Der 35. Verhandlungstag im Ballstädt-Prozess fand nicht nur unter veränderten äußeren Bedingungen statt, auch inhaltlich überraschten mehrere Verfahrensbeteiligte – darunter ein Angeklagter sowie die Nebenklage – mit Neuigkeiten. Zwei Polizeibeamte berichteten von den Vernehmungen der Angeklagten Boitz und Keller, was ersterer zum Anlass nahm, recht aufgeregt eine eigene Darstellung dieser Vernehmung zu präsentieren. Es folgte eine Einlassung des Angeklagten Fahrenbach, der den Tatabend ohne Details und vor allem ohne jeglichen Mehrwert für den Prozess beschrieb. Die Nebenklage warf ihm folgerichtig vor, eher eine Verdeckungs- als Aufklärungsabsicht zu verfolgen.
Der Vorsitzende Richter verkündete außerdem, endlich vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz die Audiodateien erhalten zu haben, die in der Tatnacht und den folgenden Tagen von Gesprächen unter den Angeklagten angefertigt worden waren, und die Nebenklage machte in einer Erklärung und mehreren Anträgen den politischen Gehalt des Verfahrens deutlich, indem sie die Verbindungen der Angeklagten über Thüringen hinaus, ihre Vernetzung untereinander und damit ihre zentrale Rolle in der lokalen rechtsextremen Szene verdeutlichte.
Wie die Thüringer Allgemeine bereits vermeldete, fehlten gestern, genau drei Jahre nach dem Überfall, erstmals die strengen Polizeikontrollen für Zuschauerinnen und Zuschauer. Kontrollen fanden dennoch statt, wurden aber durch Justizbedienstete übernommen, weil die Thüringer Polizei sämtliche Kräfte für den Besuch des niederländischen Königspaares aufwendete.
Für die erste Überraschung sorgte der Vorsitzende Richter selbst. Er eröffnete den Verhandlungstag mit der Nachricht, dass nun endlich ein Datenträger vorläge, auf dem sich die Aufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung aus der Tatnacht und den folgenden Tagen befänden. Er habe sich die vier bis fünf Gespräche bereits angehört, die Qualität sei akzeptabel und die Aufzeichnungen würden nun allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt.
Vernehmung der beiden Zeugen
Als erster Zeuge des Tages war ein Polizeibeamter geladen, der kurz nach der Tat den Angeklagten Boitz vernommen hatte. Am 02.01.2017 hatte bereits dessen Kollege ausgesagt, der sich aber kaum noch erinnern konnte.
Da es in der Vernehmung ausschließlich um den Steinwurf auf das gelbe Haus gegangen sei, habe man Boitz als Zeugen belehrt und entsprechend vernommen. Ebenso sei zur Untersuchung am „Tatort gelbes Haus“ die Kriminaltechnik der Polizeiinspektion Gotha eingesetzt worden, am Gemeindezentrum aber die Tatortgruppe des LKA Thüringen – es handele sich eben um zwei getrennte Verfahren.
Der Zeuge, S., erklärte, er sei selbst im betreffenden Raum gewesen und habe den Stein gesehen. Boitz habe in der Vernehmung ausgesagt, er habe sich den ganzen Tag im gelben Haus aufgehalten und am Abend Computerspiele gespielt. Gegen 21:00 Uhr habe Tony Steinau nach ihm gerufen und ihn auf den Schaden am Kellerfenster aufmerksam gemacht.
Angesprochen auf Boitz‘ DNA am Tatobjekt sagte S., dieser habe erklärt, den Stein nicht angefasst zu haben, er habe möglicherweise früher einmal „dagegen gepinkelt“. Der Vorsitzende Richter und Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst fragten nach, ob S. denke, dass Boitz das Ernst gemeint habe, oder ob die DNA nicht eher ein Hinweis sein könnte, dass Boitz den Stein selbst durch das Fenster geworfen habe. Letzteres sei S. bei der Vernehmung nicht in den Sinn gekommen, er könne sich aber vorstellen, dass das „gegen pinkeln“ nicht Boitz‘ Ernst war, er habe protokolliert und nicht auf dessen Mimik geachtet.
Der zweite Zeuge, ebenfalls Polizeibeamter, machte gleich zu Beginn klar, dass er keine Erinnerungen mehr an die Vernehmung des Angeklagten Keller habe. Weiterhin erklärte er, dass er sich das Protokoll der Vernehmung in der Akte angesehen hätte und genau so, wie es dort stehe, sei es auch gewesen. Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf weitere Fragen.
Boitz‘ Darstellung des Tatabends
Der Angeklagte Boitz schien von dem Bericht des Zeugen, obwohl dieser nur wiedergegeben hatte, was allen Beteiligten und Interessierten ohnehin schon längst bekannt war, etwas aufgebracht und bescherte dem Verfahren eine seltene persönliche Einlassung eines Angeklagten.
Er erklärte dem Gericht, dass er während der kompletten Vernehmung, die soeben geschildert worden war, nicht von dem Steinwurf gesprochen habe, sondern von einem völlig anderen Fall, bei dem im Dezember 2013 eine Flasche auf das gelbe Haus geworfen worden sei. Dies sei „haargenau“ so passiert, wie er es in der Vernehmung beschrieben habe, nur eben mit einer Flasche statt einem Stein, einige Wochen früher und es sei nicht das Kellerfenster betroffen gewesen. Außerdem habe er offenbar das ganze Gespräch über die Flasche nicht erwähnt, ohne das zu bemerken und – wie der Vorsitzende Richter skeptisch anmerkte – am Ende dreimal seine Unterschrift unter ein Protokoll gesetzt, in dem weder von einer Flasche noch von einem Angriff auf das gelbe Haus im Dezember die Rede sei, vielmehr fange das Protokoll damit an, dass der Grund der Vernehmung ein Steinwurf in der Nacht vom 08.02. auf den 09.02.2014 sei.
Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel war nicht der einzige im Saal, der von Boitz‘ Darstellung nicht überzeugt zu sein schien. RA Hoffmann erklärte für die Nebenklage, dass diese Variante wenig glaubwürdig sei und die Zeugenaussagen des bisherigen Tages eher darauf hindeuteten, dass Boitz den Stein möglicherweise selbst geworfen habe, wie auch der Vorsitzende Richter bereits anmerkte. Sollte, wie die DNA-Spur nahelege, Boitz selbst den Stein geworfen haben, könne er das als Rechtfertigung für einen ohnehin bereits geplanten Angriff auf die Kirmesgesellschaft gemacht haben, oder um mit der Serviette eine falsche Spur zu legen.
Dies würde zumindest erklären, warum Boitz plötzlich, nach 35 Prozesstagen, eine solch „hanebüchene Erklärung“ abliefere.
Einlassung des Angeklagten Fahrenbach
Die Darstellung des Tatabends begann auf der bereits mehrfach zitieren Geburtstagsfeier in Suhl, zu der Fahrenbach alleine gefahren sei. Im Verlaufe des Abends sei er dann mit Kai Lückert und zwei weiteren, männlichen Personen, die er nicht namentlich benannte, nach Ballstädt gefahren und habe dort vor dem gelben Haus gehalten, wo sich bereits mehrere Personen aufgehalten hätten.
Thomas Wagner sei dann zur Feier der Kirmesgesellschaft gegangen, um die dortigen Gäste „zur Rede zu stellen“. Mehrere Personen seien Wagner gefolgt, Fahrenbach selbst habe sich am Ende dieser Gruppe in Richtung des nur wenige hundert Meter entfernten Kulturzentrums bewegt, obwohl er nicht gewusst habe, was dort für eine Feier stattfinde.
Als er dort ankam, sei Thomas Wagner bereits im Gebäude gewesen. Fahrenbach erklärte, er selbst sei nüchtern gewesen und habe nun gedachte, „das ende[t] nicht friedlich“ und sei deshalb an der Straße geblieben, etwa zehn Meter vom Eingang entfernt. Marcus Rußwurm sei an ihm vorbei und ins Gebäude gegangen, andere seien gefolgt.
Fahrenbach widersprach zudem der Darstellung Heerleins und sagte, er habe in einem späteren Gespräch nicht gesagt, er habe „jemanden über die Theke geschmissen“. Heerlein müsse ihn missverstanden habe, als er sagte, er habe gehört, jemand sei über die Theke geworfen worden.
RA Hoffmann erklärte angesichts dieser Einlassung, dass es zwar das Recht von Angeklagten sei, zu schweigen, dass ein „Teilschweigen“ ihm jedoch zum Nachteil ausgelegt werden könne. Man müsse sich eben entscheiden, ob man Angaben machen oder Schweigen wolle, wer versuche sich durch einen Mittelweg Vorteile zu verschaffen, riskiere damit eine Strafverschärfung.
Anträge Nebenklage und weiterer Prozessverlauf
Zunächst teilte der Vorsitzende Richter mit, man werde die Audiodateien der Telekommunikationsüberwachung an die Verfahrensbeteiligten weitergeben und zum nächsten Verhandlungstag die entsprechende Technik bestellen, um die Telefongespräche im Gerichtssaal anhören zu können. Des weiteren werde man Technik organisieren, um Lichtbilder vom Tatort begutachten zu können.
Eine weitere Sachverständige, die Fachärztin für Rechtsmedizin ist, werde mit mehreren Angeklagten sprechen und voraussichtlich im März auf Basis dieser Gespräche eine Einschätzung zu verminderter Schuldfähigkeit wegen Trunkenheit liefern.
Zum Abschluss des Verhandlungstages folgten mehrere Beweisanträge der Nebenklage. Der erste beinhaltete, den Verfassungsschutzbericht von 2012 einzusehen, in dem für die „Hausgemeinschaft Jonastal“ in Crawinkel ein Foto mit dem Titel „NSU reloaded“ erwähnt wird (S.47, sowie Veranstaltungen u.a. in Crawinkel ab S.64 und S.120).
Dieses Foto (u.a. hier einzusehen) zeige die Angeklagten Wagner, Pommer und Boitz sowie den Miteigentümer des gelben Hauses in Ballstädt mit sogenannten „Anscheinwaffen“. Dieses Foto signalisiere neben Gewaltbereitschaft auch die Unterstützung der Ziele des NSU, letzteres werde ebenfalls deutlich an einem Transparent mit der Aufschrift „Freiheit für Wolle“, also für Ralf Wohlleben, der als NSU-Unterstützer in München vor Gericht steht – und dort von einem der Anwälte aus dem Ballstädt-Prozess verteidigt wird.
Die Nebenklage forderte, man müsse gegebenenfalls den derzeitigen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz laden, um ihn zu den Objekten in Crawinkel und Ballstädt und zu den Erkenntnissen seiner Behörde zu den Angeklagten zu befragen, die entweder Bewohner oder regelmäßige Gäste sind. Die Affinität zu Waffen und sowie die Bereitschaft, Gewalt zur Durchsetzung der eigenen Interessen einzusetzen, müssten auch als Drohung gegen die Ballstädter Bevölkerung verstanden werden.
Weiterhin forderte die Nebenklage, eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina König sowie die Antwort der Landesregierung als Beweismittel einzuführen, da die Antwort der Landesregierung unter anderem Veranstaltungen im gelben Haus aufführe und dieses als Treffpunkt der „Garde 20“ benennt. Diesem Personenkreis, zu dem mutmaßlich mehrere Angeklagte im Ballstädt-Prozess gehören, werden folgende Straftaten zur Last gelegt:
Verdacht der Begehung von Straftaten des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§89a StGB), Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 StGB), Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB), Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Verstoß gegen das Vereinsgesetz und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
Hieraus gehe hervor, so die Nebenklage, dass die anderen Angeklagten zum Umfeld der sogenannten „Garde 20“ gehörten und deren Ziele unterstützten und demnach keine zufällige Gruppe in der Tatnacht nach Ballstädt gefahren, sondern eine organisierte Gruppe mit gemeinsamen Zielen.Diese habe hier eine geplante Gewaltaktion verübt, um die Bewohner_innen Ballstädts einzuschüchtern, das Objekt „gelbes Haus“ zu schützen und zu vermeiden, dass die Nutzung als Clubhaus publik werde.
Dafür dass auch die Angeklagte Scholl diesem Personenkreis angehöre und am Tatplan beteiligt gewesen sei spreche, dass diese den Angeklagten Steinau kurz nach der Überfall auf die Kirmesgesellschaft per Kurznachricht angewiesen habe „steigt ins Auto und fahrt weg“, worauf dieser geantwortet habe „sind auf dem Weg“. Steinau habe die Nachrichten kurz darauf manuell von seinem Telefon gelöscht. Scholl sei bereits mehrfach dem Staatsschutz aufgefallen und teile die Einstellungen der rechtsextremen Szene. Eine Auswertung des Telefons des Angeklagten Steinau könne dies beweisen.
Des weiteren sei der Vater des Angeklagten Keller vorzuladen, da dieser bereits kurz nach der Tat davon wusste, dass ein Freund seines Sohnes „rot gesehen“ habe. Die Verteidigung beantragte, zwei bereits vernommene Polizeibeamte erneut vorzuladen. Hierbei geht es vor allem um die Aussage des Angeklagten Heerleins, die im Widerspruch zur Aussage Thomas Wagners steht.
Der Prozess wird am 22.02.2017 um 09:30 Uhr fortgesetzt.