39. Verhandlungstag (22.03.’17)

 

Der 39. Verhandlungstag sollte bereits um 08:00 Uhr beginnen, um endlich die Beweisaufnahme schließen und mit den Plädoyers beginnen zu können, letztendlich verhandelte das Gericht ab 13:00 Uhr für eine halbe Stunde. In dieser kurzen Zeit wurde die Einlassung des Angeklagten Heerlein durch dessen Verteidiger verlesen und die Nebenklage kritisierte die Kammer für deren Entscheidung, mehrere Beiweisanträge nicht zu berücksichtigen.


Nachdem gegen 08:15 Uhr die meisten Angeklagten anwesend waren stellte der Vorsitzende Richter fest, dass eine Krankmeldung vorliege und ordnete erstmals an, der betreffende Angeklagte solle einen Amtsarzt aufsuchen und sich die Verhandlungsunfähigkeit dort attestieren lassen. Es vergingen knapp zwei Stunden, bis stattdessen eine „eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit“ feststand, der Angeklagte aber noch den Weg ins Gericht finden musste, was bis 13:00 Uhr geschehen sollte.
In der folgenden Unterbrechung musste der Vorsitzende Richter der Verteidigung gegenüber klarstellen, dass, wer ein Mandat für diesen Prozess angenommen habe, auch bei den Verhandlungstagen anwesend sein müsse. Grund dafür war offenbar die erneute Bitte, den Verhandlungstag früher zu beenden – in diesen Fall wohl, ohne überhaupt verhandelt zu haben.

Als um 13:00 Uhr alle Prozessbeteiligten anwesend waren, begann RA Windisch, für seinen Mandanten eine bereits mehrfach aufgeschobene Erklärung zum Tatabend zu verlesen. Heerlein hatte im polizeilichen Verhör ausgesagt und damit den Unmut der anderen Angeklagten auf sich gezogen. Der kurze Text fiel weit hinter diese vorherigen Aussagen zurück und erklärte, Heerlein wisse weder, mit wem er im Auto nach Ballstädt gefahren, noch wer genau zum Kulturzentrum gelaufen sei. Er habe vorher sechs bis sieben Bier getrunken und könne sich weder an die Anzahl der Personen noch deren Namen erinnern, er wisse auch nicht ob jemand maskiert gewesen sei. Am Gelben Haus habe ihm jemand „etwas“ in die Hand gedrückt, er sei spät am Kulturzentrum angekommen, habe dort Lärm von einer Auseinandersetzung gehört und sei deshalb gleich wieder umgedreht. Bei diesem „etwas“ handelt es sich vermutlich um den Baseballschläger, den die Polizei in der Nähe des Gelben Hauses fand und an dem die DNA der Angeklagten Heerlein und Wagner festgestellt wurde. Dass Heerlein mit zum Kulturzentrum lief ist u.a. durch die Aussage Wagners längst bekannt.

Im Anschluss verlas RA Adam für die Nebenklage einen Widerspruch zum Beschluss der Kammer, in dem diese mehrere Beweisanträge abgelehnt hatte. Adam griff diese noch einmal auf, und wies darauf hin, dass das Gericht in seiner Wahrnehmung des Tatverlaufs den politischen Charakter der Tat vollständig verkenne. Es handele sich nicht um eine einfache Reaktion, bei der eine zufällige Gruppe von 15 Personen eine Feier überfiel, nur um eine eingeworfene Fensterscheibe zu rächen. Die eingeworfene Scheibe gehöre vielmehr zum Vereinsheim und Treffpunkt einer straff organisierten Gruppe und deren Umfeld, der sogenannten Neonazi-Bruderschaft „Garde 20“. Mit der brutalen Aktion gegen die vermeintlichen Gegner sei diese Gruppe strategisch vorgegangen, um ihren Treffpunkt zu schützen und die Bewohner_innen Ballstädts einzuschüchtern. Adam verwies noch einmal auf das lange Vorstrafenregister der bisher bekannten Mitglieder der „Garde 20“, einige davon Angeklagte in diesem Prozess, das unter anderem die „Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat“, gefährliche Körperverletzungen, Verstöße gegen Kriegswaffenkontrollgesetz und Sprengstoffgesetz sowie Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Bedrohung und Nötigung umfasst. 

Der hohe Organisationsgrad bedeute eine große Gefahr und deute ebenfalls auf einen gemeinsamen Tatplan für den Überfall in Ballstädt hin. RA Adam stellte fest, dass von dieser Gruppe und deren Umfeld Konzerte organisiert würden, mit deren Einnahmen unter anderem die Kosten des Gerichtsverfahrens beglichen würden, bei denen aber auch Bezüge zum NSU und dessen Unterstützern hergestellt würden.
Die Kammer habe diese umfangreichen Hinweise nicht ernsthaft geprüft und verkenne damit die Dimension der Tat und die Bedeutung der rechtsextremen Gesinnung für Gewaltaffinität im Kampf gegen (vermeintliche) politische Gegner, diese Fehleinschätzung drohe nach fast eineinhalb Jahren Prozess die Strafzumessung zu beeinträchtigen und biete gerade die Revisionsgründe, die die Kammer unbedingt vermeiden wolle.

Der Prozess wird am 29.03. um 09:30 Uhr mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt.

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