Revision – 7. Prozesstag – 23. Juni 2021

An diesem Verhandlungstag wird ein weiterer Zeuge aus Ballstädt gehört, der Neonazi und ehemals ebenfalls angeklagte Matthias P. sowie ein Beamter der Thüringer Polizei. Zudem äußern sich einige Angeklagte zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Der Beginn der Verhandlung verzögert sich, da der Gefangenentransporter von Thomas W. im Stau steht. Mit Start der Verhandlung verkündet die vorsitzende Richterin, dass die Richter, Schöffen, Ergänzungsrichter sowie Ergänzungsschöffen die ausgehändigten Urkunden gelesen haben und diese der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage, Verteidigung sowie den Angeklagten Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatten.

Es beginnt die erste Zeugenvernehmung eines weiteren Geschädigten des Überfalls. Dieser gibt an, dass er sich zusammen mit seiner Frau vor dem Gemeindesaal befand und dort seinen Bruder abholen wollte. Er habe laute Schritte gehört und bat seine Frau hinter ihn zu treten, dann seien lauter Leute um die Ecke gekommen, um die 15 Mann. Einer habe ihm gegenüber gestanden, die anderen sind weiter. Der Zeuge erklärt, er habe dem Mann gesagt, dass die Leute nichts damit zu tun hätten, nachdem er auf eine kaputte Scheibe angesprochen wurde. Er habe gewollt, dass seine Frau im Haus gegenüber in Sicherheit geht. Der Zeuge gibt weiter an, er habe beobachtet, dass eine Frau aus der Gruppe an der Tür stand und gesagt habe, dass alle raus sollen. Dann seien alle raus gekommen. Eine kleinere Person habe dann noch etwas zu ihm gesagt und dann sei der Zeuge in den Saal gegangen und habe das „Drama“ gesehen.
Der Zeuge selbst ist Mitglied der Krimesgesellschaft gewesen und wartete gegen 2:30 Uhr auf seinen Bruder. Er habe dann die Schritte von schweren Schuhen gehört und dann kam die Gruppe, in der alle vermummt gewesen sein sollen. Die vorsitzende Richterin hält dem zeugen eine Aussage vor, in der er sagte, dass nicht alle vermummt gewesen sein sollen. Dies könne er aus heutiger Sicht nicht mehr genau erinnern.
Angegriffen wurde der Zeuge nicht, er habe auch niemanden erkennen können. Eine Person die stehenblieb, will der Zeuge gefragt haben was das alles soll, allerdings habe er keine Antwort erhalten. Warum die Person vor ihm stehen geblieben ist, könne er nur vermuten. Der Zeuge denkt, er könnte aufgepasst haben. Draußen stand nur diese Person sowie eine Frau am Eingang. Handschuhe haben die Personen getragen, Waffen habe der Zeuge nicht gesehen. Gedauert habe es nur ein bis zwei Minuten, ehe die Gruppe den Saal wieder verließ. Die kleinere Person, die aus dem Saal mit der Gruppe kam und vor ihm stand, habe eine bedrohliche Geste in seine Richtung gemacht. Dann sei der Zeuge in den Saal und habe auf dem Weg nach oben die Polizei verständigt. Die vorsitzende Richterin möchte wissen, ob beim Rausgehen alle normal gelaufen sind, oder ob einzelne Probleme beim Laufen hatten oder mitgeschleift werden mussten, dies sei dem Zeugen jedoch nicht aufgefallen. Ob die Angreifer beim Rausgehen noch vermummt gewesen sind, kann der Zeuge sich nicht erinnern. Die Gruppe der Angreifer lief in Richtung des Gelben Hauses.
Im Saal selbst, beschreibt der Zeuge auf Nachfrage, er habe viele Verletzte und Chaos gesehen. Er habe auch gefragt, was passiert sei und es wurde ihm gesagt, dass die Angreifer reingekommen sein sollen und einfach zugeschlagen haben.
Von Problemen mit dem Gelben Haus, habe er vorher nur von Demos gehört. Auf Nachfrage der Richterin gibt der Zeuge an, er habe nichts von einer Scheibe oder Graffiti mitbekommen, da er damals nicht in Ballstädt gewohnt habe. Von der kaputten Scheibe am Abend habe er ebenfalls nichts gehört. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, dass es selbstverständlich Servietten auf der Feier gegeben habe, welche Farbe diese hatten, könne er aber nicht mehr sagen.
Rechtsanwalt Lippold, Verteidigung Thomas W., möchte vom Zeugen wissen, wie lange er vor dem Saal gewartet habe. Dies gibt der Zeuge mit fünf Minuten an, bevor die Gruppe gekommen sei. Ebenfalls habe niemand in der Zeit den Saal verlassen. Lippold will weiter wissen, ob der Zeuge im Nachgang vom „Anlass für das Ganze“ gehört habe und konkretisiert dies, mit der eingeworfenen Scheibe im Gelben Haus. Dies bejaht der Zeuge, er habe es im Nachgang erfahren, aber wenn ihm jemand die Scheibe einwerfe, würde er nicht 30 Leute zusammenschlagen.
Was die Person im Wortlaut ihn gefragt habe könne er nach sieben Jahren nicht mehr genau sagen. Ebenfalls will die Verteidigung von W. wissen, ob der Zeuge jemanden gefragt habe, ob er das mit der Scheibe war, dem der Zeuge es zutrauen würde eine Scheibe einzuwerfen. Dies verneint der Zeuge, er müsse da niemanden fragen, weil er das niemandem zutraue. Lippold erkundigt sich nach einer weiteren Person, ob diese Mitglied der Kirmesgesellschaft sei und ob diese Person auf der Feier gewesen sei. Danach wird der Zeuge entlassen.

Es folgt der zweite Zeuge des Tages, Matthias P in Begleitung des Rechtsanwalt Marco Horn. Matthias P. wurde ebenfalls als Beschuldigter geführt und befand sich im ersten Prozessanlauf auf der Anklagebank. Der 34 Jahre alte Matthias P. ist als Bestatter tätig. Er wird von der Richterin belehrt und nach Hinweis seines Rechtsanwaltes auch über § 55 StPo belehrt. Demnach beginnt Rechtsanwalt Horn mit dem Hinweis, dass sich sein Mandant nich zu den Vorfällen im Gemeindehaus in Ballstädt äußern möchte und sich auf §55 beziehen. Er wird sich ebenfalls nicht zu Sachverhalten nach der Ankunft in Ballstädt äußern.
Die vorsitzende Richterin bittet ihn deshalb zu erzählen, was davor passiert ist. Matthias P. gibt an, er sei auf einer Party in Suhl gewesen, dort sei die Information gekommen, dass es einen Schaden am Gelben Haus gegeben habe. Er sei dann mitgefahren um diesen Schaden zu begutachten. Er selbst kenne ein paar der Angeklagten und habe zwischen 2015 und 2017 selbst im Gelben Haus gewohnt.
Bei der Party in Suhl sei er ab 22 Uhr gewesen, nach Suhl habe er nur Thomas W. mit dem Auto mitgenommen. W. habe etliches getrunken, was alles könne er nicht sagen. Seinen Zustand könne er nicht beurteilen. Als Grund für die fahrt nach Ballstädt sei ihm lediglich genannt worden, es habe einen Schaden am Haus gegeben, daraufhin habe er sich entschlossen hinzufahren. Vom Hörensagen wisse er, dass es schon vorher Schäden gegeben habe. Am Abend selbst soll es ein „Steinschlag“ gewesen sein. Ob W. auf der Fahrt telefoniert habe, könne er nicht mehr erinnern, generell will sich der Zeuge an nicht viel erinnern, auch nicht ob man einen Umweg über Gotha gefahren sei oder an einem linken Haus vorbeigefahren sei. Es könne lediglich möglich sein, dass sie dort angehalten haben um frische Luft zu schnappen, sagt Matthias P. vor Gericht. An ein Telefonat zwischen Thomas W. und Andre K. könne er sich ebenfalls nicht erinnern. In Ballstädt sei Andre K. ins Haus gegangen um den Schaden zu begutachten und er zählt die Angeklagten auf. Andere will er nicht gesehen haben und sei nur im haus gewesen. Die vorsitzende Richterin möchte wissen, was der Angeklagte Thomas W. gesagt habe, diese Frage wird von Rechtsanwalt Bunzel, Verteidigung Andre K., beanstandet. Rechtsanwalt Horn, Zeugenbegleitung von Matthias P., erklärt, dass sich sein Mandant ab jetzt auf den § 55 StPo beziehe und nichts weiter aussagen werde. Zur Alkoholisierung diverser Angeklagter kann der Zeuge nichts sagen. Ebenfalls nicht wie viele Autos nach Ballstädt gefahren sind und ob jemand geblitzt worden sei. Ebenfalls könne er nicht sagen, ob einer der Gäste in Suhl einen roten Mercedes fahre.
Rechtsanwalt Hoffmann von der Nebenklage möchte von Matthias P. wissen, wer die Mitglieder der ‚Turonen‘ sind. Dies wisse Matthias P. nicht. Ebenfalls nicht, ob es in der Zeit, in der Matthias P. in Ballstädt wohnte, ein Musikstudio im Haus gab. Laut P. habe er nicht alle Räume gekannt. Ob auf dem Briefkasten auch Bands standen könne er nicht sagen, er wisse nur von Thomas W..
Der Zeuge wird entlassen.

Es folgen die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten.
Tony St. ist Lagerist mit Hauptschulabschluss der 9. Klasse, schloss eine Lehre als Maurer ab und war kurzzeitig arbeitslos. Es folgten 23 Monate bei der Bundeswehr, danach war St. als Elektroniker tätig und arbeitet jetzt seit 10 Jahren in Gotha, für 1.300 € netto pro Monat und wohnt mit seiner Freundin zusammen. Diese hat ein Kind für welches er nicht unterhaltspflichtig ist. Seine Schulden belaufen sich auf 9.000,00 € für ein Auto und Möbel, welche er in 256,00 € Raten pro Monate abbezahlt. Seine Miete beläuft sich auf 500,00 €. Diese zahlt er alleine.

Der Angeklagte Kai L: hat einen Hauptschulabschluss und eine als Geselle abgeschlossene Maurerausbildung. Bis letztes Jahr arbeitete er als Maurer, jetzt ist L. als Kraftfahrer bei S&G in Laurach bei Aschaffenburg tätig und bekommt 1.500,00 bis 1.600,00 € netto, ist ledig und lebt alleine. Er hat einen 6jährigen Sohn und zahlt 350,00 € Unterhalt. Schulden hat er bei seinem Vater in Höhe von 10.000,00 € für das Haus mit seiner Ex-Freundin. Er zahl 400,00 € Miete.

Der Angeklagte David S. hat einen Hauptschulabschluss und eine Lehre als Lagerist angefangen, welche er aufgrund eines Motorradunfalls abbrechen musste. Es folgte eine Lehre als Maschinenanlagenführer, welche er abschließen konnte. Er habe drei bis vier Jahre in dem Beruf gearbeitet und ist seit fünf Jahren Berufskraftfahrer. Die Firma möchte er nicht nennen. Er verdient normalerweise 1.600,00 € netto, durch prozessbedingte Ausfälle nur 1.400,00 bis 1.500,00 €. Kinder hat er keine und lebt mit seiner Verlobten zusammen, welche halbtags in einem Pferdestall arbeite. Davor arbeitete sie ebenfalls an der Maschine. Durch einen Hauskauf habe S. 80.000,00 € Schulden, die er in 900,00 € Monatsraten abbezahlt, aufgeteilt mit seiner Freundin a 450,00 €. Jetzt sei sein Anteil mehr, da seine Verlobte weniger verdiene. Auf Nachfrage erklärt S., dass seine Verlobte Katharina H. ist und das Haus gemeinsames Eigentum.

Der Angeklagte Christian H. habe nach dem Abitur zwei Jahre Maschinenbau studiert, jedoch abgebrochen und eine Ausbildung zum Industriemechaniker abgeschlossen. Er verdiene 1.600,00 bis 1.800,00 € netto, hat zwei Kinder und arbeitet seit 2014 als Industriemechaniker. Seine Frau arbeite als Fleischfachverkäuferin. Schulden habe er aufgrund eines Kredit über 25.000,00 € für sein Auto und Wohneinrichtung. Diesen zahle er in 340,00 € raten ab, seine Miete betrifft 850,00 € pro Monat. Seit 2014 ist er mit seiner Frau verheiratet.

Der Angeklagte Marcus R. machte einen Realschulabschluss und anschließend eine Lehre als Zimmermann, war danach arbeitslos und inhaftiert. Ab 2010 habe er als Zimmermann gearbeitet, bis er kurz vor der letzten Verhandlung den Job aufgegeben habe. Aufgrund des laufenden Verfahrens habe er nicht weiter Fuß fassen können, habe aber zwei Stellen in Aussicht. Momentan lebe er von ALG II, hat zwei Kinder, wovon eines unterhaltspflichtig sei, sei verlobt und habe zwei Wohnungen. Seine Verlobte ist die Mutter seines Sohnes. Sein Vater sei krank, weshalb er ihm in den letzten zwei bis drei Jahren viel geholfen habe, dafür habe er immer mal Geld erhalten. Seine Lehre habe er nicht abgeschlossen, es sei damals seine „wilde Zeit“ gewesen, danach war er inhaftiert und habe ab 2010 als Helfer gearbeitet. Eine Stelle sei bei einer früheren Firma, welche Solarbau mache, eine andere ebenfalls Zimmerei. ALGII beziehe er seit 2015. Seine Tochter werde in diesem Jahr 19 Jahre, er habe nur oberflächlichen Kontakt. Seinen 4-äjhrigen Sohn sehe er jeden Tag. Schulden habe er 70 – 80.000,00 €, aus Straftaten. Seine Verlobte arbeite als Krankenpflegerin. Sein Vater habe 40km entfernt eine kleine Firma, die Mutter ist Vollzeit berufstätig.
Das Gericht will wissen, ob er eine Selbstständigkeit in der Automobilbranche angestrebt habe. Dies bejaht er, es sei allerdings am Geld gescheitert, bei seinen Schulden wären ihm die Autos direkt gepfändet worden. Die Firma seines Vaters mache eigentlich alles, er habe eine keine Werkstatt und verleihe einen Bagger.
Laut seines früheren Bewährungshelfers lebe Marcus R. alkoholabstinent, was laut R. stimme. Er lebe seit Jahren trocken, er habe keine Lust wegen „Alkoholstraftaten“ sein halbes Leben in Haft zu sitzen. Er habe gesehen, was Alkohol mache und habe schon deshalb vier Jahre im Gefängnis gesessen. Eine Therapie sei erfolgreich gewesen.
Das Gericht möchte außerdem wissen, ob er von 2012 bis 2015 als Zimmermannshelfer in der Schweiz gearbeitet habe, was er bejaht. Die Schweiz wäre für ihn „Option B“, wenn es in Deutschland nicht klappe.

Es folgen die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten Stefan F. aus Suhl. Er habe einen Hauptschulabschluss und eine Lehre im Trockenbau. Anschließend habe er den Wehrdienst absolviert und arbeitete als Einzelhandelskaufmann für sieben Jahre und war zeitweise stellvertretender Filialleiter. Sein Arbeitsverhältnis soll 2016 wegen des Verfahrens beendet worden sein. Seitdem sei er arbeitslose und habe 4.000,00 € Schulden aus Konsumgütern und einem Privatkredit. Er mache einen Minijob für 100,00 € pro Monat und lebe in einer WG mit Marcus R., der allerdings häufig bei seiner Verlobten sei. Er hat keine Kinder, seine Miete von 198,00 € im Monat werde vom Jobcenter bezahlt.

Der Angeklagte Andre K. habe einen Realschulabschluss und eine Lehre zum Zerspanungsmechaniker bei Kirchner in Bad Langensalza gemacht. Er habe dann zwei Jahre gearbeitet und dann en Grundwehrdienst bei der Bundeswehr absolviert. Bis zur letzten Verhandlung habe er dann in Eisenach im Getriebebau gearbeitet und sei dort verhandlungsbedingt entlassen worden. Er war anschließend 72 Monate krankgeschrieben, habe ALG1 bezogen und werde keine weiteren Angaben aufgrund eines anderen Verfahrens in Gera machen.
Rechtsanwalt Junge ergänzt, er habe derzeit kein Einkommen, keine unterhaltspflichtigen Kinder und habe vor der Untersuchungshaft mit seiner Verlobten zusammengelebt. Zu Schulden werden ebenfalls keine Angaben gemacht. Es entspinnt sich ein Streitgespräch zwischen Rechtsanwalt Bunzel, Verteidigung Andre K., und der vorsitzenden Richterin, da Richterin Bunzel nicht für seinen Mandanten sprechen lasse. Er ergänzt lediglich, dass sich sein Mandant seit dem 27. Februar 2021 in Untersuchungshaft befinde.

Der Angeklagte Rocco B. hat einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung zum Koch als Geselle abgeschlossen, anschließend sei er 23 Monate zur Bundeswehr, habe danach als Leiharbeiter gejobbt. Zwischendurch lebte er in Süddeutschland bei seiner Tante, sei dann nach Thüringen gezogen und habe als Leiharbeiter gearbeitet. Zurzeit sei er arbeitslos, habe eine unterhaltspflichtige Tochter und einen Sohn. Als Helfer arbeitete er ein Jahr im „Zum Prinzen“ in Mühlhausen und machte eine Umschulung zum Lageristen. Seit 2017 beziehe er ALG II, sein Sohn ist 17 Monate alt, seine Tochter 14 Jahre. Beide haben unterschiedliche Mütter, er habe regen Kontakt zu den Kindern. Für seinen Sohn konnte er keinen Unterhalt zahlen und hat Schulden in Höhe von 10.000,00 € für den Unterhalt seiner Tochter. Sein Kontakt zur Familie ist eher sporadisch.

Der Angeklagte Thomas W. hat einen Realschulabschluss, ist ledig, keine Kinder und derzeit in Haft. Er habe eine Lehre zum Maurer und zum Maler abgebrochen, während der ersten Verfahrens war er selbstständig als Tontechniker für vier Jahre in einem Tonstudio. Er habe 20.000,00 € Schulden aus Gerichtskosten, seine Miete wird vom Jobcenter übernommen.
Den Realschulabschluss habe er in der JVA Untermaßfeld nachgeholt, 2004 war W. als ‚Ahnenforscher‘ selbstständig für drei Jahre und ist aktuell mit Manuela L. verlobt.

Es folgt der Zeuge S., als Polizeibeamter der LPI Jena. S. gibt an, dass er bei den Ermittlungen ausgeholfen habe und nicht direkt involviert war, er habe eine Durchsuchung sowie die Telekommunikationsüberwachung (folgend TKÜ) begleitet. Ebenfalls führte er Vernehmungen durch. Der Zeuge gibt an bei der Durchsuchung der Wohnung von Andre K. beteiligt gewesen zu sein. Der Zeuge gibt an, dass seine Ladung zu Gericht sehr kurzfristig gekommen sei, durch die kurze Vorbereitungszeit könne er nur Bruchstücke erinnern. Die Richterin möchte etwas zum Vermerk vom 26. Februar 2014 in Bezug auf die TKÜ wissen. Der Zeuge gibt an, dass es dort einen Vermerk über ein Telefonat, indem sich Tony St. darüber aufregt, dass sein kompletter Name in der Presse zu lesen sei. Das Telefonat wurde mit dem Anschluss eines Tommy H. geführt. Der Zeuge gibt an, dass sich die Gespräche angehört werden und zu verfahrensrelevanten Äußerungen Vermerke geführt werden. Laut vorsitzender Richterin gibt es einen Vermerk ab dem 14. Februar 2014, dass der Polizeieinsatz ausgewertet worden sein soll, jedoch kein Anschlussinhaber angegeben sei. Der Zeuge erklärt, dass man die Nummern den Stimmen zuordne und darüber die Anschlussinhaber identifiziere. Es könne möglich sein, dass damals noch keine Identifikation vorgelegen habe. Die Richterin verweist auf ein Telefonat mit Marco Z., in dem dieser gemeint habe, Verräter hätten in den eigenen Reihen nichts zu suchen. Der Zeuge erklärt, dass dies auf Andre K. bezogen gewesen sei, da dieser bei der Vernehmung umfangreiche Angaben zu anderen gemacht habe. Die Richterin will wissen, wer Angaben gemacht habe, es stellt sich jedoch heraus, dass nicht Andre K. sondern Tim H. gemeint sei. Der Gefährdungsbericht wurde damals damit abgeschlossen, dass kein Racheakt zu befürchten sei, so die LKA-Analyse zum damaligen Zeitpunkt. Der Zeuge wird entlassen.

Rechtsanwalt Held, Verteidigung Tony St., kündigt eine ergänzende Einlassung für seinen Mandanten für den nächsten Verhandlungstag an.

Damit endet der Prozesstag.

Hinterlasse einen Kommentar