Prozessdokumentation: 19. Verhandlungstag (22.06.2016)

Am 19. Verhandlungstag waren fünf ZeugInnen geladen. Gegen zwei davon – Polizeibeamte, die den Angeklagten Boitz vernommen hatten – wurde von der Verteidigung ein Antrag gestellt, sodass sie zunächst nicht angehört werden konnten, und eine Zeugin verweigerte die Aussage weitgehend. Blieben die Aussagen von zwei Zeugen: Einem Beamter der LPI Gotha sowie einem Freund der Kirmesgesellschaft, der als Gast auf der Feier den Überfall miterlebt hatte.

Ein weiterer mögliche Zeuge, auf den die Behörden durch den an ihn adressierten Brief mit Bezug zum Prozess (siehe letzter Verhandlungstag) aufmerksam geworden waren, konnte, so der Vorsitzende Richter, für diesen Verhandlungstag nicht geladen werden. Er sei kurz zuvor in der JVA Goldlauter in eine Schlägerei verwickelt gewesen und liege nun auf der Krankenstation. Ein Umstand, der bei einigen Angeklagten, etwa Markus Blasche (heute in „Pro Violence„-Shirt), für Heiterkeit sorgte.

Der erste Zeuge gehörte als Beamter der LPI Gotha der ersten Streifenwagenbesatzung an, die am Tatort in Ballstädt eintraf, und schilderte vor Gericht, wie sich die Situation vor Ort für ihn und seinen Kollegen dargestellt habe.
Den ersten Zeugenaussagen vor Ort zufolge sei eine größere Gruppe vermummter Personen in den Saal „eingerückt“ und habe dort wahllos Menschen zusammengeschlagen. Als er und sein Kollege den Ort erreichten, hätten ihnen Gäste der Feier direkt den Weg in den Saal gewiesen. Eine Runde durch den Ort, etwa um nach möglichen TäterInnen zu suchen, wären sie nicht gefahren.

Der Beamte bezeichnete den Zustand der Räumlichkeiten als „Schlachtfeld“ und beschrieb, dort ziemlich viel Blut auf dem Boden, viele kaputte Flaschen und umgeworfene Stühle, sowie eine viele Verletzte festgestellt zu haben. Angesichts der Zahl der Verletzten, davon einer stark blutend und offenbar schwer verletzt, halte er eine größere Zahl von AngreiferInnen für wahrscheinlich.

Von der Scheibe im „Gelben Haus“ habe er erst später und nebenbei mitbekommen, die Bewohner des Objekts seien jedoch polizeibekannt und er wisse, dass sie der rechten Szene zuzuordnen seien.

In der Pause bis zur Vernehmung des nächsten Zeugen erkundigte sich der Vorsitzende Richter noch einmal, wer von den Angeklagten Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen möchte. Seit einiger Zeit steht die Möglichkeit im Raum, bei denjenigen, die nicht bereit sind, diese wenigen Angaben zu Familien- und Arbeitsverhältnis selbst zu machen, Familienangehörige bzw. ArbeitskollegInnen zu vernehmen. Wohl möglich auch angesichts dieser Ankündigung entschieden sich die Angeklagten Lückert, Nixdorf und Keller, nun Angaben zu machen, wobei Letzterer diese durch seinen Anwalt verlesen ließ.

Der zweite Zeuge benannte wichtige Details zum Auftreten des ersten Angreifers

Als zweiter Zeuge betrat ein 21-jähriger den Gerichtssaal, der zunächst erklärte, er sei zu der Dankesfeier der Kirmesgesellschaft eingeladen gewesen, sei aber erst recht spät dort eingetroffen. Er habe sich am späteren Abend in der Nähe der Theke aufgehalten und von dort gesehen, wie eine vermummte Person, von der er nicht gesehen habe wie sie den Raum betrat, zunächst „gepöbelt“ habe. Im ersten Moment habe er das für einen Scherz der Kirmesgesellschaft gehalten.

Er habe dann gesehen, wie der Unbekannte Schlagbewegungen ausführte, jedoch nicht, gegen wen genau. Dann habe sich der Vermummte anderen Gästen zugewandt und diese gestisch animiert, sich zu wehren. Diese Beschreibung sorgte für einiges Interesse bei allen Prozessbeteiligten, sodass der Zeuge diese Wahrnehmung mehrmals beschreiben musste und sich letztendlich ein recht klares Bild ergab. Der Unbekannte habe, nachdem er bereits zugeschlagen hatte, die Hände erhoben und Gäste heran gewunken, wobei er ihnen auch aggressiv entgegen getreten sei – als würde er die Gäste auffordern „kommt her, schlagt euch mit mir“. Als diese ihn nicht angriffen, habe er sich stattdessen bereitwillig in Richtung Tür zurückdrängen lassen, sich dagegen also nicht gewehrt, und die Gäste vielmehr animiert, ihm zu folgen.

Der Zeuge erklärte, er habe den Angreifer nicht selbst hinausgedrängt, sei aber gefolgt, und habe dann von der Tür zum Saal aus gesehen, wie mindestens acht weitere AngreiferInnen in den Vorraum stürmten, einer von ihnen einen Gast in den großen Spiegel schleuderte, und auch die anderen gewalttätig gegen die Gäste vorgingen. Er habe dann versucht, die Tür zwischen Vorraum und Saal zuzuhalten, diese sei durch die AngreiferInnen jedoch aufgedrückt worden. Als er sich abgewendet habe um in Richtung Hinterzimmer zu flüchten, habe er noch einen Schlag gegen die Schläfe bekommen.

Auf die Frage von RA Lippold, ob – nachdem auch Vorsitzender Richter und Oberstaatsanwalt hierzu bereits mehrere Fragen gestellt hatten – der erste Angreifer sich gegen das Herausdrängen gewehrt habe, erklärte der Zeuge noch einmal, jener habe sich nicht gewehrt, weil er auch nicht angegriffen worden sei, sondern vielmehr gestisch provoziert und sich dann hinausdrängen lassen. Auf die Frage von RA Waldschmidt, wie er sich das Animieren vorzustellen habe, erwiderte der Zeuge, das habe er doch nun schon dreimal beschrieben, und stellte noch einmal klar dass die erhobenen Hände für ihn nicht abwehrend, sondern aggressiv und provokativ gewirkt hätten.

Als Waldschmidt das noch immer nicht reichte und er fragte, ob der erste Angreifer möglicherweise bemerkt habe, dass er bei der Feier „nicht gerne gesehen“ war, und deshalb gegangen sei, entgegnete der Zeuge, er wisse wirklich nicht, was er darauf antworten solle. Verständlich, ist es doch auf den wenigsten Feiern gerne gesehen, wenn vermummte Personen eindringen und wahllos auf Gäste einschlagen.
Zuletzt erkundigte sich die Nebenklage, wie er die Situation, im Gerichtssaal als Zeuge auszusagen, empfinde. Er habe zwar keine Angst, erklärte der 21-Jährige, aber wenn die im Prozess Angeklagten die AngreiferInnen seien, dann wisse er, dass diese gefährlich seien, und habe ein ungutes Bauchgefühl, im Saal vor ihnen zu sitzen. Schüler und Schülerinnen, die an diesem Verhandlungstag im Publikum saßen, konnten das offenbar gut nachvollziehen und sagten, sie hätten sich möglicherweise nicht getraut, vor dieser Kulisse von 15 Angeklagten und ebenso vielen Anwältinnen auszusagen. Sie zeigten sich auch erstaunt über die Respektlosigkeit der Angeklagten, die feixend, lachend oder sogar schlafend nicht den Eindruck erwecken, als würde sie die Verhandlung irgendwas angehen.

Die Verteidigung verhindert die Vernehmung von zwei weiteren Polizeibeamten

Die Vernehmung zweier weiterer Polizeibeamter wurde durch einen Antrag von RA Schwarz verhindert, der sich darauf bezog, dass die beiden Beamten an der Vernehmung seines Mandanten Rocco Boitz im Juni 2015 beteiligt gewesen waren. Wie bereits in mehreren Anträgen zuvor, war die Begründung, dass die korrekte Belehrung – ob jemand als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen wird – nicht eindeutig aus dem Protokoll der Vernehmung hervorgehe. Die betreffende Vernehmung bezog sich zwar auf den Steinwurf am „Gelben Haus“, in Schwarz‘ Argumentation hätte Boitz aber trotzdem als Beschuldigter belehrt werden müssen, da an dem Stein Spuren seiner DNA gefunden worden waren.
Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst entgegnete, der Antrag würde demnach darauf basieren, dass Boitz verdächtig wäre, die Scheibe im „Gelben Haus“ eingeworfen zu haben, wofür es jedoch keine Anhaltspunkte gebe. Die Strafkammer zog sich kurz zur Beratung zurück und erklärte, es gebe auch ihrer Ansicht nach keinen Anlass, Boitz hinsichtlich des Steinwurfs zu verdächtigen. Aussagen zur Tatnacht wären jedoch – auch wenn es sich um zwei getrennte Ermittlungsverfahren handelt – ebenfalls für Überfall auf die Kirmesgesellschaft relevant, bei dem Boitz als Tatverdächtiger gelte.

Die nächste Zeugin, Sindy G., war im März schon einmal vor Gericht erschienen, hatte damals aber nicht ausgesagt, weil sie fälschlicherweise angenommen hatte, ein Aussageverweigerungsrecht zu besitzen, und erschien diesmal deshalb in Begleitung eines Rechtsanwaltes. Dieser zeigte sich dem Vorsitzenden Richter und auch dem Oberstaatsanwalt gegenüber recht aggressiv, diese Strategie konnte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Mandantin mit der Situation sichtlich überfordert war. Sie erklärte zunächst, nicht mit dem Angeklagten Blasche verlobt zu sein. Damit wäre sie verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Der Vorsitzende Richter erklärte, sie könne lediglich hinsichtlich ihrer polizeilichen Vernehmung, in der sie Blasche ein Alibi gegeben hatte, schweigen, da es an diesen Aussagen erhebliche Zweifel gebe und sie sich nicht selbst belasten müsse.
RA Bunzel argumentierte, da die Identität der am Überfall auf die Kirmesgesellschaft beteiligten Frau bisher nicht eindeutig nachgewiesen sei, käme die Zeugin als Beschuldigte in Frage und dürfe hierzu ebenfalls die Aussage verweigern, Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst entgegnete jedoch, laut Anklageschrift sei Ariane Scholl verdächtig und der Vorsitzende Richter ergänzte, es gebe keine Hinweise, dass es stattdessen G. gewesen sei. Es folgte eine Diskussion zwischen Vorsitzendem Richter und Oberstaatsanwalt darüber, wie weit die Zeugin verpflichtet sei, etwa zu Kennverhältnissen mit den Angeklagten oder dazu, was sie von Dritten über die Tatnacht gehört habe, auszusagen. Da G. außer „weiß nicht“ und „kann sein“ wenig einfiel, entgegnete ihr Rechtsanwalt aufgebracht, laut ihrer polizeilichen Aussage, die ihm zwar nicht vorliege, müsse sie offenbar Kontakt zu den Angeklagten gehabt haben.
Auf die Fragen des Gerichts, ob sie etwas über den Überfall gehört habe, vom Tatverdacht oder der Anklage gegen Blasche oder andere wisse, oder sich trotz langjähriger Beziehung mit ihm so überhaupt nicht dafür interessiere, fiel ihr jeweils nur „nein“ oder „weiß nicht“ ein. Als sie einmal antwortete „ich weiß von nichts“, entgegnete der Oberstaatsanwalt „und ihr Name ist offenbar Hase“. G. benannte neben Blasche lediglich die Angeklagten Scholl, Keller, Fahrenbach und Wagner als ihr bekannt, konnte oder wollte aber nicht beantworten woher sie diese kenne.
Mehr war aus ihr nicht herauszubekommen, so wurde die Zeugin letztendlich, obwohl es deutliche Hinweise auf eine Falschaussage im polizeilichen Verhör gibt und auch in ihren spärlichen Aussagen im Gerichtssaal einige Ungereimtheiten offensichtlich waren, unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Am Mittwoch, den 29.06., findet um 10:30 der ebenfalls öffentliche Ortstermin in Ballstädt statt. Der nächste reguläre Verhandlungstermin im Erfurter Landgericht ist dann am 20.07.2016.
Danach folgen noch drei Termine im August (17./24./31.08.) und die letzten beiden Termine im September (07./28.09.), jedoch ist im Moment unklar ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann.