Zu den angekündigten Einlassungen kommt es an diesem Tag nicht. Aufgrund von Corona-Symptomen von zwei Angeklagten und einer attestierten Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten Stefan F. wird der Prozesstag vorzeitig beendet. Inhalt der Verhandlung bis zu dessen Beendigung war ein Streit seitens der Verteidigung mit dem Gericht über die angeordnete Maskenpflicht im Gerichtssaal.
Nachdem am ersten Prozesstag keiner der Unterstützer für die Angeklagten einen Platz im Gericht bekam, hatte sich schon in den frühen Morgenstunden eine Gruppe von Neonazis vor dem Landgericht mit Campingstühlen postiert um sich einen Platz zu sichern. Vor dem Eingang begannen diese ebenfalls Anwesende der interessierten Öffentlichkeit verbal anzugehen.
Der Prozesstag beginnt mit einer halben Stunde Verspätung. Die Richterin beginnt mit einem Hinweis, dass die Angeklagten Stefan F. und Kai L. am Vorabend Coronasymptome zeigten. Beide haben sich im Vorfeld im Testzentrum testen lassen und seien negativ, eine FFP2-Maske sollen beide dennoch tragen sowie alle um sie herum sitzenden Personen. Es folgt eine Diskussion mit der Nebenklage, welche genau wissen möchte, welcher Test bei den beiden Angeklagten durchgeführt worden ist. Es stellte sich heraus, dass beide Angeklagte nur mit einem einfachen Anitgen-Schnelltest getestet worden sind. Die Nebenklage kritisiert, dass kein PCR-Test durchgeführt worden ist, da nun alle Prozessbeteiligten gefährdet seien und bei einem positiven Testergebnis in Quarantäne müssen.
Rechtsanwalt Klemke, welcher den Angeklagte Thomas W. vertritt, widerspricht der prozesspolizeilich angeordneten Maskenpflicht für alle Prozessbeteiligten außer den beiden Angeklagten und beanstandet diese. Nachdem die Richterin dabei bleibt, besteht Klemke auf einen Gerichtsbeschluss. Rechtsanwältin Pietrzyk, Vertreterin der Nebenklage, zitiert vor einer Entscheidung die Kontaktpersonenbestimmungen des Robert-Koch-Institut (RKI) woraufhin die vorsitzende Richterin die genaue Quellenangabe fordert. Aufgrund dessen wird der Richterin die URL der Website diktiert.
Rechtsanwalt Junge, Verteidigung von Andre K., fordert eine Person aus dem Impfzentrum als Sachverständigen zu hören. Die Verteidigung von Stefan F. regt an den Prozesstag vorzeitig zu beenden und macht den Vorschlag, dass man für ausreichende Belüftung ein Festzelt aufbauen könnte um den Prozess draußen abhalten zu können. Gefolgt wird diese Bemerkung von ausschweifenden Ausführungen von Rechtsanwalt Kohlmann, Verteidigung Christian H., welche die Gefahren einer Coronainfektion verharmlosen. Persönliche Gründe keine Maske zu tragen gäbe es seinen eigenen Angaben zufolge bei Rechtsanwalt Nahrath, Verteidigung Marcus R.. Er möchte diese jedoch nicht ausführen. Viel mehr zitiert er den Gesetzestext, dassProzessbeteiligte unverhüllt auftreten müssen und fordert einen Gerichtsbeschluss über die Maskenpflicht. Anschließend folgen weitere Ausführungen von Rechtsanwalt Klemke, Verteidigung Thomas W., warum sich das Gericht nicht auf die Aussagen des RKI verlassen sollte und lieber andere Studien hinzuziehen solle.
Vor einer Unterbrechung fordert Rechtsanwalt Bunzel, Verteidigung Andre K., dass er mit seinem Mandanten ohne Polizei reden könne. Die Richterin gibt an, dass er dies mit ihm im Gefangenentransporter tun könne.
Nach einer langen Unterbrechung möchte das Gericht fortsetzen. Allerdings sind die Angeklagten Stefan F. und Marcus R. nicht anwesend, wobei sich R. laut seinem Anwalt noch einen Kaffee hole und Stefans F. laut seinem Anwalt Durchfall habe und noch auf Toilette sei. Das Gericht wartet auf die Rückkehr der beiden Angeklagten. Einige Minuten später kann vollbesetzt fortgefahren werden. Es wird der Gerichtsbeschluss verkündet, dass der Antrag auf Aufhebung der Maskenpflicht als unbegründet zurückgewiesen wird. Begründet wird dies mit der Rechtlichkeit der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie. Die Richterin fügt hinzu, dass das Verfahren ausgesetzt werde, wenn die Beteiligten sich weigerten eine Maske aufzusetzen. Zwar setzen nun die Anwälte Nahrath und Klemke ihre Masken bis unter die Nase auf, weitere Anwälte weigern sich weiterhin, was jedoch ohne Konsequenzen bleibt.
Die Angeklagten Stefan F. und Kai L. sollen die Möglichkeit bekommen einen PCR-Test in einer Arztpraxis zu machen. L. stimmt dem zu, F. erklärt sich als nicht mehr verhandlungsfähig und möchte gehen.
Nach einer kurzen Unterbrechung stimmt Stefan F. zu, sich einem PCR-Test zu unterziehen und vom Arzt untersuchen zu lassen, ob er verhandlungsfähig sei.
Mehr als eine Stunde später tritt das Gericht zur Fortsetzung zusammen. Stefan F. hat nun ein Attest vom Arzt, welches im eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Der Prozesstag wird daraufhin für beendet erklärt.
Die Richterin kündigt an, dass über den Befangenheitsantrag der Nebenklage durch die Kammer in anderer Besetzung entschieden werde. Außerdem sollen nach den möglichen Einlassungen der Angeklagten ab dem 14. Juni Zeug*innen gehört werden. Dabei soll mit den Geschädigten begonnen werden. Rechtsanwältin Pietrzyk, von der Nebenklage, äußert sich überrascht über die Entscheidung, dass die Geschädigten trotz der angebotenen Deals, deren Bedingungen vollumfängliche Geständnisse sein sollen, gehört werden müssen. Die Vorsitzende entgegnet dem, dass die Geständnisse mit den Aussagen überprüft werden sollen und auch die Sicht der Geschädigten in den Prozess getragen werden sollen.
Der nächste Prozesstag ist der 9. Juni 2021 um 9 Uhr.