Post vom Verfassungsschutz! Mit dieser Nachricht begann der 24. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess, der ausnahmsweise an einem Dienstag stattfand. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel berichtete davon, dass dem Gericht nun weniger geschwärzte Unterlagen vorlägen, er habe diese aber bisher nur überfliegen können.
RA Sven Adam kündigte für die Nebenklage eine Erklärung nach §257 StPO an und bezog sich noch einmal auf die Vernehmung des Sachverständigen in der letzten Woche, die er als Meilenstein im Prozess bezeichnete. Adam erklärte dies damit, dass mit dem Nachweis von DNA-Spuren der Angeklagten Wagner, Söllner, Rußwurm und Herrmann deren Verurteilung nun unumgänglich sei. Der Vorsitzende Richter pflichtete ihm bei, dass die Prozesssituation sich damit verändert habe und einige der Angeklagten ihre Verteidigungsstrategien vielleicht einmal überdenken sollten.