Pressemitteilung Martina Renner (MdB): Angeklagte in Ballstädt-Prozess sind Teil der Strukturen von „Blood and Honour“ und „Combat 18“

Im Folgenden sei die Pressemitteilung der Abgeordneten, die auch Mitglied im Innenausschuss des Bundestages sowie Sprecherin der Fraktion für antifaschistische Politik ist, dokumentiert.

Am kommenden Mittwoch, d. 24.05.2017, sollen vor dem Landgericht Erfurt die Urteile gegen die 15 Neonazis im „Ballstädt-Prozess“ fallen. Sie müssen sich vor Gericht wegen eines brutalen Überfalls auf die Kirmesgesellschaft in der Ortschaft Ballstädt im Landkreis Gotha im Februar 2014 mit zehn teils schwer Verletzten verantworten. Martina Renner, Sprecherin für antifaschistische Politik der LINKEN Bundestagsfraktion, wird die Urteilsverkündung besuchen und weist noch einmal auf die teils tiefe Verstrickung der Angeklagten in das Neonazi-Netzwerk „Blood and Honour“ und seinen bewaffneten Arm „Combat 18“ hin.

Die Netzwerke wurden in Deutschland 2000 verboten, sind jedoch in Thüringen weiterhin aktiv. Ohne die Betrachtung der Verstrickung der Angeklagten greift die aktuelle Aufarbeitung bei „Blood and Honour“ (B&H) und „Combat 18“ (C18) in Thüringen zu kurz. In dieser Ansicht wird MdB Martina Renner durch die Antworten der Landesregierung auf Anfragen von Katharina König-Preuß (DIE LINKE) zu C18 und B&H nur bestärkt.

Allein in zwei der drei Thüringer Rechtsrockbands „mit Beteiligung von ehem. Anhängern bzw. aktiven Mitgliedern von B&H“ sind vier Angeklagte vertreten. Zu den Mitgliedern der Rechtsrock-Band „Unbeliebte Jungs“ gehört beispielsweise Ricky N., der bereits sechs Jahre nach dem Verbot in Deutschland verdächtigt wurde, B&H fortzuführen. Bei „Unbeliebte Jungs“ spielt neben dem Angeklagten David S. auch Marcus R., der im Gerichtssaal auf dem Hinterkopf seine Tätowierung „Combat 18“ zur Schau stellt.

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