Der 25. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess verging, da der geladene Polizeibeamte sich krank gemeldet hatte und die Lebensgefährtin des Angeklagten Wagners von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, ohne Zeugenvernehmung und dauerte lediglich eine Stunde.
Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst eröffnete den Verhandlungstag mit dem Antrag, zwei in der Tatnacht entstandene Blitzer-Fotos durch ein anthropologisches Gutachten überprüfen zu lassen und damit zweifelsfrei feststellen zu können, dass auf den Fotos vier Angeklagte – Baudler als Fahrer des ersten Fahrzeugs, Nixdorf als sein Beifahrer, Fahrenbach als Fahrer des zweiten Wagens sowie Lückert als dessen Beifahrer – zu sehen sind.
Die Fotos entstanden in der Tatnacht um 02:15 Uhr respektive 02:17 Uhr in der Langensalzaer Straße in Gotha und legten damit nahe, so Kästner-Hengst, dass diese vier Angeklagten kurz vor der Tat in eiliger Kolonnenfahrt in Richtung Ballstädt unterwegs gewesen seien.
Der Vorsitzende Richter erklärte hierauf, er habe die Bußgeldstelle bereits um die Originalfotos gebeten, um diese für das Gutachten in das Verfahren einzuführen.
Die Nebenklage forderte zudem, das Gericht möge vom Landesamt für Verfassungsschutz die Herausgabe der TKÜ-Daten einfordern, statt sich mit der geheimdienstlichen Auswertung eben jener Daten zufrieden zu geben. Das Amt habe keine juristische Begründung dafür geliefert, warum es statt der Originaldaten eine Auswertung übermittelt habe, und sei zur Amtshilfe verpflichtet. Aus den TKÜ-Maßnahmen aus der Tatnacht ergebe sich durch die Telefonate zwischen den Angeklagten Steinau und Wagner sowie dessen Lebensgefährtin ein gemeinsamer Tatplan, sodass die Originalunterlagen für den Prozess wichtig wären.
RAin Pietrzyk betonte für die Nebenklage, dass das Landesamt für Verfassungsschutz einer Auskunftspflicht gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht unterliege und die Kammer deswegen als letztes Mittel der Beweisaufnahme eine Beschlagnahmung der Akten in Erwägung ziehen müsse.
RA Klemke wies für die Verteidigung darauf hin, dass es sich dabei eher um eine Beweisermittlungsanregung handele. In Abgrenzung zu einem (förmlichen) Beweisantrag müsste das Gericht hierauf nicht zwingend reagieren, wenn des denn Klemkes Argumentation folgen würde.
RA Nahrath, wie Klemke ein mittlerweile fast vergessenes Gesicht im Landgericht Erfurt, sorgte zum Ende des Verhandlungstages noch für eine kleine Überraschung. Nachdem der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel am letzten Verhandlungstag anmerkte, dass es angesichts der aktuellen Entwicklungen im Verfahren für manche Angeklagte sinnvoller sein könnte, sich zum Vorwurf zu äußern, habe RA Nahrath nun den Vorsitzenden Richter angesprochen und sich danach erkundigt, ob für seinen Mandanten Rußwurm im Falle einer Aussage eine Bewährungsstrafe noch möglich sei. Hierzu, wie auch zur Frage nach einer möglichen Terminierung über den 21.12.2016 hinaus, werde sich das Gericht bis zum nächsten Termin am 26.10. verständigen.