Revision – 4. Verhandlungstag – 14. Juni 2021

Die ersten Geschädigten müssen als Zeugen vor Gericht aussagen, den Vorfall sowie ihre Verletzungen und Folgen schildern. Außerdem gibt Tim H. eine ergänzende Einlassung ab. Am Ende des Verhandlungstages wird das Verfahren gegen Tim H. und Ariane Sch., gegen Zahlung einer Geldstrafe als Auflage, vorläufig eingestellt

Zu Beginn der Verhandlung fragt das Gericht den Angeklagten Tim H., ob dieser eine weitere Einlassung abgeben möchte. Es erfolgt eine Einlassung über seine Rechtsanwältin Lehmann. Tim H. habe sich auf einer Geburtstagsparty in Suhl befunden und dort zwischen sechs und sieben Bier, 0,5 Liter und unbekannte Anzahl an Schnäpsen getrunken. Auf Partys trinke er generell mehr, ansonsten lediglich ein Feierabendbier am Tag. Er fühlte sich an dem Abend angetrunken und habe bereits Ausfallschritte machen müssen. Was in Ballstädt los gewesen sein soll, habe er erst vor Ort erfahren. Bei wem er mitgefahren sei, könne er heute nicht mehr sagen. In Ballstädt sei ihm ein Baseballschläger in die Hand gedrückt worden, mit den Worten: „Wenn es Stress gibt…“. Thomas W. sei dann zum Gemeindesaal gegangen, wobei H. davon ausging, dass die Sache geklärt werden sollte. Eine Körperverletzung sei dabei nicht sein Ziel gewesen, er habe ebenfalls keine Vermummung oder Handschuhe getragen. Auf dem Weg zum Gemeindehaus habe er sich bereits zurückfallen lassen. Er habe dann in den Saal geschaut und die Kampfspuren gesehen, drehte sich um und sei gegangen. Er habe noch gehört, wie jemand „lasst uns abhauen!“ rief. Im Nachgang habe er erfahren, was passiert sei und sei entsetzt gewesen. Er bedauere die Verletzungen und entschuldige sich aufrichtig bei den Geschädigten. Nachfragen werden von ihm nicht beantwortet. Dennoch möchte das Gericht seine damalige Größe und sein Gewicht wissen, was Tim H. mit a,63 m und 65 kg angibt. Außerdem fragt die Vorsitzende, ob die Forderung nach einer Einstellung noch aktuell sei und was man dafür anbiete. Rechtsanwältin Lehmann gibt an, dass sich Rechtsanwalt Windisch bereits schriftlich dazu geäußert habe. Es gehe um eine Geldzahlung an die Geschädigten in Höhe von 6.000 €. Zu den persönlichen Verhältnissen wird angegeben, dass Tim H. die Realschule abgeschlossen habe und Industriemechaniker gelernt habe. Im ersten Prozess habe er seine Arbeit verloren, sei nun im Qualitätswesen tätig und verdiene 1.600 € netto, habe ein Kleinkind sowie ein schulpflichtiges Kind. Die 6.000 € könne er in Raten von sechs Monaten zahlen. Die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu.

Das Gericht stellt der Angeklagten Ariane Sch. die selbe Frage. Die Verteidigung stimmt einer Einstellung zu und bietet eine Zahlung von 3.000 € an. Zu den persönlichen Verhältnissen werden keine Angaben gemacht, lediglich das eine Zahlung innerhalb von sechs Monaten erfolgen könnte. Die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu und ergänzt, dass es diesbezüglich bereits Absprachen gegeben habe. Nach de Aufnahme in das Protokoll erfolgt die Beweisaufnahme.

Der erste Zeuge betritt mit einem Verletztenbeistand den Saal. Er schildert die Geschehnisse des 9. Februar 2014, dass er mit einem Freund auf einem Barhocker saß, als gegen zwei Uhr eine maskierte Person, ca. 1,90 m groß den Saal betrat. Er habe eine Skelettmaske getragen. Der Zeuge dachte erst, es handle sich um seinen Cousin, er habe aber schnell gemerkt, dass dem nicht so ist, als die Person seinen Freund neben ihm angriff. Die Person habe dann gefragt „Wer von euch Arschlöchern hat unsere Scheibe eingeworfen?“. Der Zeuge habe noch gesagt, dass sie es nicht gewesen seien und habe sich um seinen am Boden liegenden Freund gekümmert. Die Person sei rausgegangen anschließend seien acht bis zehn Personen in den Saal gekommen und griffen an. Er selbst sei zu Boden gegangen und habe sich versucht zu schützen, als mehrmals auf ihn am Boden eingetreten worden ist. Nachdem von ihm abgelassen worden ist, habe er die Chance zur Flucht genutzt, wobei ihm ein Stuhl hinterher geworfen worden sei, der ihn verfehlte. Er flüchtete in das Hinterzimmer, von dort aus in das Gasthaus. An der Treppe haben einige Leute gestanden, weiter unten gelegen und stark geblutet. Nach ein paar Minuten sei Ruhe im Saal gewesen und er habe sich getraut den Saal zu betreten. Dort sah er die Zerstörung und das Blut überall.

Die Richterin möchte vom Zeugen wissen, ob dieser die Menschen in Ballstädt kenne, was er bejaht, er sei dort aufgewachsen. Das Gelbe haus sei ebenfalls bekannt, da dort Menschen mit nationalsozialistischen Hintergrund wohnen, es habe Aktionen in Form von Demonstrationen gegeben, allerdings habe er damals davon nicht viel mitbekommen. Er selbst habe nur etwas am Haus in Form von Graffiti gesehen. Er habe an dem Abend etwas getrunken und später einen Alkoholwert von 0,55 Promille im Krankenhaus gehabt. Die Richterin kommt immer wieder auf vermeintliche Angriffe sowie die eingeworfene Scheibe zu sprechen. Auf die Frage, ob der Zeuge etwas von der Scheibe gehört habe, erklärt er, dass er das nicht hat und weiterhin davon überzeugt ist, dass es niemand von ihnen gewesen ist. Weitere Nachfragen, ob er wisse, wer das mit der Scheibe war, verneint er. Der zeuge hatte mehrere Hämatome, ein Veilchen am Auge sowie einen abgebrochenen Schneidezahn und befand sich seinen Angaben zu Folge noch in der Nacht für einige Stunden im Krankenhaus, konnte aber dann entlassen werden. Auf die Frage, mit welche psychischen Folgen er seit dem Tag habe, gibt der Zeuge an, man sei ängstlich in Ballstädt unterwegs. Es sei nie mehr so ausgelassen gewesen und es werde nicht mehr bis spät in die Nacht gefeiert und hoffe, dass die kritische Zeit noch nicht erreicht sei. Heute sei er nicht mehr im Kirmesverein aktiv, da er Abstand gewinnen wollte und eine Arbeit angefangen habe. Von den Angreifern könne er nur die erste Person als schlank, 1,90 m, dunkle Klamotten und eine Skelettmaske beschreiben. Erkannt habe er niemanden, ob der erste Angreifer Handschuhe getragen habe, könne er heute nicht mehr sagen.

Die Verteidigung von Thomas W. möchte vom Zeugen wissen, wie der Ablauf mit dem ersten Angreifer war, denn der geschilderte Ablauf in der Verhandlung unterscheide sich zu den Schilderungen aus seiner Zeugenvernehmung. Die Reihenfolge kann der Zeuge nicht mit absoluter Sicherheit bestätigen. Der Zeuge wird entlassen und bittet kurz das Wort ergreifen zu können. Er schildert, dass er verwirrt sei, warum es Deals mit den Angeklagten gäbe und er als Geschädigter nun erneut aussagen müsse. Dies entspräche nicht seiner Vorstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aus den Reihen der Verteidigung ertönt der Zwischenruf, dass der Zeuge kein Erklärungsrecht habe. Die Richtern erklärt daraufhin, der Zeuge könne sich mit der Nebenklage zusammensetzen, die könne ihm den Ablauf eines Strafprozesses erklären. Sie mache dies nicht aus Spaß und legt dem Zeugen nahe, er solle dies als Möglichkeit begreifen aus der Opferrolle herauszutreten indem er hier aussage. Es gehe hier um die Überprüfbarkeit der Einlassungen.

Nachdem der Zeuge den Saal verlassen hat, gibt der Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann eine Erklärung ab. Dieses beinhaltet, dass die Aussagen des Zeugen das sogenannte Geständnis des Angeklagten Thomas W. widerlege. Dieser behaupte, die Personen hätten erst ihn geschlagen, damit sei die Einlassung widerlegt.

Es folgt die Sachverständige, welche sich zur Alkoholisierung der Angeklagten Tim H. und Ariane Sch. am Tatabend äußern soll. Tim H. habe bei den angegebenen Mengen, dem Zeitraum und mit normalen Abbau mindestens 1,43 Promille gehabt, während der maximale Wert bei 2,48 Promille liege. Bei Ariane Sch. käme man zum Tatzeitpunkt auf 1,40 Promille bei normalen Abbau von Alkohol sowie einem maximalen Wert von 1,64 Promille. Bei beiden sei die Erinnerung erhalten, es gäbe keine großen Bewegungs- oder Kommunikationsausfälle. Bei Tim H. spreche dabei dafür, dass er den Baseballschläger weggeworfen habe und Ariane Sch. das Kommando zum Aufhören abgegeben haben soll.

Es folgt die Befragung des nächsten Zeugen. Er schildert es als schwierig sieben Jahre nach dem Vorfall die Geschehnisse zu schildern. Er sei gegen 18 / 19 Uhr auf die Feier der Kirmesgesellschaft gekommen und habe gegessen und getrunken. Gegen 2 Uhr saß er mit anderen an einem kleinen Tisch. Dort habe er eine Person mitten im Raum wahrgenommen, welche maskiert war und Handschuhe trug. Diese Person sei rausgegangen und er sei ihr gefolgt, dann kamen Leute in den Saal hineingestürmt. Eine Person habe ihn angegriffen und ausgeholt, ihm aber wohl nicht getroffen. Er habe dann einen Schlag auf die linke Kopfseite bekommen und habe kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Aus Selbstschutz habe er seinen Kopf geschützt, aber es seien Tritte gegen seinen Kopf durchgedrungen. Er verlor das Bewusstsein und wachte in einer Pfütze voll Blut auf. Er hörte laute Geräusche, Glas zerschellte und dann sei es schlagartig still gewesen. Er habe dann versucht einen Gedanken zu fassen und war mit der Situation überfordert, da überall Verletzte lagen. Es sei wie in einen Film gewesen. Schließlich trafen die Rettungskräfte ein und versorgten seine Wunden notdürftig und brachten ihn ins Krankenhaus.

Auf Nachfrage des Gerichts erklärt der Zeuge, er habe die Person lediglich im Raum stehen sehen und sei ihr hinterher um zu gucken, ob alles ok sei. Er vermutet aus Instinkt. Im Vorraum habe er dann direkt am Eingang zum Saal den Schlag auf die linke Kopfseite bekommen, erkannt habe er dabei niemanden. Die Richterin hält dem Zeugen vor, er habe bei damalige Aussage nur angegeben, er habe Tritte gegen den Körper bekommen, nicht gegen den Kopf, wobei er angibt das er in seiner Erinnerung auch Tritte gegen den Kopf bekommen habe und mehrere Hämatome im Gesicht gehabt habe. Später hakt die Nebenklage ein und gibt zu Protokoll, dass in der Aussage steht, er habe Tritte gegen den „gesamten Körper“ bekommen, dies schließe den Kopf mit ein. Die schwerste körperliche Verletzungen hatte der Zeuge durch ein zur Hälfte abgerissenes Ohr gehabt, welches mit mehreren Stichen genäht werden musste, so dass er mehrere Tage stationär behandelt worden ist. Bis heute habe er körperliche Probleme, wie Schwellungen durch Tragen einer Brille. Zu den psychischen Folgen möchte er nichts sagen, was auf Unverständnis seitens der Richterin führt. Erst als Nebenklagevertreter Sven Adam ausführt, dass sein Mandant dazu nichts sagen möchte aufgrund der anwesenden Täter. Daraus schlussfolgert die Richterin, dass es keine Folgen gäbe.

Der Zeuge gibt weiter an, dass ihm ein Telefon gestohlen worden ist, dessen Verbleib bis heute nicht geklärt sei. Im Nachgang habe man sich unterhalten und über Verletzungen der anderen gesprochen. Der Zeuge wird ebenfalls befragt, ob ihm das Gelbe Haus bekannt sei und ob er wisse, ob es Ärger gab. Er selbst habe allerdings nur die Demonstrationen mitbekommen. Das Gericht möchte wissen welches Verhältnis es im Nachgang des Vorfalls zum Gelben Haus und dessen Bewohnern gäbe. Diese Frage versteht der Zeuge nicht, da es laut ihm nie ein Verhältnis gegeben habe und sich dies durch den Vorfall nicht gerade geändert habe.

Lediglich Rechtsanwalt Pinkes, Verteidigung Stefan F., möchte vom Zeugen wissen, ob er mit der Nebenklage bereits über einen Opferfonds geredet habe, was er Zeuge verneint.

Nach einer Pause wird der Angeklagte Marcus R. gefragt ob dieser sein Attest bezüglich der angeblichen Verletzungen aus der Tatnacht beibringen könnte. Rechtsanwalt Gaspar erklärt für ihn, dass er noch wegen einer anderen Sache in Behandlung war und deshalb keine Schweigepflichtsentbindung in Bezug auf die Untersuchungen.

Das Gericht weist außerdem den Angeklagten Tony St. auf Widersprüche in seiner Einlassung hin. Er räume darin zwar die Vorwürfe ein und erklärt, dass der Angeklagte vor Ort gewesen sei, erkläre jedoch nicht was passiert sei. Die Einlassung des Angeklagten Marcus R. besagt, dass Tony St. aktiv mit im Saal gewesen sei. Rechtsanwalt Held gibt für seinen Mandanten an, dass man es besprechen werde und eine Ergänzung schriftlich nachreichen werde.

Außerdem wird der Angeklagte Tim H. gefragt, ob dieser noch Ergänzungen zu seiner Einlassung habe. Über die Verteidigung wird erklärt, dass Tim H. mit zwei Personen gefahren sei, die ihm nicht namentlich bekannt seien, es wäre keiner der hier Angeklagten gewesen. Auf dem Weg zum Gemeindehaus habe er Ariane Sch., Thomas W., Rocco B., Tony St., Kai L., Marcus R. und Stefan F. gesehen. Von Christian H. habe er erst später erfahren, ihn jedoch nicht gesehen. Bei Andre K. sei er sich nicht mehr sicher. Er habe ihn vor dem Gelben Haus gesehen, könne aber nicht sagen, ob dieser noch mit zum Gemeindehaus gegangen sei.

Auf Nachfrage gibt Tim H. an, er sei sich nicht sicher wer alles rein sei und ob Ariane Sch. dabei gewesen sei, bei Andre K. ebenfalls. Die anderen genannten Personen sind ins Haus. Zu David S. könne er keine Angaben mehr machen. Wer alles wieder rauskam, könne er nicht mehr erinnern. Ihm wird vorgehalten in einer früheren Aussage angegeben zu haben, das Kai L. und Stefan F. gefahren seien. Dies habe er gesagt, aber nicht das er mit ihnen in einem Auto gefahren sei. Ebenfalls sagte Tim H. in früherer Aussage, Stefan F. habe jemanden über eine Garderobe geworfen und Rocco B., Kai L. und Andre K. seien mit im Gemeindesaal gewesen. Heute könne sich Tim H. auch nicht mehr daran erinnern, nur das die genannten Personen auf dem Weg zum Gemeindesaal gewesen sind. Von wem er von Christian H. erfahren habe, könne er nicht mehr sagen.

Es folgt die Vernehmung eines weiteren Zeugen. Der Zeuge schildert, dass er erst gegen Mitternacht zum Gemeindesaal gekommen sei. Es sei ein fröhliches Zusammensein gewesen, bis gegen 2 Uhr ein maskierter Mann gekommen sei und auf ihn zukam. Er erzählte etwas von einer Fensterscheibe, dann habe er einen heftigen Schlag bekommen, er sei dann von seinen Kumpel in einen Hinterraum gebracht worden, wo er lag bis er die Sirenen gehört habe. Der Zeuge war Kirmeshelfer und deshalb zur Feier eingeladen, er kenne das Gelbe Haus, habe Demos mitbekommen sei aber selbst nicht dort gewesen. Er hielt sich an der Theke am Fenster auf an dem Abend, mit einer weiteren Person. Der Mann sei mit einer schwarz-weißen Maske vermummt gewesen. Auf Nachfrage zu den örtlichen Gegebenheiten erklärt der Zeuge, man müsse den Raum nicht durchqueren um zum Tresen zu gelangen. Viel mehr müsse man die Treppe hoch, nach links und den Tresen entlang.

Der Mann habe gefragt „Was ist mit der Fensterscheibe?“, dann habe es geklingelt indem er einen Schlag mit der Faust ins Gesicht abbekommen habe. Ob es eine bloße Faust war und ob er seine Brille verloren habe, könne er nicht mehr sagen. Als Verletzungen gibt der Zeuge eine Platzwunde vom Ohr bis zum Hals an, es musste genäht werden, er sei zwei Monate krankgeschrieben gewesen. Körperliche Beeinträchtigungen habe er nicht mehr. Auf Nachfrage erklärt der Zeuge, es sei nicht einfach Tür an Tür mit den Tätern im Dorf zu wohnen. Erkannt habe er jedoch niemanden an dem Abend. Ob die Angreifer Männer oder Frauen waren, könne er nicht mehr sagen. Vom Hörensagen, soll eine Frau dabei gewesen sein, könne aber nicht mehr sagen wann dies Thema gewesen sein soll. Ob ein Gegenstand benutzt worden ist, könne er nicht mehr sagen. Mittlerweile unterstütze er die Kirmesgesellschaft nicht mehr, sondern gehe lieber zum Feiern hin.

Rechtsanwalt Lippold, Verteidigung Thomas W., möchte vom Zeugen wissen, wie seine Alkoholisierung gewesen sei, was dieser mit gut angetrunken angibt. Der Zeuge wird entlassen.

Anschließend werden mehrere Unterlagenstapel ausgegeben, welche im Selbstleseverfahren eingeführt werden sollen.

Es folgt ein weiterer Zeuge. Er selbst war auf der Kirmesnachfeier und stand mit einem Kumpel im Vorraum. Dann sei ein großer Kerl mit Maske an ihm vorbei, er habe gedacht es wäre ein Spaß gewesen. Dann sei der Mann in den Saal und habe dagestanden. Sein Großcousin habe auf dem Boden, der Mann sei raus und er sei ihm hinterher gegangen. Dann könne er nicht mehr sagen, ob er einen Schlag bekommen habe oder geschubst worden sei. Der Zeuge lag dann auf dem Boden. Der besagte maskierte Mann sei dunkel angezogen gewesen und eine Totenkopfmaske getragen, ob Handschuhe oder Kapuze könne er nicht mehr sagen Wie sein Großcousin zu Boden gegangen ist habe er nicht gesehen. Warum er dem maskierten Mann hinterher sei, könne er nicht mehr sagen. An dem Abend habe er zwei bis drei Bier getrunken, er könne aber nicht mehr sagen, wie die Alkoholisierung seiner Kumpels gewesen sei.

Geschlagen wurde er seiner Erinnerung nach von der Seite in Richtung des Spiegels. An viele Sachen könne er sich jedoch nicht mehr erinnern. Die Richterin möchte wissen, ob der Zeuge Kontakt zu Menschen in Ballstädt habe, was dieser bejaht, er wohne ja dort. Von den Problemen mit dem Gelben Haus wisse er, von eine reingeworfenen Scheibe habe er nichts gehört. Ob die Servietten auf der Feier rot gewesen sind, könne er auch nicht mehr sagen.

In Bezug auf seine Verletzungen gibt der Zeuge an, er habe einen Schnitt an der Schläfe gehabt, welcher genäht werden musste. Ob dieser Schnitt vom Spiegel gekommen sei, halte er für wahrscheinlich, aber nicht mit Sicherheit sagen. Zu psychischen Folgen möchte sich der Zeuge nicht äußern. Er habe auch seine Aktivität zur Kirmes eingestellt.

Lediglich die Verteidigung von Thomas W. hat Fragen an den Zeugen. Er möchte wissen, inwiefern sich andere Gäste angeschlossen haben dem Angreifer aus dem Saal zu folgen, was der Zeuge aber nicht mehr sagen kann. Der Angreifer sei erreicht worden und durch einen zeugen versucht festzuhalten. Rechtsanwalt Lippold hält dem Zeugen eine frühere Aussage vor, in der der Zeuge gesagt habe, das Festhalten habe im Saal und nicht im Vorraum stattgefunden. Der Zeuge gibt an, dass dies dann so gewesen sein soll. Der Zeuge wird entlassen und es folgt die Mittagspause.

Bevor der letzte Zeuge vernommen wird, gibt die Verteidigung von Tim H. an, dass es eine Klarstellung gäbe. Tim H. habe den Angeklagten Marcus R. nicht auf den Weg zum Gemeindehaus gesehen, sondern nur davor.

Es folgt eine weitere Zeugenanhörung. Der Zeuge gibt an, er habe im Vorraum mit einem Freund gestanden, dann sei eine dunkle Gestalt mit Totenkopfmaske gekommen. Es habe einen lauten Knall gegeben, später wachte der Zeuge in einem Scherbenhaufen auf. Das Gericht fragt, ob der Zeuge gesehen habe, was am Tresen passiert sei, was dieser verneint. Den maskierten Mann habe er zwar vermummt gesehen, aber von Größe und Gang kann er es festmachen, dass es sich dabei um Thomas W. gehandelt habe. Gesagt habe er nichts, als er ihn gesehen hat. Als er Gepolter gehört habe, sei danach die Person an ihm vorbeigelaufen, er habe ihn versucht zu stoppen. Wie ein anderer Zeuge zu Boden ging, habe er nicht gesehen.

Den Mann habe er gepackt, woraufhin dieser sich gewehrt habe, wer den zeugen geschlagen habe, könne er sich nicht erinnern. Schläge habe er auf den Kopf und Körper bekommen, speziell gegen das Jochbein. Von wem die Schläge kamen, könne er nicht mehr sagen, er sei dann bewusstlos gewesen. Er sei erst wieder wachgeworden, als er Schreie gehört habe. Dabei habe er in Blut und Scherben gelegen. Schnitte von den Scherben habe er am Ohr erlitten sowie Splitter im Arm. Von Schälgen und Tritten habe er Platzwunden und Schwellungen gehabt. Hämatome an der Brust und Bauch. Es sei alles verheilt, aber es sei nicht einfach, wenn man durch das Dorf laufe und die Leute sehe, die man nicht sehen will. Man denke ständig darüber nach, was gewesen wäre, wenn es anders ausgegangen wäre. Angefeindet oder bedroht worden wäre er im Nachgang nicht, untereinander habe man sich ausgetauscht, inwiefern Personen verletzt worden sind. Ob es Probleme mit dem Gelben Haus gegeben habe, sagt der Zeuge das es nur Probleme mit den Leuten gibt, die dort eingezogen sind. Von „Attacken“ auf das Haus, wie es das Gericht formulierte, habe man gehört, aber nicht wer es gewesen sei.

Das Gericht möchte außerdem wissen, wenn der Zeuge Thomas W. erkannt habe, warum er dies nicht in anderen Aussagen schon angegeben habe. Dies kann sich der Zeuge auch nicht erklären, eventuell, weil es erst im Laufe von Gesprächen bewusst geworden sei. An Schlaggegenstände könne er sich nicht erinnern, das Geschlecht der Angreifer gibt der Zeuge als männlich an. Handschuhe des ersten Angreifers, beschreibt der Zeuge als Lederhandschuhe, er gehe aufgrund der Schläge von Protektoren aus.

Der Zeuge folgte dem ersten Angreifer als erster aus dem Saal, wer nach ihm folgte könne nun nicht mehr sagen. Dann habe die Verstärkung des Angreifers den Saal gestürmt, wobei der Zeuge von acht bis zehn Personen ausgeht, in gleicher Farbe gekleidet. Weiter könne er die Personen nicht beschreiben. Ob Tony St. dabei war, könne er nicht sagen. Die Angreifer waren vermummt, man habe nur die Augen sehen können.

Wie lange der Zeuge bewusstlos in den Scherben lag, könne er nicht mehr sagen, es sei alles voller Blut gewesen.

Als er den Angreifer festgehalten habe, seien zwei bis drei Personen gekommen um dem Angreifer zu helfen, vom wem der Schlag kam, könne er nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft möchte wissen, ob er Thomas W. wiedererkannt habe, weil er ihn im Rahmen der Verhandlung gesehen habe. Der zeuge gibt an, er habe ihm im Dorf wiedergesehen, man habe sich nicht persönlich gekannt. Außerdem, so die Staatsanwaltschaft, habe der Zeuge den Angreifer bei früheren Vernehmungen zwar beschrieben, aber namentlich benannt und möchte vom Zeugen wissen, ob er ihm damals schon namentlich bekannt war. Dies könne der Zeuge nicht mehr klar sagen.

Rechtsanwalt Lippold, Verteidigung Thomas W., möchte vom Zeugen wissen, wie lange es gedauert hat, eh der Angreifer wieder aus dem Saal kam Genau könne der Zeuge das nicht sagen, es sei allerdings keine Ewigkeit gewesen.

Ob Handschuhe und Protektoren aus seiner Erinnerung wären, sagt der Zeuge nur das er festgehalten worden ist und es später klarer geworden sei. Es sei ihm über die Zeit immer bewusster geworden. Die Erinnerung an die Handschuhe kam in den letzten Monaten hoch, erklärt der Zeuge auf Nachfrage des Gerichts. Der Zeuge wird entlassen.

Es folgen Beschlüsse zur Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen nach § 153 a StPO. Tim H. habe 6.000 € in monatlichen Raten ab dem 1. Juli 2021 in Höhe von 1.000 € zu zahlen. Bei Verstoß gegen die Auflage werde das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen. Das Gericht behält sich eine Abänderung vor, dass Geld nicht an Staatskasse, sondern an einen möglichen Opferfonds gezahlt werde. Tim H. erklärt sich damit einverstanden.

Das Verfahren wird ebenfalls gegen Ariane Sch. vorläufig eingestellt nach § 153 a StPO gegen Zahlung von 3.000 € zu zahlen in monatlichen Raten von 500 € ab dem 1. Juli 2021. Wie bei Tim H. wird sich eine Abänderung des Zahlungsziels vorbehalten.

Ariane Sch. und Tim H. stimmen dem zu und können damit gehen.

Die Verhandlung ist damit beendet.

Ein Gedanke zu “Revision – 4. Verhandlungstag – 14. Juni 2021

  1. Zitat:Zu den psychischen Folgen möchte er nichts sagen, was auf Unverständnis seitens der Richterin führt. Erst als Nebenklagevertreter Sven Adam ausführt, dass sein Mandant dazu nichts sagen möchte aufgrund der anwesenden Täter. Daraus schlussfolgert die Richterin, dass es keine Folgen gäbe.—> Weil der Zeuge nichts zu seinen psychischen Folgeschäden sagen möchte, solange die Täter im selben Raum anwesend sind, führt bei der Richterin zum Schluss, Es gäbe keine???? Was stimmt mit ihr denn nicht? Ist denn nicht nachvollziehbar? So langsam verliere ich leider auch den Glauben an dieses Rechtssystem, es ist echt unglaublich….

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