Im Ballstädt-Prozess ist die Vernehmung eines wichtigen Zeugen heute erneut vertagt worden. Das Gericht schickte den Beamten, der den Angeklagten Heerlein vernommen hatte, zum wiederholten Mal nach Hause, ohne ihn zu befragen. Die Vernehmung seiner Kollegin wird ebenfalls vertagt. Grund hierfür war ein kurzfristig gestellter Antrag der Verteidigung auf Beweismittelerhebungsverbot, den die Kammer, so der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel, erst in Ruhe prüfen müsse.
Nachdem der Verhandlungstag durch mehrere Anträge der Verteidigung eröffnet wurde, die sich zum einen mit der Vernehmung Heerleins, andererseits mit den Blitzerfotos beschäftigten, und diese Anträge teils ausführlich verlesen wurden, zeigte sich auch Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst ungehalten: Die Verteidigung könne nicht einerseits monieren, dass das Verfahren sich in die Länge zöge und dies Konsequenzen für die Angeklagten habe, andererseits zu genau dieser Verzögerung beitragen.
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