Revision – 3. Verhandlungstag – 9. Juni 2021

An diesem Verhandlungstag wird der Beschluss zur Ablehnung des Befangenheitsantrags der Nebenklage verkündet. Es folgen die Einlassungen der Angeklagten Ariane Sch., Tim H., Kai L., Stefan F., Marcus R., Christian H., Tony St. und Thomas W. sowie teilweise Beantwortungen von Nachfragen zu den jeweiligen Einlassungen.

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Kundgebung: Justizproblem in Thüringen

Die Omas gegen Rechts und verschiedene zivilgesellschaftliche Bündnisse rufen zu einer Kundgebung unter dem Motto „Justizproblem in Thüringen – Solidarität mit den Betroffenen rechter Gewalt und keine Deals mit Nazis“ am 12. Juni 2021 um 14 Uhr auf dem Domplatz in Erfurt auf.

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Revision – 2. Verhandlungstag – 19. Mai 2021

Zu den angekündigten Einlassungen kommt es an diesem Tag nicht. Aufgrund von Corona-Symptomen von zwei Angeklagten und einer attestierten Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten Stefan F. wird der Prozesstag vorzeitig beendet. Inhalt der Verhandlung bis zu dessen Beendigung war ein Streit seitens der Verteidigung mit dem Gericht über die angeordnete Maskenpflicht im Gerichtssaal.

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OMAS GEGEN RECHTS Erfurt übergeben fast 45.000 Unterschriften der Petition „Keine Deals mit Nazis“ an Thüringer Justizminister und Vorsitzende des Petitionsausschusses des Thüringer Landtages

Am Freitag, den 14.05.2021 um 11.00 Uhr übergaben Mitglieder der OMAS GEGEN RECHTS Erfurt e.V. 44.480 Unterschriften an Thüringens Justizminister, Dirk Adams und an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Thüringer Landtages, Anja Müller.

Anlass für die Petition ist der bevorstehende Prozessauftakt am Montag, den 17.5.21, gegen die Neonazis, die für den brutalen Überfall auf die Feier einer Kirmesgesellschaft in Ballstädt  im Februar 2014 zur Verantwortung gezogen werden sollen. Das  2017  ergangene Urteil des Landgerichts Erfurt wurde wegen Formfehlern vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Wie der MDR berichtete, soll den Nazis durch die Thüringer Justiz ein Deals angeboten worden sein, der beinhalten könnte, dass die Haftstrafen aus erster Instanz in Bewährungsstrafen umgewandelt werden.

Nach Meinung der OMAS GEGEN RECHTS wäre dies ein weiterer Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Und nicht nur das. An die militanten Neonazis wäre das ein Signal, auch nach solch brutalen Angriffen auf freiem Fuß bleiben zu können, noch dazu, da es sich bei diesen Tätern um gut vernetzte und polizeibekannte Mitglieder brutaler Neonazigruppen handelt. Das bedeutet aber, Taten bleiben ungesühnt, die Zivilgesellschaft bleibt ungeschützt.

Nach der Petitions-Übergabe lud der Justizminister zwei Repräsentantinnen der OMAS GEGEN RECHTS zum Gespräch ein. Die OMAS appellierten eindringlich an den Minister: Es geht um nichts weniger als um den Erhalt und die Bewahrung unseres Rechtsstaates. Deshalb fordern wir: Keine Deals mit Nazis!

Link zur Petition: www.change.org/ballstädt

OMAS GEGEN RECHTS Erfurt unterstützen Betroffene des brutalen Neonazi-Überfalls in Ballstädt mit Petition gegen einen Deal der Staatsanwaltschaft mit den rechtsextremen Tätern

Im Jahr 2014 überfielen Rechtsradikale die Feier der Kirmesgesellschaft in Ballstädt. Sie hinterließen Verletzte, einen teilweise zerstörten Gemeindesaal und vor allem eine belastete Dorfgemeinschaft, die sich nicht geschützt fühlt.

Die Betroffenen mussten fast zwei Jahre auf einen Prozess warten, der mit einer von den Opfern als gerecht empfundenen Strafe für die Täter endete. Allerdings wurde das Urteil wegen eines Formfehlers des Landgericht Erfurt vom Bundesgerichtshof kassiert. Nun soll es über sieben Jahre nach dem Angriff auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft Erfurt einen Deal geben, wodurch die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen könnten.

Die Ballstädter Bevölkerung muss tagtäglich Gewalt fürchten, während die Straftäter mit ihnen Tür an Tür leben und eine Drohkulisse aufgebaut haben, die Angst und Schrecken verbreiten soll.

Die OMAS GEGEN RECHTS Erfurt fordern ein genaues Hinschauen und ein konsequentes Durchgreifen gegenüber diesen rechts motivierten Gewaltstraftaten. Viel zu oft entsteht der Eindruck, dass der rechte Hintergrund bei Straftaten von Seiten der Staatsanwaltschaften nicht erkannt wird. Die Zivilgesellschaft darf nicht zuschauen, wie sich rechte Netzwerke immer weiter ungehindert ausbreiten und bei ihrem Treiben nicht als Netzwerk, sondern häufig nur als Einzeltäter benannt werden.

Deshalb KEIN DEAL mit Nazis. Wir rufen dazu auf unsere Petition zu unterstützen. Ballstädt ist überall.

Link zur Petition: http://chng.it/ZD8TZftwc9

Neonazi-Schläger von Ballstädt in organisierte Kriminalität verstrickt: Landgericht Erfurt muss das im weiteren Verfahren berücksichtigen und dieses endlich zum Abschluss bringen

Am 26. Februar 2021 kam es in Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt zu großangelegten Razzien und Festnahmen gegen die Neonazi-Gruppierung „Turonen / Garde 20“, der Drogengeschäfte, Waffenhandel und Geldwäsche vorgeworfen wird. Durchsucht wurde u.a. das sogenannte „Gelbe Haus“ in Ballstädt (Landkreis Gotha), welches Teil der Infrastruktur der organisierten Neonaziszene in Thüringen ist. 2014 war dies Ausgangspunkt für den brutalen Angriff auf die Ballstädter Kirmesgesellschaft. Unter den Beschuldigten des aktuellen Ermittlungsverfahrens finden sich auch einige der Neonazi-Schläger von damals. Auch ein Rechtsanwalt aus Hessen, der einen der Täter im Verfahren am Landgericht Erfurt vertrat, sitzt in Untersuchungshaft.

„Seit sieben Jahren hoffen wir auf eine Verurteilung der Täter*innen, die vor unserer Haustür leben. Dass die Täter*innen nicht nur der gewaltbereiten Neonaziszene angehören, sondern auch in einem gefährlichen, hochkriminellen Milieu aktiv sind und dieses über Jahre ungehindert ausbauen konnten, ist beängstigend“, erklärt eine Betroffene des brutalen Neonazi-Angriffs in Ballstädt vom Februar 2014. Das Strafverfahren und das Handeln der Thüringer Justiz löst bei ihr nur Unverständnis und Enttäuschung über den Rechtsstaat aus. Ein weiterer Betroffener äußert wütend: „Es hat scheinbar nicht ausgereicht, dass wir aus dieser Szene heraus fast totgeprügelt wurden. Was muss erst alles passieren, damit Neonazis in Thüringen zur Rechenschaft gezogen werden?“

Obwohl die meisten Täter*innen aus dem Ballstädt-Verfahren bereits 2017 zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt wurden, gibt es bisher keine rechtskräftige Verurteilung, da der Bundesgerichtshof das Urteil aufgrund von Formfehlern in der schriftlichen Begründung aufgehoben hatte. Erst kürzlich wurde bekannt, dass das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Erfurt eine Neuverhandlung durch einen Deal abkürzen möchten, wodurch die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen könnten. „Die Angeklagten hätten schon lange in Haft sitzen können, wenn das Landgericht Erfurt mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet hätte. Die Verstrickung in die organisierte Kriminalität darf vom Gericht nicht ignoriert und muss im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Danach darf es spätestens jetzt keinen Deal zu Gunsten der organisierten Neonazis geben. Das Verfahren muss nun zügig mit einer angemessenen Verurteilung zum Abschluss gebracht werden“, erklärt Franz Zobel, Projektkoordinator der Opferberatungsstelle ezra.

„Die neuesten Enthüllungen belegen, wie einige der Täter*innen und ihr Umfeld während eines laufenden Verfahrens weitere schwerwiegende Straftaten begingen. Offenbar hatten sie nicht das Gefühl, die Thüringer Justiz könnte ihre kriminellen Machenschaften stören. Der Umgang der Thüringer Justiz mit neonazistischen Strukturen wird hier exemplarisch zu einer lebensgefährlichen Bedrohung“, führt Zobel weiter aus. Alarmierend für ezra sind die Waffenfunde und der Handel mit Waffen. Dazu macht Zobel abschließend deutlich: „Die Ermittlungs- und Justizbehörden in Thüringen sollten vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Morde in Halle und Hanau ihre Verantwortung im Umgang mit Neonazis schnellstens überdenken. Verschleppte Strafverfahren gegen extrem rechte Täter*innen wie nach dem Angriff in Ballstädt sind in Thüringen kein Einzelfall.“

Sieben Jahre nach brutalem Neonazi-Angriff in Ballstädt: Kein ‚Schlussstrich‘ zu Lasten der Betroffenen – Thüringer Justiz soll rechtsstaatlicher Verantwortung nachkommen

Am 9. Februar 2014 – vor genau sieben Jahren – überfielen organisierte und militante Neonazis die Feier einer Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha). Bei dem koordinierten, brutalen Angriff wurden zehn Menschen zum Teil schwer verletzt. Bis heute warten die Betroffenen vergeblich auf eine rechtskräftige Verurteilung der Täter*innen, die u.a. teils tief in das Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“ und seinem bewaffneten Arm „Combat 18“ oder die Neonazi-Gruppierung „Turonen / Garde 20“ verstrickt sind.

Wie durch Recherchen des MDR kürzlich bekannt wurde, laufen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, durch die die Angeklagten nun mit Bewährungsstrafen davonkommen könnten. Damit soll eine Neuauflage des Prozesses abgekürzt werden, der durch die Urteilsaufhebung des Bundesgerichtshofs (BGH), aufgrund von Formfehlern in der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Erfurt, notwendig geworden ist.

„Es mutet an, dass man hier versucht, einen ‚Schlussstrich‘ zu ziehen, nur um mit möglichst wenig Aufwand ein selbstverschuldetes Versagen, still und heimlich unter den Teppich zu kehren. Das darf es zu Lasten der Betroffenen nicht geben“, erklärt Franz Zobel, Projektkoordinator der Opferberatungsstelle ezra. „Wir fordern die Staatsanwaltschaft Erfurt und das Landgericht Erfurt dazu auf, ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung nachzukommen. Ein Deal, von dem vor allem die militanten Neonazis profitieren würden, wäre ein Justizskandal, der weiter dazu beiträgt, dass in Thüringen seit Jahren rechtsterroristische Strukturen gedeihen können und eine Blamage für den Rechtsstaat.“

„Unsere Solidarität gilt den Betroffenen, ihren Familien und Freund*innen, die seitdem viel durchmachen mussten“, macht Zobel abschließend deutlich. Nicht nur das eineinhalbjährige Gerichtsverfahren mit 44 Verhandlungstagen war eine enorme Belastung für die Betroffenen, sondern auch die kontinuierliche Täter-Opfer-Umkehr und die Nichtanerkennung des politischen Tatmotivs im Urteil des Landgerichts Erfurt. Eine rechtskräftige, angemessene Verurteilung der Täter*innen würde zumindest die Möglichkeit für die Betroffenen eröffnen, endlich mit der Tat abschließen zu können.

Opferberatung ezra appelliert an Verantwortung des Landgerichts Erfurt gegenüber den Betroffenen des brutalen Neonazi-Überfalls im Februar 2014 in Ballstädt: „Dieser Verantwortung kommt es nicht nach, wenn es die selbstverschuldete Neuverhandlung in das nächste Jahr verzögert“

Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Ballstädt-Verfahren, das Urteil des Landgerichts Erfurt vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückzugeben, hat dieses nun auf Anfrage von MDR Thüringen mitgeteilt, dass ein Verhandlungsbeginn vermutlich erst im nächsten Jahr liegen werde. Bei dem brutalen Neonazi-Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt im Februar 2014 erlitten zehn Menschen zum Teil schwere Verletzungen. Im Mai 2017 hatte das Landgericht Erfurt zehn der ursprünglich 14 Angeklagten zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und dreieinhalb Jahren verurteilt.

„Die Betroffenen müssen weiter in Angst leben und sich vor allem mit den Täter*innen auseinandersetzen. Sie finden keinen Abschluss mit dem Angriff im Februar 2014. Das Landgericht Erfurt, das offensichtlich massive Fehler zu verantworten hat, hat eine Verpflichtung den Betroffenen gegenüber. Dieser Verantwortung kommt es nicht nach, wenn es die selbstverschuldete Neuverhandlung in das nächste Jahr verzögert“, erklärt Robert Friedrich, Berater bei ezra, der Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, der die Betroffenen seit dem Vorfall begleitet. In seiner Entscheidung hatte der BGH betont, dass es keine Zweifel an der Schuld der verurteilten Neonazis habe und führte handwerkliche Fehler in der schriftlichen Abfassung des Urteils durch das Landgericht Erfurt als Begründung an.

Dass sechseinhalb Jahre nach dem Angriff die Täter*innen noch nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, nennt Friedrich „ein Versagen des Rechtsstaates mit fatalen Folgen für die Betroffenen, ihre Familien oder Freunde, die seitdem viel durchmachen mussten. Zudem drängt sich die Frage auf, ob das Landgericht das Verfahren mit der Ernsthaftigkeit behandelt, die nötig wäre.“ Die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die Betroffene als Nebenkläger*innen vertritt, ergänzt: „Dem Landgericht stünde es gut zu Gesicht nach der Entscheidung des BGH zumindest den Anstand zu haben, die Betroffenen und deren Anwält*innen über den weiteren Fortgang frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Das hat es wieder einmal versäumt. Insgesamt bleibt damit bei den Betroffenen nicht nur der Eindruck, dass es zu viel verlangt sei, ein formell korrektes Urteil abzufassen, sondern auch mit den Verfahrensbeteiligten zu kommunizieren.“

Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen elf Neonazi-Schläger im Ballstädt-Prozess auf – Keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten, aber anhaltende Straffreiheit – Opferberatung ezra fordert schnellstmöglich neues Verfahren und sieht Verantwortung beim Landgericht Erfurt

Der Bundegerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die elf Angeklagten des brutalen Neonazi-Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im Februar 2014 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen. Damit bleiben die Täter*innen seit nunmehr sechs Jahren straffrei. Bei dem Angriff erlitten zehn Menschen zum Teil schwere Verletzungen. Der BGH zweifelt in seiner Entscheidung nicht an der Täterschaft der elf Verurteilten, sondern hat das Urteil wegen Formfehlern aufgehoben.

„Nach über sechs Jahren können die Betroffenen immer noch nicht abschließen und müssen die Belastungen eines Gerichtsverfahrens erneut ertragen. Die Angst vor den Täter*innen bleibt. Diese wohnen zum Teil in direkter Nachbarschaft. Die Enttäuschung über die Justiz ist groß“, kritisiert Robert Friedrich, Berater von ezra. „Die Angegriffenen fühlen sich vom Rechtsstaat alleine gelassen.“ Im ersten Prozess, der nach eineinhalb Jahren Dauer am 24. Mai 2017 am Landgericht Erfurt mit Verurteilungen von elf Angeklagten zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und dreieinhalb Jahren und einer Bewährungsstrafe endete, waren die Betroffenen mit 15 Angeklagten konfrontiert, die tief in der organisierten, militanten Neonazi-Szene verwurzelt sind und selbstbewusst und bedrohlich auftraten. Hinzu kam eine kontinuierliche Täter-Opfer-Umkehr durch die Neonazi-Verteidiger, die zum großen Teil bekannte Szene-Anwälte sind.

Die Verantwortung für die Aufhebung des Urteils sieht Friedrich zuallererst beim Landgericht Erfurt: „Das Landgericht Erfurt hat es nicht geschafft, nach einem kostenintensiven Großverfahren ein rechtlich sauberes Urteil zu formulieren.“ Ausschlaggebend für den Beschluss des BGHs waren im Wesentlichen handwerkliche Fehler des Landgerichts bei der Erstellung des schriftlichen Urteils. „Die bisherige Straffreiheit der Täter bleibt insbesondere für die Betroffenen absolut unverständlich, weil auch der Bundesgerichtshof an deren Schuld keine Zweifel hat. Aber auch der BGH muss sich fragen lassen, warum die Richter fast drei Jahre brauchten, um einen Beschluss zu fassen“, sagt Friedrich.

Das Signal an die Täter*innen und darüber hinaus an die gesamte Neonazi-Szene ist fatal. Deswegen fordert Friedrich abschließend, „dass das Landgericht Erfurt nach diesem schwerwiegenden Fehler, dessen Folgen vor allem die Betroffenen zu spüren bekommen, alles möglich macht, dass spätestens im Herbst 2020 ein neues Verfahren beginnt, um die Täter*innen endlich rechtssicher zur Rechenschaft zu ziehen.“