ebenfalls ermittelt wurde. Sie gab vor Gericht an, mit Steinau verlobt zu sein und deshalb von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

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Prozessdokumentation: 17. Verhandlungstag (08.06.2016)

Am 17. Verhandlungstag wurden fünf Polizeibeamte vernommen. Vier von ihnen waren in der Nacht vom 08.02. auf den 09.02.2014 am Tatort, um dort Spuren zu sichern und Zeugen zu befragen.

Der einzige Beamte, der nicht vom Tatort selbst berichtete, war ein Kriminalhauptkommissar des LKA Thüringen. Er hatte die erste Befragung einer Nachbarin des sogenannten „Gelben Hauses“ durchgeführt, in deren Verlauf auch eine Liste mit Autokennzeichen aus der Tatnacht auftauchte. Die Zeugin hatte am achten Verhandlungstag bereits selbst erklärt, dass ihr Ehemann, ein pensionierter Mathematiker, diese und verschiedenste andere Listen als Hobby angefertigte.
Der Beamte erklärte, der Ehemann der Zeugin sei während der Befragung dazu gekommen und habe ein oder zwei Kennzeichen benannt und dann die komplette Liste ausgehändigt. Die Kennzeichen seien ihm, abgesehen von einem Polizeiwagen, nicht bekannt gewesen. Diese habe man der Ermittlungsakte beigefügt, er selbst habe jedoch mit diesem Fall nichts weiter zu tun gehabt.

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Prozessdokumentation: 16. Verhandlungstag (01.06.2016)

Statt des erwarteten langen Tages – mit sieben geladenen ZeugInnen – war im großen Saal des Erfurter Landgerichts um 11:00 Uhr schon wieder alles vorbei. Die ZeugInnen wurden umgeladen, ihre Vernehmungen finden nun voraussichtlich am 15.06.2016 statt.

Nachdem RA Giehler am Morgen seinen Mandanten Markus Blasche vermisste und etwas später die Information, dieser sitze gerade beim Arzt, an alle Prozessbeteiligten weitergab, deutete sich dies bereits an.
Der Vorsitzende Richter nutzte die Zeit, bis die Vernehmungsunfähigkeit Blasches endgültig fest stand, für einige Ankündigungen. Er erklärte, dass das Gericht noch einmal die Polizeibeamten anhören wolle, die den Angeklagten Boitz vernommen hätten, da dessen Aussage während des Verhörs im Widerspruch zur derzeitigen Beweislage stehe.
Ende Juni wird voraussichtlich ein Ortstermin in Ballstädt stattfinden, bei dem alle Prozessbeteiligten noch einmal die Gelegenheit haben, sich ein Bild über die örtlichen Verhältnisse zu machen.

Kommenden Mittwoch, den 08.06.2016, wird die Verhandlung um 09:30 fortgesetzt.